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Abreisen oder Umbauen?

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  •  bernar
2.12. - 11.12.2021
14 Antworten | 6 Autoren 14
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Guten Abend liebe Haus und Umbauer emoji

Ich stehe gerade vor der Entscheidung auf meinen Grundstück  eine altes Garagengebäude entweder zu erweitern und aufzustocken oder gleich ganz abzureisen und neu zu bauen.

Das Garagengebäude ist 11,5 m x 5,77 ohne Keller. Streifenfundamente daruf Zielgelbau 25cm mit Filigran decke aus Betonziegel und Satteldach mit Alpendachziegel, Verputz ist Kalk-Zementputz. Im Dachraum ist ein Mansardenzimmer so ca 25m2 mit Heraklithplatten und Kalk Zementrputz ausgebaut.

Variante 1 Erweiterung: Für die Erweiterung würden eigentlich nur 3 Außenmauern vom EG stehen bleiben. Die Erweiterung wäre ca. 3,5 m in der Breite. Neue Außenmasse sind dann  11,5x 8,5.  Neuer Fußboden im EG, neue Decke und 1 Geschoss drauf.  Mein Statiker hat gesagt es ist kein Problem die Streifenfundamente zu erweitern da sich der alte Teil aus den 1967 Jahren  schon gesetzt hat. Ein Pluspunkt dieser Variante ist, dass das Gebäude 1,7m auf einer Seite von der Grundgrenze steht und daher die Mindestsabstände von 3m nicht angewendet werden, da Bestandserweiterung. So würde eine schöner Graten vor dem Haus bleiben.

Variante 2 Neubau: Dafür müsste ich die ganze Garage abreisen. Nachteil ich muss die Mindestabstände einhalten und mit dem Neubau in die Grundstücksmitte rücken,  wo dann auf den  Längsseiten ca 3.5m frei bleiben, kein schöner Garten und 3,5 m Tiefe reicht nicht mal für einen Parkplatz. Zusätzlich muss ich die 3 Mauern auch noch entsorgen. Alles  auch nicht gerade optimal  Das Grundstück ist ca 25m lang und 16m breit. Aber es wär ein kompleter Neubau

Ich bin derzeit etwas ratlos was ich machen soll.  Die 3 Außenmauern welche ich verwenden kann sind jetzt nicht die Mega Einsparung und 80% vom Altbestand müsste ich sowieso entsorgen, obwohl die Variante 1 schon seinen Cahrme hätte da ich das Grundstück besser nutzen könnte.
Mich würde eure Meinung dazu interressieren vielleicht stand jemand von Euch vor der gleichen Entscheidung.
Lg

  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
3.12.2021  (#1)
Die Bodenplatte wird ja auch nicht von unten gedämmt sein?

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  •  bernar
3.12.2021  (#2)
Nein die hat keine Dämmung, durchgehende Bodenplatte in dem Sinn gibt es ja keine. Das Gebäude steht auf Streifenfundamenten und der Garagenboden ist aus Beton so 10 -12 cm, so wie man halt ano 1966 als Häuselbauer gebaut hat emoji

Der Boden muss ich sowieso erneuern, dann würde ich drunter eine Dämmung von 10 - 16 cm EPS einbringen, drauf ca 18 cm Fußbodenaufbau. Schüttung, Dämmung, Heizestrich.
 


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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
3.12.2021  (#3)
Ist halt die Frage ob die Bodenplatte so Sinn macht.
Wärmebrücken, Kanal verlegen etc...

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  •  bernar
3.12.2021  (#4)
Kanallrohre muss ich vorher verlegen ist eigentlich gleiche Vorgangsweise wie bei einem Neubau, Boden verdichten und begradigen, EPS verlegen, dann den Betonboden rein eventuell Flämmbahn als Feuchtigkeitssperre drauf Schüttung Dämmung Estrich. Sollte so machbar sein.
Lg
 


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  •  MissT
  •   Gold-Award
3.12.2021  (#5)
Bist Du Dir sicher, dass Du eine Garage einfach so zu einem Wohnhaus umbauen darfst? Und wenn ja: Was es dabei alles einzuhalten gilt? (Fenster, Feuermauer etc.) Ich würde das beim zuständigen Bauamt klären. Eventuell existiert der von Dir angenommene Vorteil der Platzierung des Hauses bei einem Umbau statt Neubau gar nicht oder ist mit anderen Nachteilen verbunden. 

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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
3.12.2021  (#6)
Bei 14m Grundstücksbreite ist einseitig anbauen vielleicht eh erlaubt.

