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Gartenmauer auf Grundstücksgrenze > Toleranz?

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  •  ibins
16.8. - 17.8.2021
13 Antworten | 11 Autoren 13
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Hallo, wir planen gerade unsere Gartenmauer auf der Grundstücksgrenze, sie wird 20cm stark. Die Abdeckplatten oben sind 25cm - d.h. sie stehen auf jeder Seite 2,5cm über. Wo genau darf ich die Gartenmauer errichten?

A) Die Gartenmauer steht direkt an der Grenze, die Abdeckung ragt zum Nachbarn.
B) Ich rücke die Gartenmauer 2,5cm herein, damit sie keinen Millimeter übersteht.

Sorry für die seltsame Frage, aber gibt da unterschiedliche Meinungen... 😬

  •  Jacky1905
  •   Silber-Award
16.8.2021  (#1)
Wir haben unsere Mauer ohne Abdeckplatten (Stützmauer aus Sichtbeton, weil wir das Grundstück um einen Meter aufschütten mussten) sogar 3cm reingerückt, da wir an die öffentliche Straße grenzen. Ich lass mir wegen ein paar cm sicher nix zu Schulden kommen.

Ich würde an deiner Stelle die Abdeckung NICHT zum Nachbarn ragen lassen - wenn der Nachbar mal ein Anderer ist, könntest du die A-Karte ziehen. 😉

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  •  ibins
16.8.2021  (#2)

zitat..
Jacky1905 schrieb: Ich würde an deiner Stelle die Abdeckung NICHT zum Nachbarn ragen lassen - wenn der Nachbar mal ein Anderer ist, könntest du die A-Karte ziehen. 😉

Danke, so sehe ich das auch.

Hab aber auch schon gehört dass man direkt an die Grenze gehen muss, aber vielleicht gilt das nur für Gebäude...?


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  •  Jacky1905
  •   Silber-Award
16.8.2021  (#3)

zitat..
ibins schrieb:

Hab aber auch schon gehört dass man direkt an die Grenze gehen muss, aber vielleicht gilt das nur für Gebäude...?

kommt darauf an, was im Bebauungsplan steht, aber normalerweise bestimme schon ICH, wohin ich auf MEINEM Grund eine Gartenmauer stelle, die in Höhe und Breite genehmigt ist. 
Wir haben unsere Einfriedung am Bauamt bewilligen lassen - war ein kurzer Kaffee beim Bürgermeister und jeder ist auf der sicheren Seite. 😉


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  •  chris464
  •   Silber-Award
16.8.2021  (#4)
Gar nix darf rüberstehen. Da gibts ka Toleranz. Außer du holst dir die Genehmigung vom betroffenen Nachbarn in Form einer Unterschrift.

Ist tlw. eine haarige Sache beim Fundament. Wennst mal ausgebaggert hast und Beton reinlaufen lasse bist gleich mal paar cm drüber. Außer du schalst auch das Fundament genau mit.

Ich bin aus dem Grund 12cm reingangen (also genau eine Schalungsbreite) was den Vorteil hat, dass das Drainagerohr bergseits nun auch noch auf meinem Grund liegt.

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  •  querty
  •   Gold-Award
16.8.2021  (#5)
Auf jeden Fall so machen, dass die Mauer vollständig inkl. Abdeckung auf deinem Grund ist.
Mit dem Nachbarn musst du vermutlich trotzdem reden, weil die Mauer ja ein Fundamend braucht, welches natürlich auch auf deinem Grund sein muss, jedoch da man für dieses eine bestimmte Tiefe ausbaggern muss und der Graben nicht 90° steil sein kann + darf wird auch bei einer Mauer an der Grundgrenze das Grundstück vom Nachbarn temporär in Mitleidenschaft gezogen. War kein Problem bei uns, weil freundlicher Nachbar, sollte einem halt bewusst sein bzw. dem Nachbarn auch.

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  •  hipfi
16.8.2021  (#6)
Ich glaube man sollte auch überlegen, wie jemand 2-4cm messen möchte. Grundsätzlich sind ja auch die Grundstücksecken mit einer gewissen Toleranz vermessen worden.
Somit kannst du deinen Zaun gar nicht auf den mm genau auf deinen Grund stellen.
Ich schließe mich der Meinung an, dass du den Zaun bei dir baust, aber im Grunde hätte ich wegen 1-4cm keine Angst, da diese erst gemessen und außerhalb der Toleranz liegen müssen.

