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Wir haben 530 qm Hanglage. Geht sich mit einem 200 qm Haus (inkl Keller) aus |
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Leider ist unser potenzielles Grundstück im Vergleich zu eurem (kann ich jetzt nur aus dem Bild schätzen) sehr schmal (11m breit). Bei Einhaltung der 3m Abstandsflächen kann man lediglich ein Haus mit 5m Breite bauen, was dann problematisch für die Raumaufteilung sein wird. In die Abstandsflächen kann man halt laut BO BO [Bauordnung/Baugesetz] nur mit 3,5m Höhe und 10m Tiefe bauen. Da haben wir uns gefragt, ob es vielleicht Ausnahmen dazu gibt, wo man höhere Bauten in die Abstandsflächen verbauen darf. Auf Nachbargrundstücke scheint es so als ob Häuser mit >5m Höhe in diese Abstandsflächen gebaut haben. Irgendwer eine Idee. Danke. LG Martin |
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War nicht die Rede von gekuppelter Bauweise? Generell glaube ich wird es schwierig, da sinnvoll 2 Wohngebäude unterzubringen, da man die ja auch mit Licht versorgen muss. Wenn das nur aus 2 Richtungen geht, dort aber die Gebäudetiefe wahrscheinlich Ehr groß wird, wird es schwierig Könnt ihr euch den Grubd alleine für ein Haud nicht leisten? Da würden sich vermutlich schon sinnvolle Möglichkeiten finden :) |
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Bundesland? Die größte Restriktion ist offen oder gekuppelt. Bei 11 m Breite macht nur gekuppelt Sinn. Bei 33% können 165 m² verbaut werden (Bruttofläche), da bleiben ca. 132 m² netto über. Wie sieht es mit der Gebäudehöhe aus? |
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Du kannst noch wählen? D.h. beide Nachbargrundstücke sind noch unverbaut? |
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6,5m Gebäudehöhe |
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Beide Nachbargrundstücke sind schon verbaut... und zwar offen. Man will ja kein Grundstück kaufen ohne sich zu vergewissern, dass der Nachbar/die Nachbarn der gekuppelten Bauweise im Einreichplan zustimmen. Wer will schon Privatsphäre und Licht verlieren, weil der Nachbar jetzt was großes hinbaut? Interessanterweise sind diese Faktoren nicht mal im Preis reflektiert. Ich hätte gedacht, dass dies zumindest den Verkaufspreis unter den durchschnittlichen Marktwert drückt. |
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Hallo effinglife, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: [Gelöst] Was geht sich auf einem 500m² ogk Grundstück aus? |
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hier ein kleiner Snapshot wie das Grundstück aussieht. Aktuell steht da nur ein kleines Sommerhäuschen, während bei den seitlichen Nachbarn Bauten mit >5,5m Höhe gebaut sind. |
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Wenn man jemanden findet, der den gewünschten Preis bezahlt... |
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Bundesland?! Aussage zu NÖ: Nachdem die Nachbargrundstücke schon verbaut sind, und lt. deiner Aussage "offen", stellt sich für dich die Frage der Bauweise nicht mehr. Gekuppelt ist hier nicht möglich, da die offene Bauweise durch die Anrainer schon vorgegeben ist. Das hat zur Folge, dass die seitlichen Bauwiche von zumindest 3 m freizuhalten sind. Der Bauwich vergrößert sich aber mit der Gebäudehöhe > 6 m. 1 |
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Dann soll er endlich das Bundesland sagen.... Und da von offen oder gekuppelt die Rede ist, scheint es auch einen Bebauungsplan zu geben, oder? Und was steht da alles drin? |
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Den Aussagen des Threaterstellers nach zu urteilern (Abstandsflächen, 33% Bebauungsdichte, Zusatimmung der Nachbar damit das Haus an die Grundgrenze angebaut werden darf...) dürfte es sich um Wien handeln. Die Aussagen von Peters letztem Post beziehen sich auf NÖ und würden in diesem Fall dann nicht zutreffend sein. |
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@effinglife Hast du schon mit den Grundstücksnachbarn Kontakt aufgenommen wie sie zu einem an ihrer Grundgrenze angebauten Hauptgebäude stehen würden, bzw. ob sie dir die Zustimmung dafür geben würden? „Durchs Reden kommen d'Leut zam" Oft findet man Lösungen mit zumindest einem der beiden (vielleicht zukünftigen) Nachbarn, dass für sie ein Anbau oder zumindest ein Anbau in einem bestimmten Bereich kein Problem darstellen würde, ist bei einem langen Doppelhaus vielleicht schwieriger als bei einem Einfamilienhaus, aber ob das Doppelhaus überhaupt zu realisieren wäre müsste man sich sowieso anschauen, Stichwort Abstandsflächen. |
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Hallo alle, sorry für die späte Rückmeldung! Ja, es handelt sich um Wien. Wir haben gestern mit der Baubehörde und einem Architekten gesprochen, die mir die oben genannten Restriktionen bestätigt haben. Da die Häuser von den Nachbarn freistehend sind, wurde bereits die offene Bauweise vorgegeben. Laut Verkäufer des Grundstücks möchte keiner von den seitlichen Nachbarn, dass an die Grenze gebaut wird. Somit würde sich lediglich ein Haus mit 5m Breite im OG ausgehen, was dann für die Raumaufteilung nicht so toll wäre. Die Baubehörde und der Architekt haben mir empfohlen, dass Grundstück nicht zu kaufen da das zu tragende Risiko zu hoch ist und das Grundstück zuvor sowieso nur für landwirtschaftliche Zwecke gedacht war. Danke für eure hilfreichen Antworten! Damit hat sich dieser Beitrag erledigt. LG Martin |
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Gute Entscheidung! Irgendjemand wird das Grundstück dann überteuert kaufen und sich ärgern, dass nix gscheites draufgebaut werden kann... |
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Den letzten beißen die Hunde... heißts leider oft... |
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