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Muss Käufer ein gekaufes Baugrundstück pflegen?

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  •  apollo00
  •   Bronze-Award
19.10.2021 - 26.8.2022
24 Antworten | 14 Autoren 24
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Hallo,

Da ich nicht so recht wusste wohin damit, poste ich es mal hier.

Folgende Situation:

Hinter uns wurden neue Bauplätze geschaffen, was früher Felder waren (ist auch bei unserem Grundstück so gewesen)
Ein paar haben bereits gebaut bzw. begonnen.
2 Grundstücke grenzen an uns, da diese versetzt zu unseren sind.

Wir haben um den Garten einen 1,7m hohen Doppelstabmattenzaun mit Sichtschutzbänder.
Bei einem Grundstück kamen bereits 1x Besitzer und haben zu unseren Zaun hin das Unkraut Sträucher etc. gestutzt.

Beim 2ten ist es allerdings komplett verwahrlost, und teils schon höher als der Zaun, und es ist schon öfters etwas durch den Zaun gewachsen, da dort auch viele Wildsträucher wuchern, mit dickeren Ästen habe ich daher schon 2x etwas hinter dem Zaun daher weggeräumt, damit mein Sichtschutz nicht beschädigt wird, und weils auch nervt ehrlich gesagt wenn da was reinwächst.

Nun haben wir in unserer Gemeindezeitung gelesen, dass genau diese Besitzer um einen Aufschub des Bauzwangs ersucht haben, daher es wird noch länger dauern.

Frage: Muss man als Besitzer eines Grundstücks dieses auch pflegen?
Will natürlich als potenzieller Nachbar keinen Aufstand üben........aber hätte mir überlegt vl über die Gemeinde eine freundliche Biete um "Pflege" zu stellen.

  •  MRu
  •   Gold-Award
19.10.2021  (#1)
Meines Wissens nach besteht keine Pflicht dazu. Du kannst alles, was zu dir rüber wächst wegschneiden und darfst es dann auf deine Kosten entsorgen.

Wir sind von ungepflegten bebauten Grundstücken umgeben, es kümmert sich keiner darum, was in unseren / über unseren Zaun wächst. Das Unkraut wuchert meterhoch und natürlich auch zu uns rüber.

Die 12m hohen Bäume vom Nachbarn hängen teils 3-4 Meter über die Grundstücksgrenze - einen der Bäume haben wir vor 2 Wochen radikal an der Grundgrenze beschneiden lassen auf einer Breite von 6 Metern. Die Kosten (einige Hundert Euro) dafür waren gänzlich von uns zu tragen.

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  •  Jacky1905
  •   Silber-Award
19.10.2021  (#2)
Kommt immer auf die Gemeinde an. Bei uns war es schon so, dass die unbebauten Parzellen (unter anderem auch unsere) zu "pflegen" sind. Bei uns hieß es, dass zumindest 2 mal im Jahr gemäht werden muss, damit das Grundstück nicht verwildert und die Zäune bzw. das Eigentum der umliegenden Nachbarn nicht beschädigt werden. Wir haben einfach einen ansässigen Bauern beauftragt, der das 2-3 mal im Jahr geschlägelt (schreibt man das so?) hat und die Mahd dann nach dem Trocknen für seine Tiere mitgenommen hat.

Hat super funktioniert und kostete uns pro Mähen eine Kiste Bier 😉

Landleben ist, wo Bier noch als gängige Währung gilt 😂

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
19.10.2021  (#3)

zitat..
Jacky1905 schrieb: Kommt immer auf die Gemeinde an. Bei uns war es schon so, dass die unbebauten Parzellen (unter anderem auch unsere) zu "pflegen" sind. Bei uns hieß es, dass zumindest 2 mal im Jahr gemäht werden muss, damit das Grundstück nicht verwildert und die Zäune bzw. das Eigentum der umliegenden Nachbarn nicht beschädigt werden.

Das kann sich die Gemeinde wünschen, aber zwingen kann man dazu keinen, weil es dazu keine Gesetzesgrundlage gibt.

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  •  bloom
  •   Gold-Award
19.10.2021  (#4)
Wenn du keinen Stress mit deinen neuen Nachbarn haben willst > JA :) Ich muss immer das Nachbargrundstück mähen da da alles mögliche rüber wächst. 

