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Spannend wie unterschiedlich man das sehen kann. Ich würde mich da als Verkäufer schon in der Pflicht sehen, für Ersatz zu sorgen. Nur wenn der Käufer lieber selbst ein spezielles Modell will, wäre es ggf. was anderes. |
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Ja, das war nicht ganz glücklich formuliert von mir, aber ich denke du würdest auch nicht 2 Monate vorm Auszug eine neue Einbaukühl/gefrierkombi um 1000€ auf deine Kosten kaufen? |
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Hallo newHome, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Hausverkauf Privat -> Privat |
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Ich hab damals meine Wohnung mit einem Überbrückungskredit belehnt, und würde es jederzeit wieder so machen. Vor dem Verkauf Sanierungsmaßnahmen der Wohnung, während ich schon ins Haus eingezogen bin, welches ich gekauft habe. Überbrückungskredit Wohnung, besichert mich Rangarordnung: Heißt bei der BA-CA Bau-Wohnen Konto (oder ähnlich) und du bezahlst nur Zinsen (Tilgung: beim Verkauf). Hab ihn aller Ruhe erst den Elektriker bezahlt, und als der fertig war auch noch den Maler. Da war ich schon im neuen Haus. Würde das jederzeit wieder so machen. Übrigens: Banken lieben das. Du gibst ihnen eine zweite Wohnung als Sicherheit, damit kriegst du quasi jede Kredithöhe bei Verkaufsabsicht. Bei mir wurde eine Rangordnung (kostet 0,6% der um 20% erhöhten Summe) verlangt, das sind wenige hundert Euro. Würde ich auch so machen. |
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Doch, ich glaube eher schon. Als in der Mietwohnung, in der ich als Studentin gewohnt hatte, der Kühlschrank kaputt ging (weil der Vermieter auf die Belüftung vergessen hatte), hat damals auch mein Vater einfach einen neuen gekauft, obwohl das streng genommen in der Verantwortung des Vermieters gewesen wäre. |
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Grundsätzlich ist der Vermieter nicht für Elektrogeräte verantwortlich - also wenn es nach dem Mietrechtsgesetz geht. Man könnte es natürlich anders vereinbaren. Kommt drauf an. Wenn der Kühlschrank Teil des verkauften Inventars ist (dafür macht man eine genaue(!) Inventarliste), dann muss er auch bei der Übergabe da sein. Also ja, reparieren oder im Worst Case neu kaufen. |
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Der Vollständigkeithalber, wir haben dann im Februar den Verkauf per Kaufvertrag besiegelt, Käufer kamen so schnell wir möglich ins Grundbuch und wir konnten bis 1.10. im alten Haus wohnen. Letzten SA haben wir dann das Haus nach Vereinbarung ausgeräumt und geputzt übergeben. Alles tip top gelaufen und es gab keine Probleme, Hausverkauf von Privat an Privat -> Check 1 |
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