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·gelöst· Bäume direkt an Grundgrenze oö

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  •  humerpet
18.12. - 21.12.2021
31 Antworten | 16 Autoren 31
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 Hallo,
wir haben endlich ein kleines ebenes Ortsnahes Grundstück in oö gefunden.
Einziger Nachteil es stehten 25 Meter hohe Fichten auf dem Nachbargrundstück direkt an der Grundgrenze. Gibt es dazu eine rechtliche Handhabe? Unser Ziel ist es Argumente zu sammeln um mit dem Nachbarn besser verhandeln zu können?
von uns aus gesehen stehen die Bäume genau südseitig.

  •  chrismo
  •   Gold-Award
18.12.2021  (#21)
Keine Ahnung wovon du redest. Es gibt bereits unzählige Urteile zu dieser Sache. Wenn es dich amüsiert, lies sie dir doch durch. Oder sorg' selber für so einen Fall, in dem du einen Baum deiner Nachbarn angehst, dann kannst live dabei sein.

Aber bitte schreib nicht weiter so Provokationen hier rein, die dem TE überhaupt nicht helfen. Es ist zwar nicht explizit drin gestanden, aber ich gehe davon aus dass der TE den Grund kaufen will um darauf ein Haus zu bauen und nicht, um dann Jahre lang mit dem Nachbarn vor Gericht zu stehen.

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Hallo humerpet,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: [Gelöst] Bäume direkt an Grundgrenze oö

  •  tobias325
18.12.2021  (#22)

zitat..
chrismo schrieb:

Aber bitte schreib nicht weiter so Provokationen hier rein, die dem TE überhaupt nicht helfen. Es ist zwar nicht explizit drin gestanden, aber ich gehe davon aus dass der TE den Grund kaufen will um darauf ein Haus zu bauen und nicht, um dann Jahre lang mit dem Nachbarn vor Gericht zu stehen.

Er wollte explizit wissen welche Rechtslage in so einem Fall gültig ist bzw. welche Argumente er vorbringen kann. Also laut AGB kann er überhängende Äste/Wurzeln entfernen oder auf das Recht auf Licht pochen. Eventuell sogar argumentieren, dass es sich um einen lebenden Zaun handelt, falls die Gemeindeverordnung solche mit einer Höhe begrenzt. Wenn der Stamm auf der Grenze beider Grundstücke ist, darf man ihn zwar laut Gesetz nicht ohne Zustimmung der Miteigentümer fällen, aber in diesem Fall ist es bei weitem nicht klar, auch nicht durch einschlägige Urteile, wie die Sache konkret zu behandeln ist. Man darf nicht vergessen, dass ein Baum nahezu wertlos ist, wenn eine Ersatzpflanzung nicht legitim wäre. Ich finde das sind schon interessante Informationen, die ich hier teile. Wenn er keinen Streit mit den Nachbarn haben will, habe ich vorgeschlagen, er solle doch ein Vergleichsangebot vorlegen und dann eben nicht den Grund kaufen. Es ist niemals schlecht alle seine Optionen zu kennen. Wer weiß wie toll dieses Grundstück ist.


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  •  altehuette
  •   Gold-Award
18.12.2021  (#23)

zitat..
Mrjack schrieb: finds egoistisch Bäume fast an die Grenze zu setzen, provoziert genau später Konflikte

Wer sagt den, dass die Bäume gepflanzt wurden? Können genauso gut von selbst angewachsen sein? Da der Grund ja noch nicht gekauft wurde, würde ich dem Verkäufer des Grundstückes sagen, entweder er regelt das mit dem Nachbarn selber noch dass die Bäume weg kommen, oder es wird eben nicht gekauft. Ich habs schon in einem anderen Beitrag geschrieben, ich als Baumeigentümer würde die Grenze zumindest 3m "baumfrei" machen. Habs selber auch so gemacht, obwohl es dem Nachbarn nichts ausgemacht hat die Fichten ander Grenze. Muss aber anmerken, dass diese Bäume mal gepflanz wurden. Früher durfte man bis zur Grenze Bäume setzen. Also stehen die Bäume, ob selber gesetzt, oder gepflanzt, nicht illegal da. Der 3 m Abstand ist aber nicht in Stein gemeißelt, kann auch mehr sein, wenn es sich um hohe Bäume handelt, oder auch gar kein Abstand nötig, wenn am Nachbargrundstück ebenfalls Bäume stehen, bzw. es im Kataster als Wald definiert ist. 

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
18.12.2021  (#24)

zitat..
tobias325 schrieb: Also laut AGB kann er überhängende Äste/Wurzeln entfernen oder auf das Recht auf Licht pochen.

