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Kommt aufs Bundesland an und sollte in der Bauordnung stehen, in NÖ wäre es egal, da wäre die PV nicht mal anzeigepflichtig. |
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Die Frage ist ob du einphasig einspeisen darfst ... einfach den Netzbetreiber dazu befragen. Ich würde vermuten 'Nein'. |
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Ja werde ich machen. Habe die Frage übrigens auch in einem PV-Forum (hptsl D) gepostet. Die Antwort war, wissen s natürlich nicht, aber 3-Phasen-WR wäre hier Murks... |
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Wennst in Oö bist zB http://www.ooe-ausfuehrungsbestimmungen.at/de/770/ 3,68 kVA fast wie kW zu sehen. Andere netzbetreiber haben wahrscheinlich ähnliche Vorschriften. |
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Ok, danke, dann würd S ja einphasig passen. |
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Bei den Wiener Netzen ist es zwar möglich aber wohl nicht erwünscht: "Bei einer Anschlussleistung einer dezentralen Erzeugungsanlage unter 3,6 kVA wird die Verwendung eines dreiphasigen Wechselrichters für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Wiener Netze GmbH empfohlen. Soll trotzdem ein Anschluss einer dezentralen Erzeugungsanlage mit einem einphasigen Wechselrichter erfolgen, so bedarf es einer ausdrücklichen Zustimmung des Stromnetzbetreibers. Vor allem zur Begrenzung der Spannungsunsymmetrien sind umfangreiche Netzuntersuchungen und Bewertungen notwendig. Mein aktueller Plan für eine kleine Anlage (rd. 4,5 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung]) wäre, drei Mikrowechselrichter (Hoymiles HM-1500 oder HM-1200) einzusetzen und diese auf 3 verschiedenen Phasen anzuschließen. Diese Wechselrichter sind nach meinen Recherchen bei allen Netzbetreibern in AT AT [Außentemperatur] zugelassen, kosten insgesamt weniger als ein dreiphasiger Wechselrichter und haben mE noch einige weitere Vorteile (MPP-Tracking für jedes einzelne Modul, geringe DC-Spannungen <60V, geringe DC-Leitungslängen (kein DC- Überspannungsschutz erforderlich), AC schon auf dem Dach - kostengünstigere Verkabelung im Haus, einfache zukünftige Erweiterung der Anlage,...). Ich bin aktuell nur noch auf der Suche nach einem Unternehmen das mir das so verbaut . |
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Ich habe folgenden Text gefunden: Die Unsymmetrie der Erzeugungsanlage (auch kombiniert mit einem Batteriespeicher) darf in keinem Betriebspunkt 3,68 kVA überschreiten ich nehme an das heißt übersetzt 1-phasig bis 3,68kVA? |
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1-phasig in Österreich wegen Schieflast bis 3,6kW erlaubt. Generatorleistung kann aber höher sein, jedoch muss die Einspeisebegrenzung am Wechselrichter dann eingestellt werden, welche meistens dann um die 3,4-3,5kW liegt. Wichtig ist auch das der zu verwendende WR WR [Wechselrichter] auch zertifiziert ist in ÖSTERREICH und dieser auch bei den Netzbetreibern HINTERLEGT ist. VDE interessiert in Österreich kein Schweinchen :o) Deutschland ist NICHT Österreich - kann ich nur immer wieder sagen da wir einige Kunden hatten in letzter Zeit die Online in DE gekauft haben (weil eh alles an Zertifizierungen vorliegt) die aber nicht einschalten durften damit in Österreich. Die haben dann halt ein 2tes mal, dann richtig gekauft, beim Partner ihres Vertrauens 😉 Ich hab selbst in meiner Wohnung vor ca 4 Wochen einen 1-phasen WR WR [Wechselrichter] (SE3680-RWS) verbaut mit einer Generatorleistung von aktuell 5,86kWp. Technisch gehen knapp 7kWp rauf mit 1em String (weil Solaredge halt GEILOOO WITSCHKY is :o) (vl nächster Jahr wenn ich irgendwie Zeit finde pack ich den Rest drauf). Aber Einspeiselimitierung wird/wurde vom Netzbetreiber vorgegeben mit 3,5kW Diese Schieflastvorgaben sind in allen Bundesländern in welchen wir aktiv sind/waren überall sehr sehr ähnlich/gleich (OÖ, NÖ, Steiermark,Burgenland), shene wir auch bei den Wallboxen (1-phasig mit 7,2kW laden wird mittlerweile was wir sehen nicht mehr erlaubt - Gottseidank) |
