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Servus, schau die morgen nach ob wir die bei uns haben. |
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Dafür ist auch dein Elektriker verantwortlich, der eine Anlage montiert. Der sollte wissen was er tut: Auszug aus der R11-1 PV-Module dürfen Brandabschnitte nicht überbrücken und müssen zu brandabschnittsbildenden Bauteilen einen Mindestabstand von 0,5 m und bei Betriebsbauten von 1 m einhalten. Hier zb ein Schrieb für die Feuerwehr zur Aufklärung https://www.wko.at/service/sbg/umwelt-energie/Ing.-Becker---Vorkehrungen-fuer-Einsatzkraefte.pdf |
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Und Wenn ich anlage selbst plane? Das darf ich. Nur montieren muss elektriker. Mir geht's um den Abstand. Bausachverständige schrieb 1.0m, wofür ich keinerlei Grundlage fand. Auch elektriker weisz nichts dazu. Laut Richtlinie 0.5m |
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Hier der Text der ÖVE 11-1, vielleicht hilfts ja jemandem anderen. Auch im NÖ Leitfaden für PV stehen die 0.5m zur Brandwand: Im Burgenland gibt es keinen Leitfaden und ich hab auch keinen speziellen Gesetzestext gefunden. Können Sachverständige willkürlich entscheiden? (es liegt keine spezielle Situation vor, auf der anderen SEite des Grundstücks Hausgarten, Widmung alles Bauen/Wohnen, also keine Betriebe. Viele im Ort haben PV an der Grundstücksgrenze... gibt s jetzt was Neues?) |
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