« Baurecht  |

Mit Architekten Entwurf zum Baumeister??

Teilen: facebook    whatsapp    email
Zusammenfassung anzeigen (Beta)
 1  2 
  •  KM1988
4.7. - 21.7.2021
26 Antworten | 10 Autoren 26
26
Wir befinden uns derzeit (noch?) in Zusammenarbeit mit einem Architekten und haben bisher die ersten Entwürfe erhalten wo wir auf einem Stand sind bei dem wir sagen "so könnten wir uns das Haus vorstellen". 
Der Architekt hat uns nun allerdings einen Preis für Belags- bzw. Schlüsselfertig vorgelegt, der uns deutlich zu hochgegriffen erscheint. Der Preis ist nicht annähernd aufgeschlüsselt und er will dies auch nicht tun. Wir würden daher gerne ein Gefühl für den tatsächlichen Preis bekommen und möchten die Gewerke für Rohbau, Fenster usw. getrennt anfragen.

Mit dem Architekten gibt es bisher keinen Vertrag sondern alles lief auf "machen wir mal" - im Nachhinein nicht so schlau, aber er ist eben ein Bekannter der Familie und bisher hat das auch noch alles so halbwegs gepasst. 

Frage daher... dürfen wir, ohne vorher mit dem Architekten das finanzielle für den Entwurf erledigt zu haben, bereits mit dem Plan zu einem Baumeister gehen? Oder muss ich erst den Plan selbst in ein CAD Programm klopfen um hier nicht in Schwierigkeiten zu kommen?

  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
4.7.2021  (#1)
Klär das doch lieber vorher ab. Weniger das rechtliche,  mehr das menschliche. Es ist euer Recht, über die Planungskosten informiert zu werden. 

1
  •  KM1988
4.7.2021  (#2)

zitat..
MalcolmX schrieb:

Klär das doch lieber vorher ab. Weniger das rechtliche,  mehr das menschliche. Es ist euer Recht, über die Planungskosten informiert zu werden.

Ehrlich gesagt würde ich aufgrund der relativ unklaren Situation dieses Gespräch noch vermeiden. Zumindest solange bis ich mir selbst preislich ein Bild geschaffen habe. Wenn da nämlich rauskommt dass dies ohnehin alles "korrekt" ist, brauch ich hier nicht für schlechte Stimmung zu sorgen :)

1
  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
4.7.2021  (#3)
Was hat er denn geschätzt,  für welche m2?

1


  •  KM1988
4.7.2021  (#4)

zitat..
MalcolmX schrieb:

Was hat er denn geschätzt,  für welche m2?

Es handelt sich um einen Ausbau des Elternhauses --> Dach runter (nicht im Preis inkludiert!) und zusätzliches Geschoss drauf (ink. Flachdach), wobei ein Teil der neuen Fläche über die bestehende Einfahrt ragen würden. Gerade dieser Teil ist sicher baulich deutlich komplexer als der Rest. Kosten Schlüsselfertig für 210m² + 13m² Balkon + 55m² Carport €650k.
Keller usw ist natürlich alles bereits beim Bestandsgebäude enthalten und wird nicht adaptiert.
Anschlusskosten, Außengestaltung usw. würden natürlich noch dazukommen.

Belagsfertig ~€600k. Gerade dieser Betrag kommt mir etwas gar hochgegriffen vor, wenn ich es mit anderen mir bekannten Baustellen aus dem Freundes- und Bekanntenkreis vergleiche.

1
  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
4.7.2021  (#5)
Naja da hat er halt einfach wie bei einem Neubau gerechnet. 
Müsste man im Detail ansehen ob das realistisch ist oder nicht.
Ist der Rest vom Haus auch eine Kernsanierung? Incl. Fenster, Fassade etc?

1
  •  KM1988
4.7.2021  (#6)

zitat..
MalcolmX schrieb:

Naja da hat er halt einfach wie bei einem Neubau gerechnet. 
Müsste man im Detail ansehen ob das realistisch ist oder nicht.
Ist der Rest vom Haus auch eine Kernsanierung? Incl. Fenster, Fassade etc?

Nein, der Rest vom Haus steht auf astreinen Beinen und ist ~30 Jahre alt und wurde bereits vor 5 Jahren was Fenster und Fassade angeht vollständig erneuert.

Das mit der Rechnung "Neubau" klingt für mich auch schlüssig. Im Bekanntenkreis kommt man auf ähnliche Beträge, allerdings eben Neubau auf die grüne Wiese in Hanglage inklusive Keller, Nebenräume usw.

Daher hier der Gedanke ob es nicht deutlich billiger wäre hier einen Strich zu ziehen und die Gewerke selbst zu vergeben, bzw. generell mal einen Reality check zu machen. Nur will ich dabei Rechtlich auch klar sein.

