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Mir wurde von einem Vertriebsmitarbeiter erzählt, Installateure und FTH FTH [Fertigteilhaus] Anbieter verkaufen lieber die aroTherm statt der flexoTherm weil sie dann keinen Kältetechniker für den Anschluss benötigen. Ich persönlich kann mir nicht vorstellen, dass es für die Technik von Vorteil ist im Freien - bei Hitze und Kälte - zu stehen. |
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Hallo Hohes, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Kompressoreinheit bei Wärmepumpe Außen oder Innen |
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Bei mir steht nur: Vaillant VWL exklusive Welche ist das dann? Diese da stand im Schauraum - Luft-Wasser WP WP [Wärmepumpe]. |
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Schalltechnisch betrachtet bezüglich dem Innenraum ist der Kompressor außen besser aufgehoben. Innen muss man halt sehr gut entkoppeln, wenn das Gerät in der Wohnetage steht. Die beiden Vaillant Geräte kenne ich nicht aus eigener Erfahrung, aber ich habe schon viele Wärmepumpen (Sole- und Split-LWPs) deutlich auch außerhalb vom Technikraum oder aus dem Keller herauf gehört. |
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Ja würde im Keller sein. Der Raum ist unter dem Bad im EG. Rechts davon ist das Elternschlafzimmer. Ist die Frage, wie das dann schalltechnisch wird... |
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Das ist die Außeneinheit, wo der Kompressor in der Inneneinheit verbaut ist. So habe ich das zumindest gestern mitbekommen beim Beratungsggespräch. |
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Also rein optisch ist das die FlexoTherm mit aroCollect (zumindest sieht unsere genauso aus wie die auf deinem Bild) Hier fließt eigentlich eine Sole zwischen Außen- und Innengerät, daher sollte man sich den Kältetechniker sparen (?) Bzgl. Lautstärke im Innenbereich (bei uns im EG in einer Ecke) kann ich sagen, dass wir die Zirkulationspumpe der FBH FBH [Fußbodenheizung] lauter hören, wenn diese auf Vollgas eingestellt ist. Die Wärmepumpe ist eher ein etwas lauterer Kühlschrank |
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Danke für die Tipps. Ja ich bilde mir ein, dass es hieß, alles sei "drinnen integriert" und darum brauchts irgendwelche Leitungen nicht mehr (oder ein bestimmtes Service). Aber wer weiß was dann state of the Art bei den vertraglich verpflichteten Subunternehmern, wenn sie dann in ca. 1 Jahr / 2022 zu mir zum Bauen kommen :D Schön wäre, wenn die direkt PV-Überschussnutzung unterstützt und via App steuerbar wäre :D |
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Aussen wärs wichtiger als innen für mich als Nachbar. Die grausamen Monoblock Lwps machen ganz schön eine Schall und da sie nicht richtig und mit meist zu wenig Abstand verbaut werden, kann man als Nachbar im Schlafzimmer schon mal Körperschall hören |
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Aber was bedeutet richtiger Abstand? Bei mir zB wurde es vorab so eingezeichnet: |
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zum Nachbar ists wichtig... Ob du selber dann den Schall hast, ist halt deine Sache. Kannst du hier berechnen Baumeister und Architekten zeichnen immer nur Kacke ein https://www.waermepumpe-austria.at/schallrechner |
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Mit sehr guter Dämmung und BKA BKA [Betonkernaktivierung] kann man das Schallproblem stark reduzieren. Wenig Heizlast und riesige Speichermasse erlauben einen Betrieb der LWWP LWWP [Luft-Wasser-Würmepumpe] außerhalb der Nachtzeiten. Falls noch nicht gebaut wurde, wäre das eine Option. |
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Das kann man nicht pauschal beantworten, da es in Kärnten in der Bauordnung keine Regelungen gibt, da LWP LWP [Luftwärmepumpe] bewilligungsfrei sind (bei "haushaltsüblichen" LWP bis zu einem gewissen Schalldruckpegel lt. Hersteller muss man nur den Standort und das Datenblatt angeben). Falls dann die LWP LWP [Luftwärmepumpe] "zu laut" ist, könnte sich ein betroffener Nachbar auf dem zivilrechtlichen Weg dagegen wehren - Stichwort: Schutz vor Immissionen. Da müsste dann aber der Nachbar erstmal klagen und beweisen, dass die Immissionen das ortsübliche Maß überschreiten und die Benützung des Grundstücks auf unzumutbare Weise beeinträchtigen. |
