« Heizung, Lüftung, Klima  |

Herstellung Internetleitung

Teilen: facebook    whatsapp    email
Zusammenfassung anzeigen (Beta)
  •  Novus1980
14.5. - 19.5.2021
13 Antworten | 6 Autoren 13
13
Liebe Forumsteilnehmer,

mit drei weiteren Mitstreitern bauen wir aktuell Kleingartenwohnhäuser mittels Bauträger in Wien. Die Internet- oder altmodisch gesagt die Telefonleitung liegt gegenüber meinem Grundstück, in einem Kasten, an einem für Wien typischen Mast. 

Jetzt will man uns die Leitung in alle Häuser zwar verlegen, aber nur bis ans Eck meines Grundstücks. Dort will man die Kabel soweit überstehen lassen, dass wir uns im Nachgang
selber um die Verlegung, z.b mittels Aufgraben der schmalen Straße zum A1 Kasten gegenüber kümmern müssen. 

Laut Leistungsbeschreibung steht uns zu:      Herstellung/Einlegen der Telekomzuleitung

Seid ihr meiner Meinung, dass "Herstellung" in diesem Fall eine vollständige Herstellung
vom A-1 Kasten bis in unsere Häuser bedeuted. Meiner Meinung nach gibt es da keinen
Interpretationsspielraum, die Leitungen müssen vollständig gelegt werden.

Außerdem würde mich interessieren, ob ich richtig liege, dass ich die Verlegung der anderen drei Häuser über mein Grundstück verweigern kann und sich der Bauträger hier rein theoretisch eine andere Möglichkeit suchen muss, die anderen Grundstücke zu erreichen.

Vielen Dank für Eure Beiträge

  •  chrismo
  •   Gold-Award
14.5.2021  (#1)
Wir waren auch selbst für das Verlegen der Telefonleitung vom nächsten Masten (an der Grundgrenze zw. unserem Nachbarn und übernächsten Nachbarn) in unser Haus verantwortlich. Nur die Leitung selbst wurde uns von der A1 zur Verfügung gestellt.

zitat..
Novus1980 schrieb: Meiner Meinung nach gibt es da keinen
Interpretationsspielraum, die Leitungen müssen vollständig gelegt werden.

Die A1 muss es  nicht. Du meinst wahrscheinlich aber eh den Bauträger, oder? Es steht halt nicht dabei wohin... Wenn jetzt stehen würde "Verlegen der Leitung bis in Technikraum", dann wäre es klar. So würde ich zwar auch meinen, dass nur eine Verlegung ins Haus sinnvoll ist, vor allem für die Nachbarn, deren Leitungen ja sonst bei dir enden...

zitat..
Novus1980 schrieb: sich der Bauträger hier rein theoretisch eine andere Möglichkeit suchen muss, die anderen Grundstücke zu erreichen.


Ja, das kannst du machen. Außer es wurde beim Grundstückskauf anders vereinbart (machmal ist das extra in den Kaufverträgen drin, dass man Zuleitungen dulden muss, da tuts ich der Bauträger noch leicht, solange ihm alles gehört).

1
  •  Novus1980
14.5.2021  (#2)
Ich meine den Bauträger, das A-1 nichts macht ist klar. Es geht auch nicht um die Zuleitung ins Haus, er verlegt uns ja alles bis in den Technikraum. Es geht um die restlichen Meter von meiner Grundstücksgrenze zum A1 Kasten, welcher auf der anderen Seite der Kleingartenstraße liegt.
Die Straße müsste man ca. 5 mtr aufgraben, was meiner Meinung nach aber auch von ihm gemacht werden muss, weil so in der Leistungsbeschreibung: Herstellung/Einlegen der Telekomzuleitung

Herstellen heißt für mich komplett herstellen.

1
  •  streicher
  •   Gold-Award
15.5.2021  (#3)
Also ich weiß nicht ob da Fremdgrunstücke auch gemeint sein sollen. Die Leistungsbeschreibung bezieht sich sicher nur auf dein Grundstück.

Wie auch immer, Leerverrohrung für spätere Glasfaser nicht vergessen!

1


  •  chrismo
  •   Gold-Award
15.5.2021  (#4)

zitat..
Novus1980 schrieb: Die Straße müsste man ca. 5 mtr aufgraben, was meiner Meinung nach aber auch von ihm gemacht werden muss

Wem gehört die Straße bzw. ist der Eigentümer damit einverstanden?

