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Nachteile vereinfachtes Bauverfahren Steiermark [Stmk]

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  •  esquilax
  •  [Stmk]
  •  [Steiermark]
17.1.2022
9 Antworten | 5 Autoren 9
9
Hallo!

Ich habe bereits intensiv die Internet- und Foren-Suche strapaziert, aber leider werde ich  daraus nicht schlau. Wir würden gerne in den nächsten 2 Wochen mit der Einreichung beginnen. Gebaut werden soll in Graz-Umgebung und wir sind in gutem Kontakt mit der Gemeinde. Die Gemeinde (!) hat uns ein vereinfachtes Bauverfahren vorgeschlagen, da wir nur 2 Nachbarn haben die unterschreiben müssten. Mit beiden Nachbarn verstehen wir uns hervorragend und sie haben bereits zugesagt den Einreichplan zu unterschreiben.

Nun allerdings das ABER: die Baumfirma (Generalunternehmer) rät uns vom vereinfachten Verfahren ab und würde gerne "normal" Einreichen. Gibt es irgendwelche Nachteile mit dem vereinfachten Verfahren? Es sollte ja doch "einfacher" sein oder? emoji
Ich habe im Baugesetz nur gefunden, dass die Behörde innerhalb von 3 Monaten eine Entscheidung treffen MUSS. Allerdings habe ich keine verlängerten Einspruchsfristen oder ähnliche "Nachteile" entdecken können. Habt ihr dazu Erfahrungen?

Danke und liebe Grüße
Stefan

  •  Karl10
  •   Gold-Award
17.1.2022  (#1)
Kann man sich wirklich aussuchen, ob man ein "normales" Bauverfahren will oder ein "vereinfachtes"?? Ich glaube nicht. Das Baugesetz definiert und unterscheidet ja sehr präzise zwischen Vorhaben, die baubewilligungspflichtig (§19) sind und solchen, die "baubewilligungspflichtig im vereinfachten Verfahren" (§20) sind. Da steht nirgendwo was, dass man da sozusagen nach Belieben hin und her zappen kann.

zitat..
esquilax schrieb: die Baumfirma (Generalunternehmer) rät uns vom vereinfachten Verfahren ab und würde gerne "normal" Einreichen.

Eh klar. Im vereinfachten Verfahren hat die Baufirma wesentlich mehr Verantwortung. Siehe §33 Abs. 3 Baugesetz:
(3) Die Verfasser der Unterlagen haben das Vorliegen der Voraussetzungen für das vereinfachte Verfahren und überdies die Übereinstimmung des Bauvorhabens mit den im Zeitpunkt des Bauansuchens geltenden baurechtlichen und bautechnischen Vorschriften zu bestätigen und sind für die Vollständigkeit und Richtigkeit der von ihnen erstellten Unterlagen gegenüber der Baubehörde verantwortlich.

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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
17.1.2022  (#2)
@Karl10

Gilt das nur für die Stmk oder in Kärnten auch?

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  •  paaalm07
17.1.2022  (#3)
Wir standen vor genau einem Jahr vor der selben Frage.

Im Prinzip wurde es mir so verkauft: "Es ist egal was du machst, es kommt am Ende dasselbe raus - ein Haus darf gebaut werden. Es geht nur um die Zeit die das ganze Verfahren in Anspruch nimmt."

In unserer Gemeinde ist nur einmal pro Monat eine Bauverhandlung möglich. Wenn dort schon zu viele Häuslbauer angemeldet sind dann wird man aufs nächste Monat vertröstet.
Wenn man allerdings nur wenige Nachbarn hat dann empfiehlt sich das vereinfachte Verfahren in dem man alle Beteiligten am Einreichplan unterschreiben lässt und ihn dann bei der Gemeine einreicht. Nach Prüfung und verstreichen der Einspruch-Frist (14 Tage?) hast du dann deinen Bescheid.