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  •  Jacky1905
  •   Silber-Award
19.10.2021  (#5)

zitat..
gdfde schrieb:

Das kann sich die Gemeinde wünschen, aber zwingen kann man dazu keinen, weil es dazu keine Gesetzesgrundlage gibt.

Ich weiß nicht, ob es ein Gesetz dazu gibt, aber aus meiner Sicht
1. möchte nicht gleich mit meinen Nachbarn anecken, obwohl ich noch nicht mal gebaut hab,
2. will ja selbst keine "Wildnis" auf meinem Grundstück haben
3. haben wir das Grundstück bis zum Baugebinn als Wochenend-Grund genützt und nach 2 Jahren Schlägeln durch den Bauer dann jede Woche selbst gemäht und eine kleine Gartenhütte errichtet und auch ohne Haus bereits unseren Nutzen daraus gezogen und gleichzeitig gleich Nachbarn und die Umgebung besser kennen gelernt 😊

Eigentlich nur positive Aspekte, obwohl da noch nicht mal gebaut wurde.

Ich finds auch schade, wenn jemand (auch sein unbebautes) Grundstück "verkommen" lässt - für mich ist das keine Wertschätzung und irgendwie nur Mittel zum Zweck. Sind meistens die Menschen, die nachher auch mit niemandem etwas zu tun haben wollen...

Just my Senf 😎


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  •  stefan4713
19.10.2021  (#6)
ja klar bist du verpflichtet - die wiese muß doch jemand mähen - bei uns in der siedlung - 10 EFH, ist ein doppelgrundstück trotz bauverhandlung nie gebaut worden - trotzdem muß die 1,5meter hohe wiese gemäht werden - zumindest 1x im jahr

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  •  nik8
19.10.2021  (#7)
Hello!
Wie gdfde schon schrieb, ist das ein (verständlicher) Wunsch aber ohne gesetzliche Basis; d.h. man wird niemand verpflichten können.

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
19.10.2021  (#8)

zitat..
stefan4713 schrieb: ja klar bist du verpflichtet

Kann stimmen.

zitat..
nik8 schrieb: (verständlicher) Wunsch aber ohne gesetzliche Basis; d.h. man wird niemand verpflichten können

Kann stimmen.

zitat..
Jacky1905 schrieb: Kommt immer auf die Gemeinde an.

Stimmt emoji

Also bei der Gemeinde fragen, ob es eine entsprechende Verordnung gibt. Bzw. kann man ja unabhängig davon, beim Nachbar nett fragen, ob er euch nicht den Gefallen tun will.
Unser Grundstück wurde davor, wie bei anderen auch, von einem Bauer mitgemäht. Das geht gerade in ländlicheren Gegenden also sehr sehr einfach.


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  •  gdfde
  •   Gold-Award
19.10.2021  (#9)

zitat..
Jacky1905 schrieb: Eigentlich nur positive Aspekte, obwohl da noch nicht mal gebaut wurde.

Stimmt alles und kann ich absolut nachvollziehen.
Aber das ist deine Sicht der Dinge, jemand anderer steht vielleicht anders dazu.

Chrismo hats eh geschrieben, frag nach, ob´s eine Verordnung der Gemeinde dazu gibt und was genau da drinnen steht.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
19.10.2021  (#10)

zitat..
Jacky1905 schrieb: Kommt immer auf die Gemeinde an.

Glaub ich nicht! Was genau kann da die Gemeinde tun?? Und wie kann sie etwas erzwingen, d.h. rechtlich durchsetzen?

zitat..
Jacky1905 schrieb: Bei uns hieß es, dass zumindest 2 mal im Jahr gemäht werden muss, damit das Grundstück nicht verwildert und die Zäune bzw. das Eigentum der umliegenden Nachbarn nicht beschädigt werden.

Aha: "es hat geheißen" - das ist ja eine sehr präzise Angabe. In welchem Gesetz stand es, inwelcher Vreordnung? Was sind die Konsequenzen, wenn man sich nicht daran hält?

zitat..
stefan4713 schrieb: trotzdem muß die 1,5meter hohe wiese gemäht werden - zumindest 1x im jahr

und wo steht das? Mit welcher Verbindlichkeit?

zitat..
chrismo schrieb: Also bei der Gemeinde fragen, ob es eine entsprechende Verordnung gibt.

