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·gelöst· Carport, Dachrinne [Stmk]

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Zusammenfassung anzeigen (Beta)
  •  Gatsch
  •  [Stmk]
  •  [Steiermark]
30.3. - 3.4.2021
12 Antworten | 5 Autoren 12
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Liebe Community,

Ich habe ein paar Fragen an euch, weil ich mich leider gar nicht auskenne.
Wir haben ein Haus vom Bauträger gekauft in der Steiermark. Zuvor war es Grünland.

1. Die Nachbarn haben das Wasser ihres Schuppens auf das damals leere Grundstück geleitet. Wie wir einzogen, haben sie einen Teil entfernt, aber es rinnt noch immer zu uns rüber. Also Dachrinne ist vorhanden, unten ist ein L Stück angebracht, damit es von ihrem Schuppen wegrinnt (und dann zu uns, da die Grundgrebte ca 2 Meter weg ist). Ich dachte immer, dass man Dachrinnen nicht einfach so abrinnen lassen darf. Aber wie ist das jetzt? Wenn ich sie nur bitte machen sie es nicht.

2. Bevor wir gekauft haben, haben Nachbarn noch schnell ein Carport errichtet. Insgesamt ist es so hoch wie unser Haus, da der Dachspitz so hoch ist. Unser halbes Grundstück ist dadurch im Schatten. Weiters wurde das Carport an einen Schuppen angebaut (weiß nicht ob das wichtig ist, dass es ein Anbau ist). Es ist größer als ein Einzelnes Carport und reicht bis ca 1, maximal 1 1/2 Meter an die Grundgrenze heran mit dem Dach. Sie haben auch noch nie die Dachrinnen montiert. Dürfen die so nah heran? Gibt es keine Bestimmungen zum Abstand?

3. Muss ich als Nachbar dulden, wenn ich nicht lüften kann, wenn die Nachbarn heizen, weil es so stinkt? Die Nachbarn haben eine Holzfirma und verheizen in ihrer Holzheizung alles an Abfall, was verheizbar ist. Oft ziehen schwarze Rauchschwaden am Fenster vorbei,  wenn der Wind ungünstig für uns steht. Wenn sie heizen kommt es auch ganz schwarz aus ihrem Kamin raus. Im Winter war es immer ein Glücksfall,  wenn ich das Kinderzimmer lüften konnte, ohne dass es dann furchtbar stinkt...

4. Wenn im Baubescheid steht, dass keine Geländeveränderung vorgenommen werden darf. Was bedeutet das genau? Darf man im Garten dann 5 cm Erde aufbringen? Darf man dort eine Mauer bauen?

Ich weiß, Fragen über Fragen. Leider konnte sie mir noch niemand beantworten..
Bitte um eure Hilfe. Ich wäre euch sehr dankbar!

Alles Liebe,
Gatsch

  •  chrismo
  •   Gold-Award
30.3.2021  (#1)
ad1) nein, Dachwässer sind auf Eigengrund zu versickern oder in einen Regenwasserkanal einzuleiten, nicht zum Nachbarn. 

ad2) Ob schnell gebaut, oder langsam emoji oder vor eurem Haus oder danach ist egal. Man müsste schauen, welche Abstandsregeln in dem Fall genau gelten, aber die steirische Bauordnung hat hier einige Ausnahmen, u.a. für Nebengebäude (siehe § 13) die bis an die Grenze gebaut werden können. Dass die Gebäude Schatten machen ist aber grundsätzlich kein Problem. Auch wenn er aufs halbe Grundstück geht (sonst könnten Hanggrundstücke gar nicht bebaut werden).

ad3) das ist etwas komplexer, laut ABGB §364 hat man einen Schutz vor ortsünblichen Immissionen, wozu auch Rauch fällt (auch die Dachwässer aus 1)). Aber man müsste vor Gericht klären was unüblich ist. Wenn es aber wirklich Abfälle sind (z.B. irgendein behandeltes Holz) dann ist das sowieso ein Umweltvergehen.

