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kann Jahre dauern, oft wird gewartet bis die ganze Siedlung fertig gebaut ist |
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Ich glaube du verstehst das falsch. Es ist gar keine Straße zu unseren Grundstück. Ich meine nicht wann die Straße asphaltiert wird. Momantan kann ich gar nicht zu meinen Grundstück fahren. |
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Was ist dann rund um dein Grundstück, wenn du nicht mal hinfahren kannst. Wald? Teich? Sumpf? |
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Das war ein Acker der auf mehrere Baugründe umgewidmet worden ist. Die Straße hört 3 Grundstücke vor meinen auf. Die umwidmung erfolgte heuer im Mai. |
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Die bessere Frage ist ja, ab wann liegt die Infrastruktur bei den Grundstücken? Wenn die Witterung passt, ist es einem Erdbauer bzw. dem Baumeister egal ob da eine "Straße" ist oder nicht. |
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Sicher dass die Geimende die Straße überahupt baut? Zumindest in der Steiermark sind die meisten neuen erschließungsstraßen Privat gebaut. Entweder vom Verkäufer des Grundstückes wenn er es voll erschlossen verkauft oder vom Käufer selbst. Erstmal wäre also interessant wer die Straße bauen muss und was in deinem Kaufvertrag steht bzgl Erschließung. Das ganze gilt dann ja auch für Kanal, Strom usw.... |
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in unserer siedlung, 10 EFH, ist die siedlungsstraße privatgrund und wurde vom eigentümer der die grundstücke verkauft hat, errichtet bist du miteigentümer der straße oder servitut? |
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Was steht denn im Kaufvertrag? Bei uns musste auch die Strasse verlängert werden, da sie leider nicht bis zur geplanten (und bewilligten) Einfahrt gegangen ist. Etwa einen Monat vor Baustart habe ich die Gemeinde freundlich darauf hingewiesen, dass sie doch die Straße verlängern mögen, was sie dann auch rasch gemacht haben. |
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immerwieder interessant - TE fragt und dann kommt nix mehr - vertschüßt sich - naja |
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Mit etwas geländegängigen kommt man schon hin, aber mir würden folgende Punkte Kopfzerbrechen machen. Wie ist das mit Wasser Strom Abwasser etc. Gibt es einen Plan für die zu errichtende Strasse? Man muß sich ja auch an gewisse Höhen halten Wenn du einen Einreichplan abgibst ist darauf auch die Zufahrt angegeben die muss auch bewilligt werden |
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Ist die Umwidmung bereits erfolgt? Wenn ja, hast du schon eine sogenannte Bauplatzerklärung gemacht und die Aufschließungsabgabe geleistet? Wenn auch ja sollte die Gemeinde mMn am Zug sein, denn du hättest alles dir Mögliche gemacht... |
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Die Frage hier ist ja offensichtlich: was tun, wenn die Gemeinde trotz allem nichts macht??? |
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ich stell meine frage nochmal - wer ist eigentümer des "straßenanteils"? bei mehreren grundstücken muß doch ein bebauungsplan vorhanden sein - inkl. straße auf dieser werden dann doch immerwieder wasserleitung/strom und/oder kanal verlegt |
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Der Threadersteller war seit fast 3 Wochen nicht mehr im Forum - ich denke, jeder weitere Ratschlag ist vergebene Müh´...... |
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Nein, rein lesend war der Threadersteller diese Woche im Thread. Wir tracken das seit einiger Zeit, ist aber im Profil noch nicht umgesetzt. Danke für die Info. |
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Bei der Gelegenheit möchte ich gerne den Thread missbrauchen, wir haben ein ähnliches Problem. Stand jetzt ist so: es geht ein Weg zu unserem Haus, der ist.. naja.. kein Feldweg aber es ist staubig im Sommer, gatschig wenn es nass ist. Beim letzten Gespräch mit dem Bürgermeister hats geheißen: Ja, schaun wir uns das mal gemeinsam an. Wir haben auch so ausgefahrene "Lacken", die hab ich mal mit Asphaltbruch aufgefüllt, fährt sich innerhalb kürzester Zeit wieder aus. Straßenbeleuchtung haben wir keine, das heißt in der Nacht ist es eigentlich stockfinster, wir freuen uns immer, wenn Vollmond ist. Von der Gemeinde (NÖ) hören wir immer nur: naja, ihr seid ja das einzige Haus da unten, da ist es zu teuer, die Straße zu machen. Von der Straße red ich ja schon gar nicht mehr, mir gehts doch mehr um die Beleuchtung. Wir wohnen jetzt seit über einem Jahr im Haus, Aufschließungskosten und Anschlusskosten sind bezahlt. Was haben wir da für eine Grundlage? Bei uns in der Gemeinde kam es wohl schon öfter vor, dass man 10 Jahre oder länger darauf wartet, dass die Straße gemacht wird... |
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Für dich als Niederösterreicher... NÖ Bauordnung Par. 38 Abs. 8: (8) Die Gemeinde muss eine staubfrei befestigte Fahrbahn für eine neue öffentliche Verkehrsfläche im Bauland herstellen, wenn - bei einseitiger Bebauung für 70 %, - bei zweiseitiger Bebauung für 50 % der Strecke zwischen ihrem Anschluss an das bestehende Straßennetz und dem entferntesten Bauplatz die Abgabe nach Abs. 1 fällig ist. Der Streckenanteil ergibt sich aus der Summe der Länge der Bauplatzgrenzen, die an der Verkehrsfläche liegen. Rein rechtlich laut der Bauordnung hast also keine Chance... aber für die Beleuchtung gibts noch andere Regelwerke, zB die ÖNorm EN 13201, die O 1051, 1052 und 1055... wobei die 13201 für dich als Druckmittel herhalten kann, wenn du unbedingt (!) willst. Kurz zusammengefasst steht hier, dass eine öffentliche Beleuchtungsanlage (wenn diese Bestand hat, welcher sich aus den zitierten O-Normen, welche Kreisverkehre, Schutzwege, Querungshilfen und deren zwingende Beleuchtung definieren) eine gewisse Gleichmäßigkeit haben muss... also sollte jede Straße auch beleuchtet sein Dies wäre aber mein allerletztes Mittel, da die Konfrontation von Kommunalpolitikern mit Fachthemen und Normen in dieser Detailtiefe sehr selten gut ausgeht und die Situation eher verschlimmbessert |
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Danke bautech für deine ausführliche Antwort. Wir werden also damit einfach mal leben und vielleicht Solarleuchten aufstellenn.. |
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Schlag die PV-Leuchten mal der Gemeinde vor, vlt kennen die diese Technologie noch nicht 😳 Die könnten auch temporär in Betonwürfeln aufgestellt werden, also quasi null Errichtungskosten |
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Sorry, dass ich mich erst jetzt wieder melde. Mein Problem hat sich schon erledigt, da mir die Gemeinde zugesichert hat, dass Anfang nächsten Jahres sobald es die Witterung zulässt die Straße zu meinen Grund fertiggezogen wird. Ich bedanke mich trotzdem für alle Antworten. LG |
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OT: Bei meiner Straße gibt es eine Beleuchtung beim linken und rechten Nachbarn, genau bei mir nicht. Und ich bin so froh darüber, da mir die tw. unnötige Lichtverschmutzung sowieso am Senkel geht... |
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