1
  •  taliesin
  •   Gold-Award
6.7.2021  (#7)
Irgendeine Form der Vereinbarung mit dem Architekten wird es ja wohl gegeben haben. Wenn ihr vereinbart habt, dass er den Plan zeichnet, dann solltet ihr den Plan kaufen und gut.
Dann könnt ihr mit eurem Plan machen was ihr wollt.

Eigenvergabe ist ziemlich sicher billiger, aber eben auch Arbeit und Verantwortung.

1
  • ▾ Anzeige
    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des Amazon-Partnerprogramms, das zur Bereitstellung eines Mediums für Webseiten konzipiert wurde, mittels dessen durch die Platzierung von Partner-Links zu Amazon.de Entgelte verdient werden können.
Hallo KM1988,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Mit Architekten Entwurf zum Baumeister??

  •  roman92
7.7.2021  (#8)
Naja, die preise sind ja heuer explodiert, bin selber am angebote einholen und es gibt auch keine fixpreis garantien, es kann sich alles tag zu tag ändern, mein vom Architekten erstellter Plan für ein 157m2 inkl 80m2 keller und 50m2 carport wird aktuell auf 750k geschätzt (massiv 50ger Ziegel, in holzriegel der selbe preis)
Werde jetzt ohne keller bauen müssen und die Quadratmeter auf 135-140 abspecken und das carport mal sein lassen, um auf ca 400k zu kommen, von daher, könnten die kosten für den zubau eigentlich schon realistisch sein.

1
  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
7.7.2021  (#9)
Wessen Einschätzung ist es das Keller, 15m2 Wohnfläche plus das Carport 350k€ kosten?
Waren die 750k€ einfach eine Schätzung vom Architekten oder gabs dazu schon ein Angebot? Weil gerade bei den Ziegeln gabs ja eigentlich keine nennenswerten Preissteigerungen. 

1
  •  KM1988
13.7.2021  (#10)

zitat..
taliesin schrieb:

Irgendeine Form der Vereinbarung mit dem Architekten wird es ja wohl gegeben haben. Wenn ihr vereinbart habt, dass er den Plan zeichnet, dann solltet ihr den Plan kaufen und gut.
Dann könnt ihr mit eurem Plan machen was ihr wollt.

Eigenvergabe ist ziemlich sicher billiger, aber eben auch Arbeit und Verantwortung.

Sobald wir den Plan offiziell gekauft haben ist das klar. Aber die Frage ist ja ob ich, auf Basis der derzeitigen Pläne, selbst bereits Dinge anfragen kann, um das Angebot des Architekten zu verifizieren, BEVOR ich den Plan kaufe :)
Die Aufwände fürs Plan zeichnen werden sicher höher veranschlagt wenn man nun stoppt und nur den Plan kauft, statt direkt das gesamte Projekt mit ihm zu machen. 

1
  •  taliesin
  •   Gold-Award
13.7.2021  (#11)
Bin kein Rechtsanwalt, aber aus dem Bauch heraus, würde ich sagen: Wenn du die Pläne nicht kaufst, sind sie nicht dein Eigentum und solange kannst du sie nicht verwenden, außer der Planersteller stimmt zu.

Ein Gespräch mit diesem wird sich wohl nicht vermeiden lassen.

1
  •  Hausbau19
  •   Silber-Award
14.7.2021  (#12)
Architekten sind halt generell nicht dafür bekannt kostengünstige funktionale Bauformen zu planen. Mit einem Architekten-Entwurf kann halt niemand eine haltbare Preiskalkulation machen. Sofern gerade zur Zeit überhaupt jemand Angebote rechnet, die länger als eine Woche halten.

Das die Aufstockung auf ein bestehendes Gebäude günstiger kommt als ein Neubau auf die grüne Wiese ist auch eher eine Annahme finde ich. Viele Sachen erspart man sich, viele Sachen tauchen erst auf wenn man mitten drin ist und sich mit den Details auseinandersetzt....



1
  •  BAULEItEr
14.7.2021  (#13)

zitat..
taliesin schrieb: Bin kein Rechtsanwalt, aber aus dem Bauch heraus, würde ich sagen: Wenn du die Pläne nicht kaufst, sind sie nicht dein Eigentum und solange kannst du sie nicht verwenden, außer der Planersteller stimmt zu.

Bin auch kein Rechtsanwalt, aber aus meinem Bauch heraus würde ich sagen,
ich bin Konsument und der Architekt Unternehmer, wenn er mir Pläne zukommen lässt und er nicht will, warum auch immer, dass ich diese Pläne weitergebe, herzeige, anbieten lasse, von einem Statiker auf die Durchführbarkeit prüfen lasse....., dann muss er das kommunizieren.
Ohne Vertrag oder einen Hinweis am Plan wird er da nicht viel machen können.