Nachdem für uns noch ein Termin fürs aktuelle Monat frei war machten wir es auf die klassische Art. Ganze 10 Minuten dauerte der offizielle Akt am Grundstück, danach ging es zum Gemeindeamt wo der Bescheid mit uns in gut 45 Minuten durchgenommen wurde. Etwa 3 Wochen später kam der Bescheid per Post.
Die Rechnung dafür machte fast 4000€ aus. (~2700€ Bauabgabe, ~1200€ Baubewilligung)

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  •  esquilax
17.1.2022  (#4)
Ok danke vielmals für die Auskunft! Jetzt verstehe ich zumindest, warum die Baufirma nicht begeistert davon ist.
Wie gesagt: die Empfehlung für ein vereinfachtes Verfahren kam von der Gemeinde, nachdem der Plan bereits mit Bausachverständigen etc besprochen wurde. Dass die Gemeinde ihre Richtlinien kennt, davon gehe ich stark aus. Und ich denke, dass auch vereinfachte Verfahren immer  "normale" Verfahren durchlaufen können wenn dies aus welchen Gründen auch immer gewünscht ist oder?


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  •  esquilax
17.1.2022  (#5)

zitat..
paaalm07 schrieb: Im Prinzip wurde es mir so verkauft: "Es ist egal was du machst, es kommt am Ende dasselbe raus - ein Haus darf gebaut werden. Es geht nur um die Zeit die das ganze Verfahren in Anspruch nimmt."

Dankeschön! Das klingt sehr gut. Gilt es nur mehr noch die Baufirma mit ins Boot zu holen! 

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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
17.1.2022  (#6)
Bei mir wird es auch ein vereinfachtes Verfahren sein. Gemeint war seitens der Gemeinde nur, dass es keine Begehung geben wird, sondern nach Bewilligung erfolgt das Anschreiben der Parteien (und das sind bei mir wegen 2 Wohnhäusern viele, vor allem aus DE und Wien) und wenn die innerhalb von 2 Wochen nichts anmelden verlieren sie die Parteienstellung (Einwände) und der Bescheid wird mir zugestellt. Nach 2 Wochen wird dieser dann rechtswirksam.

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  •  chester_
17.1.2022  (#7)
Beim Thema "vereinfachtes Verfahren" wird Land auf und ab, auch leider bei den Behörden, in vielen Bundesländern immer das falsche gemeint.
Es wird hier immer angenommen, wenn es keine Bauverhandlung vor Ort gibt, ist es ein vereinfachtes Verfahren.

Es geht wie Karl richtigerweise anführt um gewisse Prüfpflichten der Behörde welche nicht so umfangreich sind als in Regelverfahren, die Nachweise über die Einhaltung der baurechtlich und bautechnischen Bestimmungen sind vom befugten Planverfasser zu erbringen und zu bestätigen. (kann natürlich in den einzelnen Bundesländern leicht differieren). 

Eine Bauverhandlung an Ort und Stelle kann es sowohl im vereinfachten Verfahren sowie im normalen Bauverfahren geben. Dies ist ein Thema betreffend der Nachbarn mit Parteistellung bzw Präklusion und nicht zwingend eine der Verfahrensart. 

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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
17.1.2022  (#8)
Danke für die Aufklärung :)


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  •  paaalm07
17.1.2022  (#9)

zitat..
chester_ schrieb: um gewisse Prüfpflichten der Behörde welche nicht so umfangreich sind als in Regelverfahren, die Nachweise über die Einhaltung der baurechtlich und bautechnischen Bestimmungen sind vom befugten Planverfasser zu erbringen und zu bestätigen

Das ist korrekt. Unser Architekt hatte zwischendurch mal die Bemerkung gemacht: "Wenn die Gemeinde was übersieht ist das ihr Kaffee. Wenn ich beim vereinfachten Verfahren was überseh dann muss ich dafür grade stehn."

Heißt unterm Strich das die Behörde eine gewisse Verantwortung abgibt und somit das Verfahren vereinfacht wird - zumindest seitens der Behörde.

Nichts desto trotz, die erforderlichen Unterlagen bei der Einreichung sind die selben und die Verantwortungen für die "Richtigkeit der Unterlagen" sind so oder so nicht beim Bauherrn.
Ich würde sagen es kommt auf selbe. Im Fall der Fälle musst man sich halt nur mit der Behörde rumschlagen oder eben auch noch eine Dritte Person mit einbeziehen.

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