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In unserer Gemeinde (in NÖ) würde das nicht genügen. Da gibt es eine zeitliche Frist sowohl für den spätesten Baubeginn als auch für die Fertigstellung. Wenn sich das bestimmten Gründen nicht ganz ausgeht, gibt es problemlos eine (überschaubare) Fristverlängerung, wenn die Umsetzung bzw. der Abschluss des Bauvorhabens außer Frage steht. |
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Das hängt wohl stark von der Gemeinde ab, und davon, was im Kaufvertrag vereinbar wird. Wie es in deiner Gemeinde gehandhabt wird, wird dir wohl keiner beantworten können. Deine Frage wird ja einen konkreten Hintergrund haben oder? Planst du ein Grundstück zu kaufen und möchtest die Fristen hinauszögern? |
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Hallo wolfi69, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Wie wird Bauzwang gehandhabt? |
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Betrifft zwar OÖ, aber bei uns steht dezitiert drin, dass man 5 Jahre nach Grundstückskauf mit den tatsächlichen(!) Baumaßnahmen für den Baukörper beginnen muss und weitere 5 Jahre danach eingezogen sein muss. Als Baukörper gilt in diesem Fall das Hauptgebäude, welches dann auch überwiegend bewohnt sein muss (also Hauptwohnsitz). Man kann um Verlängerung ansuchen - je nach Bürgermeister oder Amt kann das unkompliziert sein oer eben auch nicht. 🤷 |
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Bei uns ist es so, dass die Gemeinde ein Vorkaufsrecht hat (neben dem Bauzwang), um genau das zu vermeiden. ||
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So wie in dem Vertrag mit der Gemeinde geregelt Da gab es schon einige Threads dazu und es ist wirklich individuell. |
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Wo genau steht das?? Gilt das auch für schon vor langer Zeit (etwa vor Mitte der 1990er-Jahre) gewidmete Grundstücke, die im Privatbesitz sind und wo ist das geregelt? Da meinst aber jetzt nur die ganz normale, generell gültige Fertigstellungsfrist laut Bauordnung, oder? Das hätte dann aber nichts mit "Bauzwang" zu tun. Welchen Fristen genau meinst du da? Die allgemeinen, generellen gültigen Fristen für Baubeginn und Fertigstellung laut Bauordnung? (diese haben nichts mit Bauzwang/Baulndmobilisierung zu tun). Hinsichtlich "Kaufvertrag" betrifft das aber nur Kaufverträge mit der Gemeinde, nicht aber Kaufverträge unter Privaten. Ein Vorkaufsrecht für die Gemeinde kann wohl nur in einem mit der Gemeinde abgeschlossenen Kaufvertrag stehen. Wer könnte wie erzwingen, dass beim Verkauf zwischen Privaten plötzlich die Gemeinde mit einem Vorkaufsrecht im Grundbuch steht? Was ich damit sagen will? Dieses Thema ist relativ komplex. Wenn wir es diskutieren wollen, dann müssen wir bei jedem Beitrag bzw. jedem Statement genau wissen, von welchem detaillierten Sachverhalt ausgegangen wird. Weiters müssen zu jedem Statement die jeweiligen gesetzlichen Grundlagen angeführt werden, damit man sie hinsichtlich ihrer Wertigkeit richtig einstufen kann. NÖ hat z.B. im Vorjahr Wesentliches im Raumordnungsgesetz hinsichtlich Baulandmobilisierung und Vertragsraumordnung geändert. Reden wir also von bis vor Kurzem geltenden Regelungen oder von den derzeitigen? Weiters muss man zwischen solchen Vorgangsweisen unterscheiden, die auf verwaltungsrechtlicher Basis stehen (z.B. Raumordnungsgesetz) oder nur auf privatrechtlicher (z.B. Kaufvertrag mit Gemeinde als Grundbesitzer). 2 |
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Wir haben in NÖ dieses Jahr ein Grundstück von Privat gekauft, mit 5 Jahren Bauzwang und Rückkaufsrecht der Gemeinde zu 80% der Preises. Auf Rückfrage beim Notar hieß es: unumgehbar 🤔 |
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Stimmt natürlich und war bei uns so - ich bin davon ausgegangen dass das auch hier so der Fall ist ||
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@newHome Wurde in diesem Fall schon der Bauzwang dem Vorbesitzer auferlegt? |
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Nein, der Vorbesitzer war Landwirt und die Fläche ein Acker, also frisch umgewidmet. |
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Wird oft gemacht und ist mMn auch richtig und wichtig. Es gibt so viel gewidmete Fläche, dass umwidmungen nur zur Deckung des unmittelbaren Bedarfs vorgenommen werden sollten. Das eine Umwidmungsabgabe nur fair und gerecht wäre ist auf einem anderen Blatt (der Landwirt wird hier über Nacht Millionär nur weil er ein paar Felder im Siedlungsrand hat.... Österreich ist leider immer noch Weltmeister in der Flächenversiegelung... |
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