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Was verstehst du unter Bauführer? Welche Leistungen hat dein "Bauführer" erbracht bzw. wurden vereinbart? Nur weil dein Bauführer mit seiner Baufirma(?) in Konkurs geht, heißt das noch lange nicht das er die Bauführung gemäß BauG. nicht weiter machen kann. |
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für eine nicht erbrachte Leistung bezahle ich mal grundsätzlich nichts. Paar mehr Details wären ev hilfreich.. |
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