Was soll das für eine Verordnung sein? Jede Verordnung braucht eine gesetzliche Basis, auf die sie aufbaut. Was genau ist diese gesetzliche Basis?

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  •  atma
  •   Gold-Award
19.10.2021  (#11)
Wir haben auch so ein Grundstück nebenan und mähen da seit Jahren alle paar Wochen aus. Das ist die Diskussion gar nicht wert. 
ich fahr da einfach eine Runde mit dem Rasenmäher drüber, auf doppelter Breite. Anfangs seeehr mühsam, mittlerweile geht das ruckzuck. Der gemähte Weg wird dann auch von den anderen Nachbarn genutzt. 


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  •  chrismo
  •   Gold-Award
19.10.2021  (#12)

zitat..
Karl10 schrieb: Was soll das für eine Verordnung sein? Jede Verordnung braucht eine gesetzliche Basis, auf die sie aufbaut. Was genau ist diese gesetzliche Basis?

Ich kenne es von Verwandten, denen die Gemeinde mehrmaliges Mähen im Jahr verordnet hat. Habe jetzt nur schnell gegoogelt, aber in dem Fall ist die gesetzliche Basis wohl sogar im Verfassungsrang, also mehr geht nicht emoji

Siehe Bundes-Verfassungsgesetz Artikel 118:
"(6) In den Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches hat die Gemeinde das Recht, ortspolizeiliche Verordnungen nach freier Selbstbestimmung zur Abwehr unmittelbar zu erwartender oder zur Beseitigung bestehender, das örtliche Gemeinschaftsleben störender Missstände zu erlassen, sowie deren Nichtbefolgung als Verwaltungsübertretung zu erklären. Solche Verordnungen dürfen nicht gegen bestehende Gesetze und Verordnungen des Bundes und des Landes verstoßen."

Und wird auch entsprechend von einigen Gemeinden genutzt, um Mähen zu verordnen, ähnlich wie es hier beschrieben ist:
https://www.kleinezeitung.at/service/ombudsmann/5324272/IMMOBILIENOMBUDSMANN_Gemeinden-koennen-MaehPflicht-verordnen

Oder hier:
https://www.hengsberg.at/index.php/2-uncategorised/498-maehverordnung-maehverpflichtung

Oder hier eine Verordnung im Originallaut, inkl. Verweis auf Gesetz (Steiermark):
http://www.birkfeld.at/gemeinde/amtstafel/detail/alias/verordnung-maehverpflichtung/?file=files%2Fmm_products%2Fverordnung-maehrverpflichtung.pdf

Keine Ahnung, ob das schon mal von einem Gericht geprüft wurde, aber der Wortlaut des Gesetzes gibt meiner laienhaften Meinung schon auch eine Mähpflicht her (man sieht ja an diesem Thread, dass ein verwildertes Grundstück neg. Auswirkungen auf das örtliche Gemeinschaftsleben haben kann), wird aber auf jeden Fall als Grundlage für entsprechende Verordnungen genutzt.

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  •  Jacky1905
  •   Silber-Award
20.10.2021  (#13)

zitat..
Karl10 schrieb:

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Jacky1905 schrieb: Kommt immer auf die Gemeinde an.
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Glaub ich nicht! Was genau kann da die Gemeinde tun?? Und wie kann sie etwas erzwingen, d.h. rechtlich durchsetzen?

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Jacky1905 schrieb: Bei uns hieß es, dass zumindest 2 mal im Jahr gemäht werden muss, damit das Grundstück nicht verwildert und die Zäune bzw. das Eigentum der umliegenden Nachbarn nicht beschädigt werden.
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Aha: "es hat geheißen" - das ist ja eine sehr präzise Angabe. In welchem Gesetz stand es, inwelcher Vreordnung? Was sind die Konsequenzen, wenn man sich nicht daran hält?

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stefan4713 schrieb: trotzdem muß die 1,5meter hohe wiese gemäht werden - zumindest 1x im jahr
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und wo steht das? Mit welcher Verbindlichkeit?

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chrismo schrieb: Also bei der Gemeinde fragen, ob es eine entsprechende Verordnung gibt.
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Was soll das für eine Verordnung sein? Jede Verordnung braucht eine gesetzliche Basis, auf die sie aufbaut. Was genau ist diese gesetzliche Basis?

