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Ausführung Trennwand Doppelhaus Wien [W]

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  •  Nalani
  •  [W]
  •  [Wien]
5.5.2021 - 13.11.2023
9 Antworten | 5 Autoren 9
9
Hallo,

Mein Lebensgefährte und ich haben 2018 ein Doppelhaus in Wien errichten lassen (Ergeschoß, 1. und 2. Stock, kein Keller, gemeinsame Bodenplatte).
Bei der Vorbesprechung mit der Baufirma haben wir nachgefragt, wie es mit der Geräuschübertragung zwischen den Haushälften aussehen wird. Die Antwort war, man werde von der anderen Haushälfte nichts hören, weil zwei getrennte Mauern als Zwischenwand aufgestellt werden und die Haushälften so akustisch entkoppelt seien. (Leider gibt es diese Aussage nicht schriftlich.)

Nach dem Einzug haben wir eine deutliche Geräuschübertragung bemerkt und bei der Baufirma gemeldet. Leider ohne Reaktion.

In einem Sachverständigengutachten wurde festgehalten, dass für die Trennung der Zwischenwand XPS-Platten verwendet wurden und dass es während der Bauphase zu Verunreinigungen der Gebäudetrennfuge durch Beton (Platzregen beim Betonieren der Zwischendecke) gekommen ist.

Luftschall- und Trittschall sind innerhalb des gesetzlichen Rahmens (Trittschall <43 db, Luftschall = 60 db).
Einzelgeräusche im Sinne der Anlagengeräuschpegelanforderung nach Bauordnung sind teilweise zu laut. Dabei wurden Geräusche durch Hängekästen (43 db), bzw. die Schiebe-Fliegengittertür (37 db) gemessen, die über den gesetzlichen Vorgaben sind.

Luftschall- und Trittschall sind meines Erachtens nicht so problematisch. Störend ist, dass Geräusche (egal wo sie in der anderen Hälfte entstehen) bei uns im ganzen Haus hörbar sind.
Geräusche, die direkt an der Zwischenwand der anderen Hälfte entstehen, klingen bei uns teilweise lauter, als drüben. Unser Nachbar war selbst sehr erstaunt, als er bei uns zu Besuch war. Es ist, als ob man eine gespannte Trommel leicht antippt und auf der anderen Seite wummert es richtig.

Unsere Anwältin hat uns dahingehend informiert, dass die Sanierung der Zwischenwand nur einklagbar wäre, wenn ein Gutachten nachweist, dass durch die o.g. Ausführung belegbare Mängel entstanden sind.

Nun meine Frage: Gibt es einen gesetzlichen Rahmen, in dem sich diese Übertragungen / Schallbrücken bewegen dürfen? Bzw. gibt es eine Möglichkeit, Schallbrücken zu messen / nachzuweisen / zu dokumentieren?

Eventuell hat jemand Erfahrungen oder Ideen?

Vielen Dank im Vorhinein!

  •  Jacky1905
  •   Silber-Award
6.5.2021  (#1)
Wir kämpfen mit dem selben Problem. Ebenfalls eine gemeinsame Bodenplatte, aber 2  getrennte Mauern als Zwischenwand mit XPS Platten entkoppelt. Was ich bisher in Erfahrung bringen konnte: Pech gehabt. Besser wäre es gewesen, Steinwolle als Zwischendämmung zu verwenden, da hier der Schall nicht so übertragen wird. Naja, danach ist man immer gescheiter.

Wir hören auch viel rüber, zumal die Nachbarn 2 kleine Kinder haben. Ich kann auch mittlerweile genau sagen, welche Tür bei ihnen im OG geschlossen wird, wenn ich mich in meinem Schlafzimmer (an der anderen Seite des Hauses) befinde.
Wir hören auch verstärkt den Trittschall, egal, wo. Am Schlimmsten ist es, wenn sie über die Holztreppe gehen. Die Treppenhäuser liegen aneinander.
Ihre Küche liegt an unserer Wohnzimmerwand, da ist es am Schlimmsten. Kühlschrank auf, zu. Geklimpere, Geschrei. Wir hören alles.

