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Irgendwie erscheint mir das seltsam da normalerweise jeder dafür sorge zu tragen hat dass sein Wasser auf Eigengrund versickert |
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Nein. Ich würde sie an deiner Stelle einfach ignorieren. |
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Ja, bei Dachwässer, was aber nur ein kleiner Teil ist. Bei Hanggrundstücken ist es aber unmöglich das Oberflächenwasser nicht zum darunterliegenden Grundstück rinnt, weil das natürliche Gefälle immer dafür sorgt. Wenn jetzt der Nachbar darunter eine Mauer baut, dann staut sich das komplette Hangwasser dort und steht. Das ist nicht erlaubt. Dann hat man schnell eine Klage am Hals, wenn es der Nachbar drauf anlegt. Bzw. viel Spaß, wenn da irgendwo das gesammelte Wasser einen Weg auf's eigene Grundstück findet und dann sturzbachartig alles wegschwemmt, wie das hier beschrieben wurde: https://www.energiesparhaus.at/forum-stauwasser-durch-stuetzmauer/54252 |
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Wir wollen ja keine Mauer bauen, nur Himbeeren. Es sind auch keine Hanggrundstücke. Die Nachbarn haben ihr Grundstück aufgeschüttet, damit ihr Grundstück höher als die von den Nachbarn sind. Und das mit dem Baubescheid ist wirklich kein Witz. Es steht wirklich, dass wir nichts ausschütten dürfen, damit das Wasser vom Nachbarn zu uns rinnen kann. Der Nachbar hat nämlich einen Keller aus den 60er Jahren ohne Drainage und der ist seit damals immer feucht. Seine Begründung lautet: weil so viele neue Häuser gebaut wurden, drückt es ihm das Wasser rein... Das hat er auch bei der Bauverhandlung so bemängelt, deswegen musste ein Graben auf unserem Grundstück her. Wir wollen ja eh nichts verändern, nur bepflanzen. Es steht im Baubescheid nichts davon, dass man nicht bepflanzen darf, nur dass die Höhe beibehalten werden muss. Also sind Himbeeren nicht verboten? |
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Alles was die Versickerung bzw. den Abfluss des Oberflächenwassers vom Nachbargrundstück nicht beeinträchtigt ist OK. Die Himbeerstaude wird da sicher kein Problem sein. Per se verboten ist es nicht. Aber unter dem oben geschriebenen Gesichtspunkt: wenn durch die Einfassung genügend Wasser gestaut wird und den Abfluss beeinträchtigt, dann ist es nicht erlaubt. Denn genau das soll ja verhindert werden. |
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Der Garten liegt bei einem Stück, wo kein Wasser zu uns fließt, 5 Meter weiter vorne fällt ihr Grundstück ab und dort fließt es zu uns. Ihr Grundatück liegt ja fast einen Meter höher. Aber danke für die Info! |
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