« Baurecht  |

Gewerberecht - KFZ Werkstatt in NÖ - Vorschriften

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  JoDole29
2.9. - 18.10.2021
2 Antworten | 2 Autoren 2
2
Liebe Mitstreiter ;)

Wir wollen auf unserem Bauernhof ein autononmes 80m2 Gebäude, welches über Fenster verfügt und ein Sektionaleinfahrtstor als Werkstatt zulassen. Das ganze erfordert eine Gewerberechtliche Einreichung bei der zuständigen Bezirksauptmannschaft.

Nachdem wir einen bekannten haben, der Architekt ist, aber der noch nie eine derartige Zulassung eingereicht hat, habe ich bereits mit einigen KFZ Werkstattbetreibern gesprochen und die meinten, dass es keine klaren Regeln gibt. Wir wollen es jedenfalls als Kleinwerkstatt aufziehen und die Frage, die ich mir stelle, was ich in Bezug auf Öl-Abscheidung erforderlich ist. Einer meinte es müsste ein Pumpensumpf reichen, der andere spricht von Ölabscheider, der nächste von wasserdichten Beton, der nächste von einer Abgasabsauganlage.

Betriebt jemand eine ähnlich kleine Werkstatt (optimalerweise in NÖ) und kann mir hier weiterhelfen.

Vielen Dank

  •  speckulazius
18.10.2021  (#1)
Wichtiges Detail: Soll die Werkstatt gewerblich genutzt werden oder willst du nur privat herumschrauben?

1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
18.10.2021  (#2)
@speckulazius
Das dürfte aufgrund dieser Angaben wohl klar sein:

zitat..
JoDole29 schrieb: Das ganze erfordert eine Gewerberechtliche Einreichung bei der zuständigen Bezirksauptmannschaft.

zitat..
JoDole29 schrieb: Wir wollen es jedenfalls als Kleinwerkstatt aufziehen


@JoDole29
Wenn dein Architekt da keine Erfahrung hat, dann solltest du zur Wirtschaftskammer gehen. Dort gibts entsprechende Beratung - natürlich für Mitglieder.
Im nächsten Schritt würde ich zum Bausprechtag deiner BH gehen. Dort muss man sich vorher anmelden. Und da solltest du auch schon gewisse Unterlagen und Entwürfe/Konzepte mithaben.




1


Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen

 Kostenlos registrieren [Mehr Infos]

Nächstes Thema: Zaun und Tor an Grenze zur Straße (Stmk)