Ich kenne zufällig zwei Fälle wo Nachbarn von Bekannten ebenfalls alles mögliche im Ofen verheizt haben. Die einen haben mal, als es sehr schlimm war, die Polizei gerufen, die anderen haben es der BH gemeldet. In beiden Fällen ist dann die Behörde eingeschritten.

ad4) Wieso wurden Geländeveränderungen verboten, meinst du direkt an der Grundgrenze? 5cm Erde fallen aber sicher nicht unter Geländeveränderung, alleine schon deswegen weil man ja den genauen Verlauf ja gar nicht so genau kennt.  Wegen der Mauer muss man in die Bauordnung schauen, ab welcher Höhe eine Mauer bewilligungspflichtig ist.

Unabhängig davon: ihr seid neu dazugezogen und solltet erstmal schauen, was ihr mit den Nachbarn regeln könnt, ohne Dritte einzuschalten. Natürlich gibt es gewisse Grenzen und man muss sich nicht alles gefallen lassen. Aber anders rum muss man auch damit leben, dass man nicht alleine in der Umgebung ist und andere ebenso ihre Grundstücke nutzen. Wenn der Ofen normal beheizt wird und wegen einer ungünstigen Wetterlage stinkt, dann ist das leider so und man kann dem Nachbar nicht das Heizen verbieten. Aber vielleicht Zeitfenster ausreden wo ihr die Fenster zum Lüften aufmachen könnt.

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  •  Gatsch
31.3.2021  (#2)
Danke Chrismo!
Wir haben versucht mit den Nachbarn zu reden, ganz nett. Sie haben uns nur mit dem Anwalt gedroht. Unsere Kinder dürfen auch nicht mit ihren Kindern spielen. Sollten die Kinder an der Grundstückgrenze spielen, werden sie angeschrieen und damit gedroht, dass man sie ins Zimmer sperrt. Ich will keinen Streit, doch wenn sie uns mit dem Anwalt drohen, etwas in der Hand haben, um ihnen zu entgegnen, dass sie sich sehr wohl nicht ans Gesetz halten... Ich hoffe das kann man verstehen.

Wir dürfen laut Baubescheid 2 Meter bis zum Nachbarn nichts am Gelände verändern, damit das Wasser vom Nachbarn zu uns fließen kann. Wir wollen dort nur einen Garten machen und die Erde verbessern, weil sie dort so fest ist-mehr nicht. Deswegen haben sie uns angeschrieen und haben gedroht... Wir haben beim Hasengehege Grünschnitt eingeworfen zum Fressen (in der 2 Meter Zone), das stößt ihnen auch sauer auf...
Man sieht, dass es nicht so einfach ist. Erst nach dem Kauf haben wir erfahren, was es für Kämpfe wegen dem Grund jier gegeben hat. Das haben uns die Nachbarn erzählt und dass sie deswegen sauer sind. Und seitdem wir unseren Grund "nützen" (Sträucher setzen, Garten anlegen...) werden sie immer komischer und ungemütlicher. Es ist einfach so traurig. Vor allem für die Kinder. Sind alle gleichbalt 😑

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  •  Ghamor
  •   Bronze-Award
31.3.2021  (#3)
Ich würde mich an deiner Stelle bei der Gemeinde erkundigen, wo du wie hoch einen blickdichten Sichtschutzzaun aufstellen kannst, das ist meiner Meinung nach die einzige Möglichkeit dich und deine Kinder vor den Typen zu schützen. Die Hasen würde ich dringend aus Wurfreichweite dieses Nachbarn entfernen, wenn der sich an denen stört.

Wenn die wirklich Probleme mit dem Bauträger/Vorbesitzer (nicht mit euch) hatten und das jetzt an euch weiter auslassen, braucht man meiner Meinung nach nicht auf irgendwelche GEspräche hoffen. Solche Menschen sind völlig unreflektiert und haben schon von Kind an nicht gelernt, wie man in einer Gemeinschaft lebt.

Spätestens wenn er meine Kinder bedroht sie wo einzusperren, würde ich grundsätzlich jedes Mal die Polizei rufen.

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
31.3.2021  (#4)

zitat..
Ghamor schrieb: Gemeinde erkundigen, wo du wie hoch einen blickdichten Sichtschutzzaun aufstellen kannst

Ja, beste Möglichkeit. Unten halt soweit offen lassen, dass das Wasser sich nicht staut.