Ich habe mich auch auf keine gesetzlichen Angaben gestützt, ich habe lediglich gesagt, dass es die Gemeinde so übermittelt hat. Ob das nun rechtlich ist, oder nicht, war mir auch wurscht, weil ich mein Grundstück ohnehin nicht verwildern lassen wollte. Saktionen bei Nichterfüllung hätte es sicher keine gegeben. Es war MEINE Intention, das Grundstück zu mähen, weil ich es auch nutzen wollte. Und selbst wenn ich es nicht genutzt hätte, ist es für mich eine Anstandssache, die zukünftigen Nachbarn nicht mal gleich mit meiner Unwilligkeit und "LMAA-Theorie" zu verärgern. 😉

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  •  derLandmann
  •   Gold-Award
20.10.2021  (#14)
Was ist denn bei dem direkten Gespräch mit dem Nachbarn rausgekommen?

Miteinander reden bringt hier sicher mehr als Korinthen kacken, so schön sie auch sind.

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  •  MRu
  •   Gold-Award
20.10.2021  (#15)

zitat..
Karl10 schrieb: Aha: "es hat geheißen" - das ist ja eine sehr präzise Angabe. In welchem Gesetz stand es, inwelcher Vreordnung? Was sind die Konsequenzen, wenn man sich nicht daran hält?

So ist es, es hält sich der, der sich nicht dran halten will, sowieso nicht dran. Und alle, die halbwegs Anstand haben, lassen es ohnehin nicht zu, dass der Nachbar derart belästigt wird.

Egal ob das Grundstück bebaut oder unbebaut ist. Unseren Nachbarn ist das egal, ob Unkraut zu uns rüber wächst, ob der Baum 4 Meter überhängt, ob alles Laub zu uns rüber fliegt.

Direkte Gespräche gab es schon einige, aber mehr als "das ist Natur" kommt da nicht retour.

zitat..
atma schrieb: Wir haben auch so ein Grundstück nebenan und mähen da seit Jahren alle paar Wochen aus. Das ist die Diskussion gar nicht wert.

Das hättest bei uns gleich eine Besitzstörungsklage am Hals, wenn du bei den Nachbarn mähen würdest.

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
20.10.2021  (#16)

zitat..
chrismo schrieb: Keine Ahnung, ob das schon mal von einem Gericht geprüft wurde, aber der Wortlaut des Gesetzes gibt meiner laienhaften Meinung schon auch eine Mähpflicht her (man sieht ja an diesem Thread, dass ein verwildertes Grundstück neg. Auswirkungen auf das örtliche Gemeinschaftsleben haben kann),

Ich vermute, da gehts eher darum, dass von dem "verwilderten" Grundstück keine Schnecken-, Ratten- oder sonstige Plage ausgeht.
Wenns dem Nachbarn stört, dass da Unkraut oder ein Ast rüberwächst, wird eher nicht als negative Auswirkung auf das örtliche Gemeinschaftsleben gewertet werden können.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Gemeinde dazu tatsächlich die notwendige rechtliche Basis hat, einfach den Leuten 2-maliges Rasenmähen pro Jahr zu verordnen.
Wird halt wie so oft sein, dass sich ein Bürgermeister da mehr rausnimmt, als ihm eigentlich zusteht ;)

zitat..
MRu schrieb: Direkte Gespräche gab es schon einige, aber mehr als "das ist Natur" kommt da nicht retour.

Jop, und er ist da auch im Recht, siehe https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_wohnen_und_umwelt/stoerungen_durch_nachbarn/Seite.3190040.html




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  •  chrismo
  •   Gold-Award
20.10.2021  (#17)
Ja, genau die Verhinderung dieser "Plagen", die du anspricht, werden in einer der o.g. Mähverordnung genannt und ist eben die rechtliche Argumentation der Gemeinden. Ob diese hält oder nicht kann ich nicht sagen.

Das ist für den Thread hier aber ohnehin nur relevant wenn es da überhaupt so eine Verordnung gibt. Denn sonst bleibt außer den Nachbarn nett zu fragen nicht viel übrig. 

Persönlich würde ich das so oder so zuerst direkt probieren und nicht schon mit der Gemeinde kommen. Einfach mal reden. Vielleicht ist dem Nachbarn ja gar nicht bewusst, dass es hier zu Störungen kommt. 