Ob das die richtige Vorgehensweise ist,das bezweifle ich.
"Beim reden kommen die Leut zusammen" 
@KM1988 
Früher oder später wirst ihm sowieso sagen müssen, dass du ohne ihm weiter machen willst.

1
  •  taliesin
  •   Gold-Award
14.7.2021  (#14)
Ich hab auf allen Entwurfszeichnungen von Architekten bis jetzt (sind nur ein paar) einen std-disclaimer gesehen ... 'die übermittelten Daten bleiben bis zur vollständigen Abgeltung unser geistiges Eigentum'.
Das steht meist schon in der CAD-Vorlage ...

Finde das alles komisch, ich mach doch auch keine 'Probefahrt' mit einem x-beliebigen Auto, nur weil es mit steckendem Schlüssel auf einem öffentlichen Parkplatz steht.

1
  •  BAULEItEr
14.7.2021  (#15)

zitat..
taliesin schrieb: Ich hab auf allen Entwurfszeichnungen von Architekten bis jetzt (sind nur ein paar) einen std-disclaimer gesehen ... 'die übermittelten Daten bleiben bis zur vollständigen Abgeltung unser geistiges Eigentum'.

Entweder sind das sehr alte Pläne oder dein Architekt ist nich am Laufenden.
Geistiges Eigentum für Pläne ist sehr schwierig, ein einfaches Ein-oder Mehrfamilienhaushaus ist noch lange keine Mona Lisa.
Da hat sich die Rechtssprechung in den letzten 10 Jahren sehr geändert.
Auf unseren Plänen steht gar nichts mehr von geistigen Eigentum oder gar Urheberrecht, da steht klipp und klar dass die Pläne nicht weitergegeben, vervielfältigt, oder öffentlich gemacht werden dürfen.

1
  •  taliesin
  •   Gold-Award
14.7.2021  (#16)
Kann eh sein, dass der Text anders ist, schau morgen mal auf einen, der noch rumliegt.

1
  •  gdfde
  •   Gold-Award
15.7.2021  (#17)

zitat..
BAULEItEr schrieb: Da hat sich die Rechtssprechung in den letzten 10 Jahren sehr geändert.
Auf unseren Plänen steht gar nichts mehr von geistigen Eigentum oder gar Urheberrecht, da steht klipp und klar dass die Pläne nicht weitergegeben, vervielfältigt, oder öffentlich gemacht werden dürfen.

Naja, das Ergebnis ist das gleiche...
Die Architekten sichern sich da schon entsprechend ab, ist ja schliesslich auch einiges an Arbeit, das sie da reinstecken.

1
  •  taliesin
  •   Gold-Award
15.7.2021  (#18)

2021/20210715352493.png

Beides drin ... geistiges Eigentum und Weitergabeverbot emoji

1
  •  BAULEItEr
15.7.2021  (#19)

zitat..
gdfde schrieb: Die Architekten sichern sich da schon entsprechend ab, ist ja schliesslich auch einiges an Arbeit, das sie da reinstecken.

Ja schon klar, aber wurde hier ja anscheinend nicht gemacht.
@KM1988  Oder doch?


1
  •  KM1988
16.7.2021  (#20)
Nein, wurde hier eben bisher nicht gemacht. War eben eher auf der Basis "schaun ma mal ob wir das was hinbekommen". 
Und natürlich hab ich in keinster Weise vor ihn über den Tisch zu ziehen. Nur es gibt eben nun ein "Angebot" (in sehr sehr sehr sehr grober Form - Gesamtpreis + einige Einzeiler für die Beschreibung von Dach, Estrich usw.) für Schlüsselfertig und Belagsfertig. Die kommen mir nunmal verdammt hoch vor und ich würde diese gerne hinterfragen/überprüfen

Wenn sich herausstellt dass die Selbstvergabe der Gewerke eine erhebliche Kosteneinsparung bietet, werde ich natürlich mit ihm sprechen und klären wie wir die bisherigen Leistungen abgelten. Wenn sich allerdings herausstellt, dass er preislich eh gut dabei ist, weil er es bei großen Baustellen (unter anderem Hotel usw.) "mitlaufen" lassen kann, brauche ich hier nicht für potenziell schlechte Stimmung sorgen. 

Alles muss sich dabei aber nunmal trotzdem im Bereich einer angemessenen Rechtssicherheit bewegen. Weder will ich ihn über den Tisch ziehen noch will ich das Gefühl haben über den Tisch gezogen zu werden.

1
  •  tomsl
  •   Bronze-Award
16.7.2021  (#21)
Frag ihn doch einfach mal, ob es für ihn OK ist, wenn du auf Basis dieses Planes mal selbst unverbindlich Angebote einholst.

1
 1  2 


Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen

 Kostenlos registrieren [Mehr Infos]


next