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Ein Gespräch mit der MA37 über dein Bauvorhaben gab es bevor du eingereicht hast (bei 70b trägst du das volle Risiko)? Das kann dir am besten der zusständige Sachbearbeiter der MA37 beantworten was bei deinem Bauvorhaben beigelegt werden muss, bzw. kannst du wenn du 1 und 1 zusammenzählst vielleicht auch selbst beurteilen welche Punkte auf dein Bauvorhaben zutreffen. Ja in Wien ist eine gekuppelte Bauweise des Hauptgebäudes möglich wenn es der Bebauungsplan zulässt mit Zustimmung des an dieser Seite angrenzenden Nachbarn (hier jedoch unbedingt beachten, dass die Abstandsfläche nicht überschritten wird, vergessen manche und wird bei tieferen Gebäuden manchmal knapp!) Ja in Wien ist im verbleibenden Bauwich - bis zu einer gewissen Größe - eine Garage zulässig, welche nach Handhabung der MA37 auch nicht der Abstandsfläche zugerechnet wird. |
Baubeginn wurde aber eh offiziel gemeldet hoffe ich?
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