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OÖ - Gartenhütte mit Vordach anzeigenpflichtig? [OÖ]

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  •  Michael34
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
5.4. - 9.4.2021
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Ich plane in Oö morgen mit meiner Gartenhütte zu beginnen. Sie wird eine grösse von 3x 3 Meter haben.
Diese wäre ja prinzipiell nicht anzeigenpflichtig. 

Aktuell würd ich jedoch auch noch gern ein seitliches Vordach/carport (2x3meter) als Abstellplatz für die Räder haben. 

Somit würde ich insgesamt auf 15 qum kommen. Muss ich das nun Anzeigen oder zählt nur der geschlossene Teil? 
Soviel ich weiss müssen gartenhütte über 12 qum in Oö angezeigt werden.

  •  Karl10
  •   Gold-Award
5.4.2021  (#1)

zitat..
Michael34 schrieb: Soviel ich weiss müssen gartenhütte über 12 qum in Oö angezeigt werden.

Das dürfte eine Fehlinformation sein. Ich denke, dass du in OÖ bis 15m² eine Bauanzeige und darüber eine Baubewilligung brauchst.
Du müsstest deine Gartenhütte zunächst mal bei der Baubehörde anzeigen, bevor du mit deren Errichtung beginnst. Dann hat die Baubehörde 8 Wochen Zeit, diese Bauanzeige zu prüfen. Und wenn in dieser Zeit kein negativer Bescheid oder irgendwelche Auflagen kommen, DANN darfst du mit der Errichtung beginnen. Früher geht der Baubeginn nur dann, wenn dir die Baubehörde aufgrund deiner Bauanzeige ausdrücklich schriftlich mittteilt, dass eine Untersagung der Bauausführung nicht beabsichtigt ist.

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  •  woo
  •   Bronze-Award
9.4.2021  (#2)
Heuer soll noch eine Novelle kommen, nach der Gartenhütten bis 15 m² auch von der Anzeigepflicht ausgenommen werden, 15 bis 30 m² dann anzeigepflichtig.


Stand bis dahin wie Karl geschrieben hat.


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