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  •  ibins
16.8.2021  (#7)

zitat..
Jacky1905 schrieb: kommt darauf an, was im Bebauungsplan steht, aber normalerweise bestimme schon ICH, wohin ich auf MEINEM Grund eine Gartenmauer stelle, die in Höhe und Breite genehmigt ist. 
Wir haben unsere Einfriedung am Bauamt bewilligen lassen - war ein kurzer Kaffee beim Bürgermeister und jeder ist auf der sicheren Seite. 😉

Im Einreichplan ist sie mit 2m Höhe genau an der Grenze, ein paar cm reinrücken sollte ja ok sein...?


zitat..
chris464 schrieb: Gar nix darf rüberstehen. Da gibts ka Toleranz. Außer du holst dir die Genehmigung vom betroffenen Nachbarn in Form einer Unterschrift.

Ist tlw. eine haarige Sache beim Fundament. Wennst mal ausgebaggert hast und Beton reinlaufen lasse bist gleich mal paar cm drüber. Außer du schalst auch das Fundament genau mit.

 

zitat..
querty schrieb: Mit dem Nachbarn musst du vermutlich trotzdem reden, weil die Mauer ja ein Fundamend braucht, welches natürlich auch auf deinem Grund sein muss, jedoch da man für dieses eine bestimmte Tiefe ausbaggern muss und der Graben nicht 90° steil sein kann + darf wird auch bei einer Mauer an der Grundgrenze das Grundstück vom Nachbarn temporär in Mitleidenschaft gezogen.

Fundament ist schon drin, steht natürlich etwas drüber (unter Erdniveau). Nachbarn gibt's keinen (ist noch Gemeindegrund). 😬

zitat..
querty schrieb: Auf jeden Fall so machen, dass die Mauer vollständig inkl. Abdeckung auf deinem Grund ist.

Danke, werde ein paar cm hereinrücken und fertig. 😀

zitat..
hipfi schrieb: Ich glaube man sollte auch überlegen, wie jemand 2-4cm messen möchte. Grundsätzlich sind ja auch die Grundstücksecken mit einer gewissen Toleranz vermessen worden.

Wie genau das geht weiß ich nicht, aber 4cm würde man sicher merken (Siedlung, neu vermessen). Schon alleine 2cm XPS + Putz müsste man ja schon einplanen bevor man den ersten Stein setzt... Vielleicht nehm ich es aber wirklich zu genau. 😉




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  •  derLandmann
  •   Gold-Award
16.8.2021  (#8)
Da brauchts kein Baurechts-Forum.. es darf nix drüberstehen, Punkt.

Wir sind einfach überall 5-10cm eingerückt, dann gibts auch mit den Fundamenten keine Probleme und nie die Gefahr das wer meckern könnte.

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  •  heislplaner
  •   Gold-Award
16.8.2021  (#9)
Wennst mit dem Fundament drüberstehst hast eh schon ein Problem

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  •  felis
  •   Gold-Award
16.8.2021  (#10)
Es ist einfach rechtswidrig auf fremdgrund zu bauen, da ist es auch nicht relevant, ob wer meckert... wenn der künftige Nachbar an die grundgrenze bauen will, was dann??

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  •  stefan4713
17.8.2021  (#11)
wie schon fast alle vorredner/schreiber - mein grund ist mein grund und ohne zu fragen darf da nix drüber stehn, auch nicht 2cm, weil sonst gibts einen abbruchbescheid wenns blöd hergeht, außer die pflanzen emoji, die dürfen drüber emoji

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
17.8.2021  (#12)

zitat..
stefan4713 schrieb: außer die pflanzen , die dürfen drüber

die darf der Nachbar aber auch zurückschneiden emoji

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  •  elanor
  •   Gold-Award
17.8.2021  (#13)
Hallo, 

wir haben gerade das Problem, dass unser neuer Nachbar eine Stützmauer baut und mit dem (ich nenns mal freundlich "schleißig betoniert") Fundament auf unser Grundstück ragt und sogar sehr deutlich auf das unseres nächsten Nachbarn, also tu dir und deinen zukünftigen und/oder bestehenden Nachbarn einen Gefallen und rück rein mit dem Fundament und der Mauer. 
Tip am Rande: Falls es schon bestehende Nachbarn gibt, die evtl. Zäune oder Bepflanzung haben, diese bitte großzügig abdecken beim Betonieren. Erspart euch viel Ärger und Kosten... 




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