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Hallo mackica, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: 1-Phasenwechselrichter in Österreich erlaubt? |
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Danke für die Info. Brauchen die PV-Module auch eine Zertifizierung in Ö? Nein, oder? Zumindest war das am Formular nix dazu zu lesen. |
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Ich wil nicht sagen dass es eine Grauzone ist aber wenn du die Dinger selbst draufschraubst naja dann is es anders als wenn wir als Firma offiziell mit Haftung bauen. Da gehts dann eher nicht um Zertifizierung der Module sonder ob man diese für Projekt A/B verwenden darf , bzw wie schräg dass diese montiert werden, is es ein Fassade Ja/Nein , mit welchem System etc.. Aber für die Netzbetreiber wenn ichs so sagen darf ist das Modul SCHNURZ-EGAL :o) - die wollen nur den Wechselrichter weil der "zerstört" im schlimmsten Fall deren Netz |
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Ja klar, mit der Unterkonstruktion und Statik muss es schon passen. Danke jedenfalls für Deine infos! |
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So, neue Info - angeblich werden die 2 PV-Anlagen zusammengerechnet, da ja auf einem Zähler/Netzzugangspunkt hängen, auch wenn 2 Wechselrichter. Die grobe Rechnung geht lt telefon Auskunft so: 1x 7,4kW PV-Anlage mit 3-phasen Wechselrichtger -> 2kW Schieflast 1x 3,2kW PV-Anlage mit 1-Phasen Wechselrichter -> 3 kW Schieflast dann wäre ich natürlich über diesen 3,6kW max Schieflast. Seltsam. Habe jetzt das offizielle Anfrageformular abgegeben und warte auf offizielle Antwort. |
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Warum nicht einfach einen günstigen 3-Phasen-WR kaufen? Den Hoymiles HMT-2250 gibt es für rd. 420 EUR - unterstütz halt nur 6 Module, hat aber dafür 3xMPPT - leider erst ab Februar lieferbar.... |
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Also wenn ich einen WR WR [Wechselrichter] verwende welcher alle Prüfungen und Nachweise nach TOR, OVE und CE erfüllt und ich den für Österreich entsprechenden Grid Code einstelle wäre ich auf die Argumente vom EVU gespannt warum ein in DE gekaufter WR WR [Wechselrichter] schlechter ist als einer in AT AT [Außentemperatur] erworbene (der ja auch nicht hier gebaut wird). Netz NÖ interessiert übrigens sehr wohl auch die VDE (kannst ÖVE oder VDE erbringen für zb den ENS) |
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weil ich bislang keinen unter 900 Euro gefunden habe! Das täte passen - ich plane genau 6 Module a 540W. Könnte schon bis Februar warten! Oder weißt Du sonst noch einen günstigen? |
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Ah, danke für den Hinweis. HIer könnte sich tatsächlich ein Problem ergeben. zB der günstige Growatt MIC 3000TL-X um ca 500 Euro, mit eingebautem NA-Schutz nach VDE-AR-N 4105 hat kein erforderliches Zertifikat der TOR-Erzeuger, ist aber VDE-zertifiziert. Nehme an den darf man dann in Ö nicht verwenden. "Wenn Sie Ihre Anlage in Österreich anmelden möchten beachten Sie bitte, dass laut Herstellerinformation das erforderliche Zertifikat der TOR Erzeuger nicht zur Verfügung gestellt werden kann. " Die 1-phasigen mit Zertifikat für Ö (Fronius symo, Sunnyboy,..) kosten eh schon fast so viel wie ein 3-phasiger. |