Von uns hören sie anscheinend nichts rüber. Gut, wir sind auch ziemlich ruhige Zeitgenossen 😅, außer im Rock Radio läuft mal eine saugute Scheibe 😁

Wir haben den db-Wert aber noch nie gemessen.

Ich denke, in einer DHH muss man einfach damit rechnen, einiges von den Nachbarn mitzubekommen, man wohnt ja sehr nahe beieinander.
Wir mögen unsere Nachbarn zum Glück sehr gerne, dadurch nimmt man sicher einiges mehr in Kauf und ist toleranter.

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  •  BAULEItEr
10.5.2021  (#2)

zitat..
Nalani schrieb: Mein Lebensgefährte und ich haben 2018 ein Doppelhaus in Wien errichten lassen (Ergeschoß,


zitat..
Nalani schrieb: Unsere Anwältin hat uns dahingehend informiert, dass die Sanierung der Zwischenwand nur einklagbar wäre, wenn ein Gutachten nachweist, dass durch die o.g. Ausführung belegbare Mängel entstanden sind.

Wann 2018 geht es hier noch um Gewährleistung (also 3 Jahre nach Übernahme) oder um Schadenersatz?
Bei ersteren wäre die Aussage von der Anwätin falsch.
Ein Gewährleistungsmangel ist Schuldunabhängig.
Also wann genau war die Übergabe/Übernahme bzw. der Beginn der Gewährleistungsfrist?

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  •  Nalani
11.5.2021  (#3)
@Jacky1905 Vielen Dank für deinen ausführlichen Erfahrungsbericht! Bei uns ist es ziemlich genauso (z.B. Küche an unserer Esszimmer-/Wohnzimmerwand). Die Treppe hören wir, obwohl sie bei den Nachbarn an der Außenwand verläuft.

@BAULEItEr Die Gewährleistungsfrist endet im Juli 2021. Wir haben von unserer Anwältin und zwei Messtechnikern die Info bekommen, dass wir zwar vor Gericht gehen können, weil bei der Ausführung der Gebäudetrennwand keine "elastische Bauteilfuge" wie im Einreichplan angegeben und die Trennung der Gebäudetrennwand nicht ohne Verunreinigung durch Betonreste durchgeführt wurde, aber solange wir dadurch keinen messbaren Schaden (Trittschall/Luftschall) haben, haben wir vor Gericht leider wenig bis gar keine Chance.
Deshalb meine Frage, ob es noch andere Messmethoden abseits vom herkömmlichen Trittschall/Luftschall gibt, mit denen man vor Gericht argumentieren könnte.

Wir haben bis jetzt nur die Aussagen erhalten, dass ungewöhlich viel von einer Hälfte in die andere übertragen wird (sämtliche Küchengeräusche, Fliegengittertür auf- und zuschieben, Klodeckel schließen, etc.), dass es dafür aber keinen gesetzlichen Rahmen gibt. Die Spitzenpegelmessung hat bei einigen Geräuschen eine deutliche Überschreitung der Grenzwerte angezeigt, aber das sollen wir uns mit den Nachbarn ausmachen.

Also werden wir fürs erste auf eigene Kosten, wo es geht, Schalldämmplatten und im Wohnbereich eine Vorsatzschale zum Dämpfen der Geräusche anbringen lassen und uns wohl oder übel um etwas anderes umsehen müssen, falls bis Juli nicht noch die zündende Idee kommt. 😕

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  •  BAULEItEr
11.5.2021  (#4)
Ein Gewährleistungsmangel ist Schuld-und Schadensunabhängig!

zitat..
Nalani schrieb: weil bei der Ausführung der Gebäudetrennwand keine "elastische Bauteilfuge" wie im Einreichplan angegeben und die Trennung der Gebäudetrennwand nicht ohne Verunreinigung durch Betonreste durchgeführt wurde,

Das sind Mängel egal was die Messungen da rauskriegen.
Ist noch ein Haftrücklass ausständig?