Nein, das stimmt so nicht! Man muss möglichst schonend dabei vorgehen und darf den Baum nicht schädigen. Das geht bei Ästen noch relativ einfach, aber bei Wurzeln wird das schnell kritisch.

Und ein uneingeschränktes "Recht auf Licht" gibt es auch nicht. Das ist nur insoweit gegeben, als es eine erhebliche Beeinträchtigung gibt. Also dass man in einem unzumutbaren Ausmaß gestört wird. Alles was ortsüblich ist und keine wesentliche Einschränkung darstellt, muss geduldet werden.

Und was hier noch erschwerend dazukommt: wenn man wissentlich das Grundstück kauft und sich im Nachhinein beschwert, wird das Argumentieren noch schwieriger, denn man hat ja von den Immissionen gewusst.

Also ich bleibe dabei: rechtlich gesehen hat man kaum Argumente. Das sollte man im Einvernehmen mit dem Nachbarn lösen.

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  •  Ghamor
  •   Silber-Award
18.12.2021  (#25)

zitat..
tobias325 schrieb:

sympathischer Typ 👍 wird ja noch zu wenig gestritten heutzutage


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  •  humerpet
19.12.2021  (#26)
Guten Morgen,

der Nachbar hat früher die Bäume als Abgrenzung gepflanzt.
Damals war das freie für uns interessante Grundstück noch grüne Wiese und wird im Frühjahr vermessen. Bin schon gespannt was sich bei der Vermessung so alles ergibt. Baumbestand außer diese Reihe mit 5 Fichen gibts in der Nähe nicht da es sich um ein ortsgebiet handelt.

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  •  Chrstoph
Do it yourself-Anleitung 19.12.2021  (#27)
Kurzer Erfahrungsbericht aus Salzburg:

es ging um eine alte Linde auf der Grundstücksgrenze, die innen schon morsch war und bei einem Sturm womöglich aufs Haus gestürzt wäre, der Nachbar wollte den Baum unbedingt behalten.
Erst versucht im Gespräch den Nachbarn zu überzeugen, dann mithilfe des Bürgermeisters dann mit vielen Rechtsanwalt schreiben ueber mehrere Jahre hinweg-> Keine Chance!

Nach einer Beratung bei Gericht war es dann so weit, dass im Falle eines Schadens (Baum fällt, bei Sturm aufs Haus oder auf die Kinderschaukel) wir strafbar gewesen wären, weil wir den schlechten Zustand der Linde erkannt und sie nicht saniert haben/hätten.

Den Baum gibt es nicht mehr, er wurde bei Nacht und Nebel gefaellt  => Polizeieinsatz, Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen Besitzstörung und Sachbeschädigung. Alles im Sand verlaufen, weil der Baum wirklich sehr sehr kaputt war.

Fazit: Entweder mit dem Nachbarn einigen oder die Finger vom Grundstück lassen, weil mit Rechtsanwälten und Sachverständigen wird nichts erreicht.


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  •  stefan4713
21.12.2021  (#28)

zitat..
humerpet schrieb:

Guten Morgen,

der Nachbar hat früher die Bäume als Abgrenzung gepflanzt.
Damals war das freie für uns interessante Grundstück noch grüne Wiese und wird im Frühjahr vermessen. Bin schon gespannt was sich bei der Vermessung so alles ergibt. Baumbestand außer diese Reihe mit 5 Fichen gibts in der Nähe nicht da es sich um ein ortsgebiet handelt.

also, wenn sich beim gespräch ergibt, höflich aber beharrlich, dass die bäume eben wegkommen "dürfen" und das verschriftlich würde, hätte ich da kein problem diese grundstück zu kaufen - ansonsten - wenn da kein konsens wo alle beteiligten ihr gesicht wahren, rauskommt, wäre das für mich schon wieder erledigt
nix wie weg - weil mir wäre ein halbwegs vernünftiger umgang mit nachbarn schon in hinblick auf die nächsten jahrezehnte, wohnqualität etc. entscheidend

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  •  cc9966
  •   Gold-Award
21.12.2021  (#29)
Aber Hallo? Ich schreib hier seit Jahren mit, aber ein Thread der mit solch abstrusen Empfehlungen abdriftet hab ich noch nie hier erlebt. Also die Empfehlung zur illegalen Baumfällung, weil eh schwer nachweisbar ist sicherlich der beste Nährboden dafür, zwei bis drei Lebensjahre in Planung und Häuslbau zu stecken, wo man bis zum Rest seines Lebens unglücklich weil in der Nachbarschaft geächtet leben muss. Denkt das bitte mal fertig, auch wenn man sich mit miesen Tricks durchsetzen kann und kurzfristig sein Ziel gewonnen hat, kann man hier auf Dauer nur verlieren. Der beste Tipp wurde schon gegeben: Wenn das Grundstück nicht in angenehmer Lage ist neues Grundstück suchen, anstatt zu erwarten dass sich das Umfeld an euch anpasst.

