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Ich würde davon ausgehen, dass das ein Bauwerk (Bodenhülse in Beton eingegossen) ist und unter §4 Z 7 NÖ BO fällt und demnach bewilligungspflichtig ist. |
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Dann ist meine Wäschespinnen-Aufnahme (Bodenhülse in Beton eingegossen) ein Schwarzbau? Sorry für meinen unqualifizierten Beitrag, aber ich konnte nicht anders |
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NÖ BO: Bauwerk: ein Objekt, dessen fachgerechte Herstellung ein wesentliches Maß an bautechnischen Kenntnissen erfordert und das mit dem Boden kraftschlüssig verbunden ist; Kraftschlüssig allein reicht nicht, die Frage wäre ob ein Fahnenmast ein wesentliches Maß an bautechnischen Kenntnissen erfordert zb weil er auch bei dieser Höhe umfallen usw. könnte. |
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Ist deine Wäschespinne sechs Meter hoch? Ein Fahnenmast der sechs Meter hoch ist muss so gesichert werden dass er niemanden erschlägt, und dazu braucht man ein wesentliches Maß an bautechnischen Kenntnissen. Daher bewilligungspflichtig. 1 |
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Warum willst den genau vor das Fenster stellen? ... das gibt doch nur Grund zur Diskussion mit den Nachbarn. |
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Vermutlich deswegen: Das würde ich auch creepy finden. |
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Auch bei einem Altbau würde doch ein Fenster in der Feuermauer dem Brandschutz widersprechen. Sehe ich das falsch? |
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