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PV Kleinsterzeugungsanlagen: Was passiert mit dem überschüssigen Strom

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  •  Warrender
  •   Bronze-Award
11.10. - 7.11.2021
6 Antworten | 4 Autoren 6
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Hallo,

bei einer Kleinsterzeugungsanlage (PV mit max. 800W) kann man, soweit ich weiß, direkt ohne speziellem Zähler oder Tarif in das Netz einspeisen. Was passiert dabei mit dem überschüssigen Strom? Ich habe gehört, dass sich der Zähler einfach zurückdreht. Stimmt das?

Vielen Dank!

  •  gdfde
  •   Gold-Award
11.10.2021  (#1)
@warrender
Man kann grundsätzlich mit jeder PV Anlage, unabhängig vom Zähler, ins Netz einspeisen.

Es ist aber verboten, man muß jede Anlage, die am Netz hängt, beim EVU melden.
Und ja, die alten Ferrarizähler haben sich dann rückwärts gedreht...einer der Gründe, dass das verboten ist.
Ein anderer, viel wichtigerer Grund ist, dass es bei PV gewisse Sicherheitsvorkehrungen zu treffen gibt, da sonst zb. bei Wartungsarbeiten des EVU Netzes immer noch rückgespeist werden würde und die Arbeiter verletzt werden können.

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  •  Warrender
  •   Bronze-Award
11.10.2021  (#2)
Vielen Dank!
Von der EVN (Netz Noe) wurde mir gesagt, das ich bis 800W nichts melden brauche. Ich muss jedoch sicher stellen, dass sich die PV bei einem Stromausfall automatisch abschaltet - aus dem von dir genannten Grund.
Ob sich der Zähler rückwärts dreht, wollten sie mir nicht beantworten. Da ich anscheind einen Ferrarizähler habe, dürfte das der Fall sein.
D.h., eine kleine Anlage rechnet sich viel schneller, weil der Einspeisetarif so hoch ist, wie der bezogene Strom.

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
11.10.2021  (#3)
@warrender

Melden mußt du´s trotzdem, siehe hier: https://www.netz-noe.at/Netz-Niederosterreich/Service/Okostromanlage-Portal/Kleinsterzeugungsanlagen-bis-0,8-kVA.aspx

Da werdens dir dann auch den Zähler entsprechend tauschen.

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  •  vandroiy
22.10.2021  (#4)
Ich hatte kurz eine, hab dann eine große erworben.

Netz NÖ melden. Dann hat eine Dame angerufen "welcher Elektriker das anschließt?", dann hab ich ihr erklärt "keiner, ist ein Balkonkraftwerk" und am nächsten Tag kam der Netzzugangsvertrag (wie bei einer großen Anlage).

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  •  ck
6.11.2021  (#5)
Du musst die Anlage melden, in NÖ hier.
https://www.netz-noe.at/Netz-Niederosterreich/Service/Okostromanlage-Portal/Kleinsterzeugungsanlagen-bis-0,8-kVA.aspx
Falls du einen Zähler ohne Rücklaufsperre hast wird er getauscht, der überschüssige Strom wird eingespeist aber nicht vergütet.

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  •  ck
7.11.2021  (#6)
Bei Netz NÖ findet man übrigens folgende gute Hinweise 

Bitte beachten Sie folgende Hinweise   • Nachdem Sie die Anlage bei uns angemeldet haben, senden wir Ihnen eine Bestätigung zu. Danach können Sie die Anlage in Betrieb nehmen. Wir prüfen die Eignung des Zählers und werden diesen, wenn notwendig, austauschen.
 • Die Kleinsterzeugungsanlage muss über einen Konformitätsnachweis einer zertifizierten Prüfstelle verfügen, dass die ENS (selbsttätig wirkende Netzentkupplung) die normativen Anforderungen erfüllt. Akzeptiert werden Prüfungen nach den Regelwerken TOR Erzeuger. Wir können diesen Konformitätsnachweis einfordern.
 • Für die Kleinsterzeugungsanlage benötigen Sie keinen Stromabnahmevertrag, sie ist für die Abdeckung des Eigenverbrauches vorgesehen. Eine Abgeltung der allfällig ins öffentliche Netz eingespeisten Energie ist dann nicht vorgesehen.
 • Als Betreiber der Kleinsterzeugungsanlage sind Sie selbst dafür verantwortlich, dass Ihre Elektroinstallation für den sicheren und vorschriftsmäßigen Betrieb der Kleinsterzeugungsanlage geeignet ist. Ziehen Sie daher unbedingt vor der Installation einen Elektriker bei.
 • Wir nehmen den Anschluss der Kleinsterzeugungsanlage lediglich zur Kenntnis. Bei einer Erhöhung der Anschlussleistung über 0,8 kVA (ca. 800 Watt in Summe) ist ein Antrag auf Netzanschluss durch Ihren Elektriker erforderlich. Eine bloße Anmeldung reicht nicht aus.
 • Sie müssen die Bedingungen zum erleichterten Zutritt von Kleinstgeneratoren gemäß TOR Erzeuger für die Bestandsdauer der Anlage einhalten.


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