Leider wird gesagtes sehr oft gemacht, aber viel mehr aus Kalkül von Investoren für Anlage-Objekte, aber nicht bei einem Grundstück wo man selbst leben will.

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
21.12.2021  (#30)

zitat..
cc9966 schrieb: Also die Empfehlung zur illegalen Baumfällung, weil eh schwer nachweisbar ist sicherlich der beste Nährboden dafür, zwei bis drei Lebensjahre in Planung und Häuslbau zu stecken, wo man bis zum Rest seines Lebens unglücklich weil in der Nachbarschaft geächtet leben muss.

Ich hoffe, dass das nicht ernst gemeint war...lustig oder satirisch hingegen wars aber auch nicht...das lässt sich sehr leicht rausfinden, wer der Auftraggeber war bzw. schneidet dir ohnehin keine Firma Bäume auf fremden Grundstücken um.
Bevor wir gebaut haben, hat auch so ein wiffer Anrainer geglaubt, bei uns ein paar Bäume zurück zu stutzen, weil sein Funkinternet dadurch gestört war.
Um das abzukürzen, sowas kann sehr teuer kommen, der Baum (in der gleichen Art und Größe) muß dann ersetzt werden...viel Spass dabei, wennst dem Nachbarn wieder eine 25 m hohe Fichte in den Garten stellen mußt.
Ich kann beide Seiten verstehen, so eine Fichte macht viel Mist (verstopfte Dachrinnen, Rasenfläche ist dort unmöglich).
Diese Bäume wurden leider oft vor 20 oder 30 Jahren ohne viel Nachdenken gesetzt...aber so große Bäume an die Grenze oder nahe daran zu setzen, grenzt schon ein wenig an Dummheit oder zumindest Rücksichtslosigkeit, das wird immer Probleme und Streiterein verursachen.

Ich würde als potentieller neuer Nachbar einfach beim Baumbesitzer abklären, ob er gewillt ist, sich von den Bäumen zu trennen.
Falls nicht, und mich das in meinem Bauvorhaben so stark stört, würde ich ein anderes Grundstück suchen...sonst ärgert man sich sein Leben lang darüber.

zitat..
chrismo schrieb: Man muss möglichst schonend dabei vorgehen und darf den Baum nicht schädigen. Das geht bei Ästen noch relativ einfach, aber bei Wurzeln wird das schnell kritisch.

Das stimmt nur teilweise.
Man muß möglichst schonend und fachgerecht vorgehen, Garantie auf "nicht schädigen" kommt da nicht vor, siehe § 422 ABGB.
Dazu gibts zahlreiche Urteile.

"§ 422. (1) Jeder Eigentümer kann die in seinen Grund eindringenden Wurzeln eines fremden Baumes oder einer anderen fremden Pflanze aus seinem Boden entfernen und die über seinem Luftraum hängenden Äste abschneiden oder sonst benützen. Dabei hat er aber fachgerecht vorzugehen und die Pflanze möglichst zu schonen. Bundes- und landesgesetzliche Regelungen über den Schutz von oder vor Bäumen und anderen Pflanzen, insbesondere über den Wald-, Flur-, Feld-, Ortsbild-, Natur- und Baumschutz, bleiben unberührt. (2) Die für die Entfernung der Wurzeln oder das Abschneiden der Äste notwendigen Kosten hat der beeinträchtigte Grundeigentümer zu tragen. Sofern diesem aber durch die Wurzeln oder Äste ein Schaden entstanden ist oder offenbar droht, hat der Eigentümer des Baumes oder der Pflanze die Hälfte der notwendigen Kosten zu ersetzen."

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
21.12.2021  (#31)

zitat..
chrismo schrieb: wenn man wissentlich das Grundstück kauft und sich im Nachhinein beschwert, wird das Argumentieren noch schwieriger, denn man hat ja von den Immissionen gewusst.

Diese "der oder das war schon lange vor dir da" Argument wird gern oft dafür benutzt, es den neuen schwer zu machen bzw. dafür, nicht Rücksicht nehmen zu müssen...das nervt mich mittlerweile, vor allem im ländlichen Bereich kommt das oft.

Auch für die schon länger sesshaften gelten die gleichen rechtlichen Maßstäbe, das führt aber oft zu Unverständnis bei denen.

Im konkreten Fall gibts rechtlich ohnehin nur den rechtlichen Anknüpfungspunkt mit unzulässig viel Schattenwurf bzw. Gefährdung.

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