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Einfriedung bei leichter Hanglage

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  •  Interessentin
21.10. - 23.10.2021 1
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Wir werden demnächst einen von mehreren Baugründen, die eine leichte Hanglage aufweisen, von der Gemeinde erwerben. 
Die Zufahrt, also die Straße ist südseitig, das Gefälle nach Westen abfallend und auch zur Zufahrtstraße hin gibt es ein leichtes Gefälle.
Da es ja grundsätzlich so ist, dass jeder seine von der Zufahrt gesehen rechte Seite einfrieden muss, ist das in diesem Fall nicht so praktisch, weil etliche ihren Grund ebnen wollen werden, sodass sie eigentlich links eine Stutzmauer bräuchten. 
Wie wird dennbsowas gehandhabt. 
Lt informeller Info der Gemeinde, wird derjenige, der nivelliert, einen Hang zur linken Seite machen müssen, wobei sie sich dann Sorgen um den Wasserabfluss machen.
Auf eine Anregung, in den Bebauunhsbestimmungen festzulegen, dass jeder statt der rechten, seine linke Einfriedung macht und damit jedem geholfen ist, wollte man sich nicht einlassen. 

  •  ChristianIV
  •   Gold-Award
23.10.2021  (#1)
Aber wo ist jetzt die Frage?

Einfriedung und Geländenivellierung sind rein technisch gesehen 2 verschiedene Themen, ich würde mal grundsätzlich mit den zukünftigen Nachbarn reden und das klären, 
Grundsätzlich kannst du eine pothässliche Mauer bauen auf deinen Grund und aufschütten, der nachbar muss sie jeden Tag ansehen kann aber nichts machen weil es ja deine Mauer ist auf deinem Grund, die beste Lösung ist eine Variante mit der alle möglichst glücklich sind

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