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Ich kann hier nur für NÖ sprechen, du musst dem Installationsdokument für Erzeugungsanlagen folgende Beilagen anfügen: - CE Konformitätserklärung nach den entsprechenden EN Normen - Prüfbericht / Unbedenklichkeitsbescheinigung nach ÖVE oder VDE - Bestätigung des Herstellers oder Generalimporteur gem RfG-VO oder TOR Erzeuger Typ A |
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- Nachweis (Konformitätserklärung, Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Typprüfung) von einer in der EU anerkannten akkreditierten Prüfstelle, dass die selbsttätig wirkende Freischaltstelle bzw. der Netzentkupplungsschutz den Anforderungen der ÖVE-Richtlinie 25 oder VDE-AR-N 4105 bzw. der VDE V 0126-1 entspricht. - Herstellererklärung oder Nachweis (Konformitätserklärung, Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Typprüfung) von einer in der EU anerkannten akkreditierten Prüfstelle mit der bestätigt wird, dass die Erzeugungseinheit (Wechselrichter) der TOR Erzeuger Typ A bzw. der ÖVE-Richtlinie 25 entspricht. Alternativ: Nachweis (Konformitätserklärung, Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Typprüfung) von einer in der EU anerkannten akkreditierten Prüfstelle, dass die Erzeugungseinheit (Wechselrichter) den Anforderungen der der VDE-AR-N 4105 bzw. VDE V 0124-100 entspricht, in Verbindung mit einer Herstelleranleitung zur Parametrierung entsprechend den Vorgaben der TOR Erzeuger ..... dh ich bräuchte eine Herstelleranleitung zur Parameterierung entsprechend TOR Erzeuger |
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Hallo, Es ist schon eine Zeit her, dass dieses Thema diskutiert wurde. Ich möchte aktuell mehrere (3 Phasen-Mikro-WR) Hoymiles HMT-2250 für ein Hotel in Wien installieren. Diese erfüllen lt. Datenblatt folgende Normen:
EN 50549-1: 2019, VDE-R-N 4105: 2018, TOR Erzeuger: 2019-12 IEC/EN 62109-1/-2, IEC/EN 61000-6-1/-2/-3/-4, IEC/EN 61000-3- So weit ich mackica verstanden habe wären die Tor Erzeuger RL RL [Rücklauf] und der Netzentkupplungsschutz VDE-R-N-4105 erfüllt. (Allerdings lt. die Normen am Datenblatt etwas anders als oben angegeben?) Nun finde ich bei den Wr. Netzen niemanden, der mir bestätigt, dass diese zulässig sind. Weiß jemand ob die Wr. Netze eine Liste veröffentlichen oder wer dort Ansprechpartner für entsprechende Auskünfte ist? |
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Hallo. Wenn du Elektriker bist, dann findest du dort wem, wenn du dich durchfragst. Wenn sies nicht freigeben, hast ein Pech. Eventuell mit einen externen ENS. Warum macht man so ein Blödsinn? Warum ein Solaredge bei Komplexität? Vor allen, wie machst du die Wirkleistungsregelung, die in Wien vorgeschrieben ist? |
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Vielen Dank für Deine Antwort. Es ist sehr nett, dass Du Dir die Zeit zum Antworten nimmst. Beim Durchfragen bei den Wr. Netzen müsste halt auch jemand abheben, bzw. einen nicht aus der Warteschleife einfach rausschmeissen.... Könntest Du vielleicht noch erklären wo Du den Blödsinn verortest? Es wäre auch hilfreich, wenn Du Dir die Zeit nehmen könntest zu erklären, was der Satz "Warum ein Solaredge bei Komplexität" bedeutet? Ich verstehe auch nicht woran Du erkennst, dass der Nezentkupplungsschutz bei dem Produkt nicht vorhanden ist und dass die Wirkleistungsregelung nicht möglich ist? Nochmals vielen Dank, dass Du so nett bist mich an Deinem Wissen teilhaben zu lassen. |
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