Wir haben da für unser 15m Grundstück auch eine Genehmigung bekommen, und haben jetzt 2m Abstand zur Grundgrenze (ist allerdings die Grenze zu einer Aufschließungsstraße)

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  •  bernar
3.12.2021  (#7)
Das Bauvohaben habe ich bereits mit der Gemeinde abgeklärt, ein Umbau ist kein Problem. Der Abstand kann bei einem Bestandsgebäude von der Bauordnung (in dem Fall Kärtner Bauordnung) abweichen. Entscheidend sind hier die Abstandsflächen (rechnerische Schattenfläche) welche in der Bauordnung geregelt sind. Diese können,  wenn eine Straße an das Grudstück grenzt bis zur Staßenmitte reichen, denke bei Malcolmx ist es ähnlich.  Bei einem Neubau kommt allerdings die 3 m Abstand oder mehr zum tragen wenn das Grundstück das ermöglicht. Bei einem Neubau wäre es bei mir der Fall. Die jeweiligen Bauordnungen der Länder kann man im RIS im WWW abrufen.
Die grundsätzliche Frage welche sich für mich stellt ist, soll ich auf den alten Bestand was aufbauen (Kosteneinsparung) oder alles abreisen (Zusatzkosten für Abbruch und Entsorgung)


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  •  Blinky
  •   Silber-Award
3.12.2021  (#8)
bernar, bist du dir wirklich ganz, ganz sicher, dass die Gemeinde dich richtig verstanden hat? Bitte geh da wirklich sicher! Ich lebe zwar in der Steiermark, aber wir hatten dasselbe Problem, dass wir ein Nebengebäude -> Widmung Nebengebäude NICHT in ein Wohnhaus umbauen durften, da es NACH der Umwidmung (!) in ein Wohngebäude zu nahe an der Grundstücksgrenze gestanden wäre. Wenn es weiterhin ein Nebengebäude geblieben wäre, wäre das kein Problem gewesen. Hätte 1:1 so stehen bleiben können. Aber durch die Umwidmung MUSSTEN wir alle JETZT gültigen Abstände einhalten. Das Haus wurde schon in den 80gern gebaut und Teile davon auch schon früher. 
Ich bin mir sicher, du hast dich super informiert und es passt auch alles, das mag in Kärnten anders sein. Das wäre nur wirklich eine Sorge die ich hätte: die Garage umzubauen und danach Probleme zu haben, das wäre wirklich das Übelste, das passieren könnte.

Liebe Grüße

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  •  cc9966
  •   Gold-Award
5.12.2021  (#9)
soll das mansardenzimmer wohnraum werden? ist das im bestand auch tatsächlich als wohnraum schon gewidmet gewesen?

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  •  bernar
5.12.2021  (#10)
Ich war letzte Woche beim Leiter des Bauamtes meiner Gemeinde, wir haben das Projekt anhand des Entwurfes durchgesprochen, es gab keine Einwände das Bestandsgebäude in ein Wohnhaus umzubauen. Das einzige Thema war einerseits die Kanalbemessung diese muss neu berechnet werden und die Abstandsflächen da in meinem Fall unter 3 m, die aber auch kein Problem waren da eine Straße an mein Grundstück grenzt und für die Abstansflächen die halbe Straßenbreite miteinberechnet werden kann.
Meine Frage ist soll ich abreisen und komplett neu bauen oder den Bestand nützen. Habe derzeit noch kein Gefühl was hier besser ist.
Lg
 


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  •  cc9966
  •   Gold-Award
8.12.2021  (#11)
Das kann man schwer beurteilen. Aber wenn die Bausubstanz keine Feuchteschäden hat und die Anordnung der Wände Deiner Wunscharchitektur entsprechen kann sich die Sanierung lohnen. Ich würde mit einem Baumeister mal durchgehen, der sieht und bedenkt mehr Dinge bei solchen Entscheidungen.

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  •  bernar
9.12.2021  (#12)
Die Bausubtanz ist ganz i.O, Feuchteschäden gibt es keine. Stehenbleiben würden 3 Außenwände alles ander muss sowieso neu gemacht werden. Decke, Boden Putz herunter. Viel bleibt eh nicht mehr übrig emoji Ersparnis ist dann Material + Arbeit für die Außenwände und Entsorgungskosten. Irgendwie schade um die schönen Tonziegel die dann auf der Deponie landen und für die man € 35 pro Tonne fürs Ablagern zahlen muss emoji

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  •  kraweuschuasta
  •   Gold-Award
9.12.2021  (#13)
Hi
nach Bauchgefühl würd ichs dann machen, wenn die Statik unbedenklich ist. Also nicht daß sich dann Teile unterschiedlich setzen und Du irgendwelche Setzungsrisse quer durch die Hütte hast.

Als Plan B, wäre Ziegel aufheben, neue komplette Bopla, Ziegel wiederverwenden eine Option?

lg Wolfgang

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  •  bernar
11.12.2021  (#14)
Inzwischen trage ich mich schon immer mehr mit dem Gedanken alles wegzureisen und neu zu machen, das mit den erweiterten Fundamenten ist sicherlich ein Schwachpunkt, obwohl ich schon öfter gesehen habe das bei Altbauten Teile erweitert wurden. Ganz wohl ist mir jedoch nicht dabei.

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