Wer hat eigentlich das Sachverständigengutachten beauftragt und wer die Messungen?

 

1
  •  Nalani
11.5.2021  (#5)
Oh, okay. So wurde es uns nicht erklärt. Uns wurde gesagt, dass die Messergebnisse als Grundlage für die Beweisführung, dass es sich nicht nur um eine Abweichung vom Sollzustand, sondern um einen tatsächlichen Mangel handelt, dienen. Und da unsere Messergebnisse in der Norm sind, passt unsere Trennwand rechtlich gesehen.

Wir haben die Gutachten und Messungen privat in Auftrag gegeben:
- Luft- und Trittschallmessung am 02.04.2019 (Luftschall: 61,4 dB - soll größer 60 dB sein; Trittschall: 29,2 dB - soll kleiner 43 dB sein)
- Bausachverständigengutachten am 11.05.2020 (XPS-Platten statt elastische Bauteilfuge, Verunreinigung der Trennfuge durch Betonschlemme verursacht durch Platzregen, fehlendes Bewegungsfugenprofil in der Fassade)
- Luftschall- und Anlagengeräuschmessung am 13.04.2021 (Luftschall: 60 dB; einzelne Geräusche wie Fliegengittertür oder Hängekästen über gesetzlichem Rahmen)

Den Haftungsrücklass haben wir noch nicht in Anspruch genommen. Dazu habe ich das gefunden: "Der Auftraggeber hat das Recht, sich gegebenenfalls aus dem Haftungsrücklass für seine Ansprüche gegen den Auftragnehmer aus Gewährleistung und Schadenersatz schadlos zu halten. Die berechtigte Inanspruchnahme des Haftungsrücklasses setzt voraus, dass ein Mangel oder Schaden vorliegt, für den der Auftragnehmer auch tatsächlich einzustehen hat.". - Und da laut Messung ja alles "in Ordnung" ist, wäre das keine berechtigte Inanspruchnahme, oder sehe ich das falsch?

Vielen Dank auf alle Fälle für die Anregungen! Dann weiß ich beim nächsten Termin, wo ich noch nachhaken kann.

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  •  Juuls
29.7.2023  (#6)
Hallo,

Der Thread liegt zwar schon mehr als zwei Jahre zurück, mich würde allerdings interessieren wie das Thema ausgegangen ist...

Wir haben eine sehr ähnliche Situation. Auch die nachträglich errichtete Vorsatzschale hat bei uns leider nur bedingt Besserung gebracht. 

Herzlichen Dank 

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  •  Nalani
5.8.2023  (#7)
Hallo Juuls!

Das Thema ist noch gar nicht ausgegangen...
Rechtlich war nichts zu machen, weil die offiziellen Grenzwerte ja nicht überschritten sind.
Jetzt bin ich auf der Suche nach einer Firma, die die 2 Häuser nachträglich mittels Seilsäge trennt. Kosten ca. 25.000-30.000 Euro.
Wir schauen nach wie vor, dass wir so wenig wie möglich zu Hause sind und genießen die Zeit, wenn die Nachbarn auf Urlaub sind.
Eine Vorsatzschale fürs Wohnzimmer, wo die Übertragung am schlimmsten ist, haben wir auch angedacht. Das würde aber nur punktuell helfen. Im restlichen Haus hört man leider auch so ziemlich alles (dumpf, aber von allen Seiten, wie wenn man einen Karton über dem Kopf hat und jemand von außen draufklopft).

Wie wird es bei euch weitergehen?

Liebe Grüße und alles Gute,
Nalani




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  •  Juuls
6.8.2023  (#8)
Liebe Nalani,

Danke für deine Rückmeldung, hätte nicht damit gerechnet. emoji Ich antworte dir gerne ausführlich privat.

Alles Liebe
Juuls


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  •  Venatrix
13.11.2023  (#9)
Liebe Nalani, ich hab ebefalls bereits über die Möglichkeit, unsere Doppelhaushälte per Seil nachträglich zu trennen, nachgedacht. Habt ihr in diese Richtung weitergearbeitet?
 LG Venatrix

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