Mast ist keine Option? Und hat damals die A1 gesagt, dass sie einen Masten hinstellen und ein Kabel vom bestehenden Masten zu uns spannen würden. Dazu muss natürlich der Straßeneigentümer zustimmen.


1
  •  Mitleser
  •   Bronze-Award
15.5.2021  (#5)
Warum ein Mast? Erdrakete nicht möglich?

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Bodenverdr%C3%A4ngungsverfahren

1
  •  chrismo
  •   Gold-Award
15.5.2021  (#6)

zitat..
Mitleser schrieb: Warum ein Mast?

Weil den die A1 machen würde emoji

1
  •  Novus1980
15.5.2021  (#7)

zitat..
chrismo schrieb:
__________________
Im Beitrag zitiert von Novus1980: Die Straße müsste man ca. 5 mtr aufgraben, was meiner Meinung nach aber auch von ihm gemacht werden muss

Wem gehört die Straße bzw. ist der Eigentümer damit einverstanden?

Mast ist keine Option? Und hat damals die A1 gesagt, dass sie einen Masten hinstellen und ein Kabel vom bestehenden Masten zu uns spannen würden. Dazu muss natürlich der Straßeneigentümer zustimmen.

Straße gehört dem Kleingartenverein - Mast ist theoretisch möglich ja, aber schön ist es 
ehrlich gesagt nicht. Dazu muss ich sagen, dass der Mast dann bei mir am Grundstück stehen
würde und die Leitung dann auch weiter zu den anderen drei Häusern weiter gehen muss, über
mein Grundstück.

1
  •  streicher
  •   Gold-Award
16.5.2021  (#8)
Du könntest dich ja mit den 3 anderen Häusern zusammen reden und ihr teil euch die Herstellungskosten (für Bagger und Co)?
Wenn es bei dir am Grundstück zu den anderen 3 Häusern gehen soll dann am besten im Fundament oder ganz am Rand.
Neben/Unter dem Fundament vom Gartenzaun würde sich das sowieso ergeben, brauchst ja nur eine Leerverrohrung reinlegen. Bis dahin könnt ihr ja einen prov. Mast machen.
Und nicht vergessen die Leerverrohrung sollte Glasfaserfähig sein.

1
  •  Mrjack
  •   Bronze-Award
16.5.2021  (#9)
Normalerweise ist hier immer nur die Zuleitung bis zum Grundstück und nicht zum Haus gemeint. 

1
  •  stefan4713
16.5.2021  (#10)
dass sich ein festnetzanbieter um die herstellung der leitung INKL. grabungsarbeiten kümmert, spielt sich bei den grundgebühren/herstellungsgebühren einfach nicht - die müssen auch nicht
wenn eine leerverrohrung da ist, machen die das schon - sowohl bei uns in der siedlung war das so, als auch in der firma - also, wenn ihr zu 3 oder 4 anschlüsse nebeneinander haben werden, müßtest ihr auf eigene kosten die leerverrohrung herstellen - dann könnt ihr euch aber den anbieter auch gemütlich aussuchen, würde ich meinen

1
  •  chrismo
  •   Gold-Award
16.5.2021  (#11)
Achtung, es geht hier nicht um die A1 sondern um den Bauträger und was der in der Leistungsbeschreibung versprochen hat.

1
  •  Novus1980
16.5.2021  (#12)

zitat..
chrismo schrieb: Achtung, es geht hier nicht um die A1 sondern um den Bauträger und was der in der Leistungsbeschreibung versprochen hat.

Genau, es geht ausschließlich um den Bauträger. Was A1 beiträgt ist uns allen klar ;)


1
  •  stefan4713
19.5.2021  (#13)
also, auf deinem grundstück hättest du dann auf alle fälle einmal die telefonleitung
aber dulden, dass auch die nachbargrundstücke darüber versorgt werden? das müßte doch vorher vertraglich vereinbart worden sein, und würde ich nicht wollen emoji
auch aus sicht der anderen würde ich nicht wollen, dass einfach so das telefonkabel über die nachbargrundstücke geführt würde - das müßte vertraglich hieb und stichfest sein

und bei uns in der siedlung sind 10  EFH, wo über die straße und dem STROM auch diese telefonkabel ( vor 15 jahren noch üblich) geführt sind - die frage ob bei euch nicht auch über die stromkabel-kinette das telefon geführt wird?

und praktischerweise "einlegen der telefonleitung" - aufs grundstück oder ins haus? steht dann wohl nicht?

1


Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen

 Kostenlos registrieren [Mehr Infos]

Nächstes Thema: Verlegung/Fixierung Mehrschichtverbundrohr