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  •  MRu
  •   Gold-Award
20.10.2021  (#18)

zitat..
gdfde schrieb: Jop, und er ist da auch im Recht, siehe https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_wohnen_und_umwelt/stoerungen_durch_nachbarn/Seite.3190040.html

Das ist mir schon klar, dass ich das dulden muss. Und dass es bei uns im Ort Wildwuchs leider ortsüblich ist.
Gut macht das auch der Nachbar 3 Häuser weiter, bei dem wuchert der Lavendel (verholzt) 1 Meter aus dem Zaun raus auf den Gehsteig - direkt daneben parkt er immer sein Auto (mit 2 Reifen auf dem Gehsteig), sprich: Kein Durchkommen für einen Fußgänger, dieser muss über die Straße ausweichen.

Auch kein Einzelfall.
Gut dass die Besitzerin des Hauses Ärztin ist, die kann dann die überfahrenen Fußgänger gleich verarzten. :)

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  •  coisarica
  •   Gold-Award
20.10.2021  (#19)
als frisch gebackener grundbesitzer ist man oft überrascht wie schnell alles wächst - vor allem im frühling.
wir hatten unser grundstück im winter gekauft, und nach der anfänglichen euphorie sind wir immer weniger oft hin gefahren bis irgendwann nach einem halben jahr ein brief von der gemeinde kam, wo wir zur grundstückspflege im kreuzungsbereich - wegen verkehrssicherheit - aufgefordert wurden (hat wahrscheinlich eh ein nachbar veranlasst).
das gras stand bis dahin meterhoch und hing weit über.

ich wäre da als nachbar auch nicht glücklich gewesen, schon gar nicht wenn da über jahre nichts gemacht wird.
wir haben dann anfangs einen landwirt aus dem ort und später den maschinenring das gesamte grundstück 2x pro jahr mähen lassen. ich denke sowas sollte man im bewohnten gebiet durchaus verlangen können.

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Hallo apollo00,
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  •  apollo00
  •   Bronze-Award
8.11.2021  (#20)
Also im Grunde wäre mir ein ungepflegtes Nachbargrundstück ja egal.......wir sind da nicht so.
Es wächst und wuchert halt alles extrem. Denke mal so 3m ist da schon manchmal das Zeugs.

Angst habe ich halt auch etwas um meine Sichtschutzfolien die bei dem Doppelstabmattenzaun eingefedelt sind, da härtere und stärkere Äste dies sicherlich beschädigen können, das auch vieles durch den Zaun wächst nicht berücksichtigt. Daher bin ich auch schon paar mal nach hinten maschiert und habs eigenmächtig ca. 1 m vom Zaun weg gestutzt bzw. ausgerissen.

Da wir die potenziellen Nachbarn nicht kennen, wäre nur Kontaktaufnahme über Gemeinde möglich, da ich auf Grund des Datenschutzes bezweifle dass die einen die Daten geben.

Es gab auch dieses Jahr eine Nacktschneckeninvasion von der ich und mein Nachbar nebenan betroffen waren, da wir aber auch erst seit diesem Jahr ein Gemüsebeet genau dort angelegt haben, wo diese wilden Grundstücke angrezen, kann ich aber nicht sagen ob die Schleimis dadurch eher angelockt wurden!

Werde halt damit leben müssen, und bis die anfangen halt selber unseren Zaun schützen müssen, da ich auch ehrlich gesagt keinen Aufstand üben will.

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  •  tomsl
  •   Bronze-Award
8.11.2021  (#21)

zitat..
apollo00 schrieb: Da wir die potenziellen Nachbarn nicht kennen, wäre nur Kontaktaufnahme über Gemeinde möglich, da ich auf Grund des Datenschutzes bezweifle dass die einen die Daten geben.

Versuchen würde ich es trotzdem auf der Gemeinde, manche nehmen es ja nicht so genau emoji
Ansonsten hilft vielleicht ein Blick ins Grundbuch?

Edit: falls die aktuellen Grundstücksbesitzer momentan das Grundstück gar nicht pflegen können, dann würd ich mal nachfragen, ob sie euch erlauben, dass ihr dort mal Harakiri machen dürft emoji

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