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Laut Bauträgervertragsgesetz ist der Übergabetermin bei Vertragsabschluss bekannt zu geben. Steht in eurem Vertrag kein Übergabetermin? |
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Ja doch, im Vertrag ist der spätest mögliche Übergatermin festgehalten, aber nicht der tatsächliche. Hast Du das gemeint? Oder sollte da noch ein anderes Datum enthalten sein? |
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wenn der tatsächliche Übergabetermin früher ist wirst du Pech haben da gibt selbst das BTVG nichts her. Wenn der tatsächliche Übergabetermin später ist geht es um Schadenersatz. |
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