wir haben unsere Innentüren bekommen. Trotz Neubau ist die Bodenluft, also der Abstand zwischen Türblatt und Boden relativ groß ausgefallen. Besonders bei einer Tür scheint der Abstand zum Boden größer als 10mm (laut ÖNORM 3550-1 meines Wissens das zulässige Maximum) zu sein. Der Tischler schiebt das ganze auf den Estrichleger, da am Anschlag der Tür gerade noch keine 10mm erreicht sind.
Abgesehen davon, dass mir der große Abstand ganz und garnicht gefällt, stellt sich für mich die Frage ob das ein Reklamationsgrund ist?
Ich hoffe jemand hat schon Erfahrung und kann mir helfen.
.. luki14 schrieb: Der Tischler schiebt das ganze auf den Estrichleger, da am Anschlag der Tür gerade noch keine 10mm erreicht sind.
Ob der Boden/Estrich jetzt eben ist oder nicht (wenn du z.b. eine Wasserwaage auflegst), kannst du ja selbst herausfinden. Um zumindest mal diesen (berechtigten?) Einwand des Tischlers auszuräumen.
Bei uns kam der Tischler nach dem Bodenleger und hat Maß genommen. Wie war das bei dir? Wenn alle nach Plan produzieren, möchte sicher keiner Schuld sein. Gibt es keinen Meterriss zum Kontrollieren der einzelnen Gewerke?
Der Tischler hat Maß genommen und einen Meterriss gab es auch. Der Boden ist leicht uneben, aber in der Norm. Wenn ich wegen dem einen mm jetzt nicht Streiten möchte wird mir wohl nichts anderes übrig bleiben als es zu akzeptieren...