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Eines vorweg: (notwendige) Gutachten in einem Bauverfahren müssen immer von der Baubehörde eingeholt/beauftragt werden. Niemals vom Bauwerber! Wenn Behörden einen Sachverständigen brauchen, dann haben sie sich zunächst "Amtssachverständiger" zu bedienen, wenn sie solche selbst im Personalstand haben oder wenn ihnen solche "zur Verfügung" stehen. Nur wenn beides nicht zutrifft, dürfen sie nichtamtliche Sachverständige beiziehen. Ortsbildgutachter haben die wenigsten Gemeinden im eigenen Personalstand. Jedoch stehen Sachverständige der Gebietsbauämter bzw. der Landesregierung den Baubehörden grundsätzlich "zur Verfügung", soferne es die Zeit neben ihren sonstigen amtsinternen Aufgaben zulässt. Das heißt jetzt: Die Baubehörde müsste zunächst beim Land (Gebietsbauamt) anfragen, ob ein Sachverständiger für ein Ortsbildgutachten zur Verfügung steht. Alle Gebietsbauämter haben Ortsbildgutachter in ihrem Personalstand und in der Regel werden solche Gutachten für Gemeinden im Bauverfahren auch gemacht. Es ist also zunächst dieser Weg/diese Möglichkeit abzuklären, bevor ein (nichtamtlicher) Architekt bestellt wird. |
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Wenn da schon ein Flachdach in unmittelbarer Nähe steht, tut sich die Gemeinde aber irgendwie schwer mit ihrer Argumentation gegen eure Pläne. Bevor ich mir Gedanken über das Gutachten machen würde, würde ich noch einmal mit der Gemeinde sprechen und darauf hinweisen das es dort schon ein Flachdach gibt bzw warum und wie dieses genehmigt wurde. Muss halt wirklich die selbe Gemeinde sein! Evt hilft es auch beim Besitzer des anderen Hauses nachzufragen. Einfach mal anleuten, hab bis jetzt nur positive Erfahrungen mit potenziellen Nachbarn gemacht wenn man Sie fragt wie das so gelaufen ist mit dem eigenen Bau. |
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