Natürliches Gefälle darf man nicht durch Aufschüttungen so ändern, dass das Wasser dann stehen bleibt. Aber mMn kann der Nachbar nicht einfach die Dachwässer so oberflächlich zu euch rinnen lassen. Das ist sind ja keine natürlichen Niederschlagswässer, sondern werden durch die Dachrinne konzentriert zu euch geleitet.

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  •  Supapeda
  •   Silber-Award
31.3.2021  (#5)

zitat..
Ghamor schrieb:

Spätestens wenn er meine Kinder bedroht sie wo einzusperren, würde ich grundsätzlich jedes Mal die Polizei rufen.

Ich denk, sie rufen die eigenen Kinder zurück und würden diese im Zimmer einsperren. 


1
  •  Gatsch
31.3.2021  (#6)
Ja, sie reden so mit ihren Kindern. Mit meinen nicht, sonst hätte ich schon etwas gesagt. 

Als wir eingezogen sind, haben sie uns das mit dem Grundstück selbst erzählt, sonst wüssten wir eh nix davon. Sie meinten, dass es ihnen versprochen war und sie ein Anrecht darauf hätten... Wir versuchen einfach nett zu grüßen und dann weiterzugehen. Meine Kinder sind nur so traurig und die von den Nachbarn auch, weil sie nicht zusammen spielen dürfen....

Aber danke für eure Antworten! Wir wollten eigentlich keinen Zaun, haben aber selber schon überlegt, ob es nicht besser wäre. Wenigstens müssen sie den austelleb und nicht wir-ein Trost zumindest...

Alles Liebe und danke

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
31.3.2021  (#7)

zitat..
Gatsch schrieb: Als wir eingezogen sind, haben sie uns das mit dem Grundstück selbst erzählt, sonst wüssten wir eh nix davon. Sie meinten, dass es ihnen versprochen war und sie ein Anrecht darauf hätten

Oben hast du was vom Baubescheid geschrieben. Jetzt, dass sie euch das erzählt hätten. Aber ihr habt das dann auch wo schriftlich gesehen, oder?

Falls nicht, unbedingt den Baubescheid ansehen (hat der Bauträger, oder die Gemeinde) bzw. auch beim Bauträger fragen, ob es irgendwelche privatrechtliche Zusatzvereinbarungen gibt mit den Nachbarn.

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  •  Gatsch
1.4.2021  (#8)
Das hast du falsch verstanden oder ich verwirrend geschrieben. Im Baubescheid steht, dass wir 2 Meter zur Grundstücksgrenze keine Geländeveränderungen vornehmen dürfen. Die Nachbarn haben uns nur erzählt, dass ihnen das Grundstück versprochen war und sie auch gemäht, etc. haben, weil es ja schon quasi ihres war. Ich hoffe es ist jetzt verständlicher...

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  •  Supapeda
  •   Silber-Award
2.4.2021  (#9)

zitat..
Gatsch schrieb: Wir wollten eigentlich keinen Zaun, haben aber selber schon überlegt, ob es nicht besser wäre. Wenigstens müssen sie den austelleb und nicht wir-ein Trost zumindest...

Hallo @Gatsch: Wie meinst du das? Wie kommen die Nachbarn dazu, den Zaun aufzustellen, den ihr wollt? Würde mich interessieren, vielleicht kannst du das noch näher ausführen.
lg


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  •  Gatsch
2.4.2021  (#10)
Bei uns muss der den Zaun aufstellen, der auf der rechten Seite ist. Wurde so geregelt, damit geklärt ist, wer dafür zuständig ist. Auf unserer linken Seite müssen wir aufstellen.

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
2.4.2021  (#11)

zitat..
Gatsch schrieb: Bei uns muss der den Zaun aufstellen, der auf der rechten Seite ist.

Wo steht das geschrieben? Habt ihr einen privaten Vertrag mit den Nachbarn?

Einen Zaun muß lt. Gesetz keiner aufstellen...

Die Sache mit der Dachrinne ist nicht ok. Das sind Immisionen, die sind im ABGB geregelt.

1
  •  Gatsch
3.4.2021  (#12)
Laut Gemeinde ist das in unserer Gemeinde so...

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