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Danke @uzi10 und @chrismo Ja weil mein Architekt meinte, die Gemeinde werde ein "schalltechnisches Gutachten" verlangen. Im Westen ist Grünland (kein Nachbar), im Norden ist auch niemand bzw. meine Familie, im Osten die Gemeindestraße (Auffahrt) und im Süden ist ein Nachbar, aber auch die Gemeindestraße dazwischen. Außerdem ist das Ding ja im Norden - da ist dauch der "Hügel", der den Schall bricht bzw. auf mein Haus "zurückwirft" |
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Wenn du in Velden baust, wirst du dir auch me anständige WP WP [Wärmepumpe] leisten können ;) haha. RGK geht nicht? |
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Nur weil man dort wohnt, ist man nicht reich, auch nicht mit "quasi Seeblick". Die WP WP [Wärmepumpe] ist ja vom GU... der übrigens aus der Steiermark ist - darum wohl leistbar(er), denn die lokalen Anbieter ... no words! Jedenfalls, es steht nur drin: Luft-Wasser Wärmepumpe mit Außeneinheit Marke Vaillant VWL exklusiv Schrott wirds sicher keiner sein (hoffentlich :D ) RGK wurde nie geprüft aber ich bilde mir ein es hieß am Anfang mal, es sei zu wenig Platz / Hanglage, 500 qm... Versickerungstechnisch blabla. |
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Nein, das darf sie nicht, weil kleine LWP LWP [Luftwärmepumpe] für EFH eben bewilligingsfei sind, d.h. die Gemeinde gar nichts angehen. LWP bis 45dB sind explizit bei den Ausnahmen in der Kärntner Bauordnung gelistet. Es reicht bei den Einreichunterlagen den Standort (siehe Kärntner Bauansuchenverordnung) einzuzeichnen und das Datenblatt abzugeben (damit belegt wird, dass der Schallleistungspegel unter der 45dB Grenze liegt). |
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Aber so gut wie keine LWP LWP [Luftwärmepumpe] ist bei Vollast unter 45 dB oder? |
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Ist die Frage ob es um max dB geht oder im Mittel unter Last oder über eine bestimmte Dauer / Anlauf etc.? Schön, wenn das wenigstens kein Thema wird (und hoffentlich kein Blendgutachten für PV). |
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off topic: sorry, aber als threadersteller würde ich angefressen sein wenn ständig meine threads von anderen zur klärung deren fragen missbraucht werden und die ursprünglichen fragen unbeantwortet bleiben. |
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Danke, ja nervt schon! |
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In Kärnten wohl die Herstellerangabe "im Falle der Errichtung einer Luftwärmepumpe ihren Standort und die vom Hersteller für diesen Gerätetyp gemessene Schallemission als Schallleistungspegel" gemäß K-BAV. Am Ende geht es aber eh darum, ob die Schallemission der LWP LWP [Luftwärmepumpe] ortsüblich bzw. zumutbar ist, oder nicht. Die 45 dB sind ja nur die Grenze, ob die LWP LWP [Luftwärmepumpe] Anzeigepflichtig ist "Raum- und Kombiheizgeräte mit Wärmepumpe im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 813/2013, wenn diese keine unzumutbaren oder das ortsübliche Ausmaß übersteigenden Immissionen verursachen" K-BO 1996, oder nicht "Raum- und Kombiheizgeräte mit Wärmepumpe im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 813/2013 bis zu einem Schallleistungspegel im Freien von 45 dB". MMn gilt daher § 364 ABGB Abs. 2. (2) Der Eigentümer eines Grundstückes kann dem Nachbarn die von dessen Grund ausgehenden Einwirkungen durch Abwässer, Rauch, Gase, Wärme, Geruch, Geräusch, Erschütterung und ähnliche insoweit untersagen, als sie das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß überschreiten und die ortsübliche Benutzung des Grundstückes wesentlich beeinträchtigen. Unmittelbare Zuleitung ist ohne besonderen Rechtstitel unter allen Umständen unzulässig. Wenn jemand eine WP WP [Wärmepumpe] mit einem Lärmpegel von 30 dB am Nachbargrund betreibt und der ortsübliche Lärmpegel geringer ist, dann ist der Lärmpegel der LWP LWP [Luftwärmepumpe] nicht ortsüblich, vielleicht jedoch zumutbar. Wenn jemand nahe einer nächtlichen stark befahrenen Straße eine lautstarke LWP LWP [Luftwärmepumpe] betreibt, und diese den durchschnittlichen Lärmpegel für den Nachbarn nicht erhöht, dann ist dieser Lärmpegel ortsüblich. Wenn jemand in einer leisen Gegend, eine laute LWP LWP [Luftwärmepumpe] über drei Jahre betreibe, dieser jedoch keine angrenzenden Nachbarn hat (da alleine auf weiter Flur wohnt), dann wird die LWP LWP [Luftwärmepumpe] selbst den ortüblichen Geräuschpegel definieren. |
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