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Das hängt vom Rechtspfleger des jeweiligen Grundbuchsgerichtes ab. Habe durchwegs auch schon längere Bearbeitungszeiten gesehen (kürzere allerdings auch). Jetzt zu Covid-Zeiten ... Sobald die Bank die Sicherheiten (im Falles des hypothekarischen Pfandrechtes ist das die vom Kunden beglaubigt unterfertigte Pfandbestellungsurkunde) in Händen hält, ist sie in der Lage auszuahlen. Ist meiner Erfahrung mit der BA auch dort nicht anders. |
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Hallo, Habe ebenfalls ein sehr ähnliches Problem siehe meien Thread von heute morgen... Lg Ulff |
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