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Statik für PV-Anlage

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  •  mackica
  •   Gold-Award
3.2. - 4.2.2022
7 Antworten | 3 Autoren 7
7
Ich hätte NIE gedacht dass eine Mini-3kW 9° aufgeständerte PV Anlage so ein Aufwand/Theater ergeben könnte. Wir scheitern immer noch an der Statik. 

- der Holzbauer der das Gartenhaus errichtet hat schreibt nichts trotz mehrmaliger Aufforderung.

- ein Statiker hat uns Gutachten geschrieben, wonach das Gebäude die Zusatzauflast durch die PV problemlos tragen kann (Auskunft: reichliche Reserven) und keine weiteren Maßnahmen erforderlich sind. Das reichte der Bau-Sachverständigen der Gemeinde nicht. Es müsse auch noch bestätigt werden dass das bestehende Gebäude auch Wind- und Schneelast tragen könne....(eigentlich verrückt, denn das Gebäude steht ja schon; sollte aber auch kein Problem sein, nur habe ich jetzt seit 2 Wochen keine Rückmeldung vom Statiker...).... muss mir also evt einen Neuen suchen, keine Ahnung warum.
Kann mir notfalls jemand einen Statiker für eine CLT-Holzgartenhütte empfehlen? Kosten?

so viel zum Ausbau der Erneuerbaren.
;-(((((

  •  Gawan
  •   Gold-Award
3.2.2022  (#1)
Warum fragst du da auch die Gemeinde ?? 🤔

1
  •  mackica
  •   Gold-Award
3.2.2022  (#2)

zitat..
Gawan schrieb: Warum fragst du da auch die Gemeinde ?? 🤔

weil ich muss!

Aufgeständerte PV (egal welcher Winkel) ist genehmigungspflichtig bei uns!  und dafür verlangt die Gemeinde alles mögliche (Statik, Plan, Nachweis der Unterkonstruktion,...)

die Sachverständige will auch Baugenehmigung nach §17 - sprich alle Nachbarn müssen unterschreiben und es kostet auch gleich mal 190 Euro Gebühren.

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
3.2.2022  (#3)
Bist du narrisch ... was für ein Land der Schildbürger und Paragraphenreiter 😩
tut mir leid für dich 😭

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  •  mackica
  •   Gold-Award
3.2.2022  (#4)
Burgenland!

Aber zurück zum thema: kennt jemand Statiker der so nen Kleinkram machen täte zu vernünftigem Preis? 
wobei ich glaub das müsste auch ein Holzbaumeister machen dürfen, oder?

Konkret ist das gefordert:
Das Flachdach ist hinsichtlich der zusätzlichen Lasten der nachträglich aufgebrachten Photovoltaikanlage statisch zu überprüfen. Von einem befugten Baufachmann ist eine Bestätigung abzugeben, dass die zusätzlichen Auflasten von dem bestehenden Flachdach aufgenommen werden können und eine ordnungsgemäße Lastabtragung gewährleistet ist. Dabei sind die derzeit gültigen Normen bezüglich Wind (Windsog) und Schneelasten zu berücksichtigen.

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  •  Solarbuddys
3.2.2022  (#5)

zitat..
mackica schrieb:

──────
Gawan schrieb: Warum fragst du da auch die Gemeinde ?? 🤔
───────────────

weil ich muss!

Aufgeständerte PV (egal welcher Winkel) ist genehmigungspflichtig bei uns!  und dafür verlangt die Gemeinde alles mögliche (Statik, Plan, Nachweis der Unterkonstruktion,...)

die Sachverständige will auch Baugenehmigung nach §17 - sprich alle Nachbarn müssen unterschreiben und es kostet auch gleich mal 190 Euro Gebühren.

Obwohl bei Euch sonst alle sooo entspannt sind , irgendwie gibts Gottseidank bei Euch auch manchmal noch Bürokratie :o) - Leider kennen wir die auch oft zu gut.
Wir schaffen die Energiewende 2030 NIE wie aktuell alles ist. 
Innerhalb von 20km gibts 3 Netzbetreiber , JEDER machts anders/will die Formulare anders haben  .. Hurra 


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  •  Solarbuddys
4.2.2022  (#6)
"aber weißt Du - bezieht man die Last (PV+Ballast) auf die von Modulen belegte Fläche oder auf die GEsamtfläche des Daches bei der Statik?"

Sorry leider haben wir ne sehr niedrige Grenze mit PM und da heute mehr Leute direkt was gefragt haben kurz hier noch die Info... dann heisst eh noch bissal Freitag geniesen und Projekte ausarbeiten :o) 
Statik:
Da gehts mal um die Grundsätzliche Schneelast die das Dach aushalten muss.
Wir geben die zusätzliche Last(kg/m2) an, welche zur genormten Schneelast zusätzlich vom Dach getragen werden können muss


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  •  mackica
  •   Gold-Award
4.2.2022  (#7)
Also zusätzliche Last der PV auf die Gesamtfläche des Daches bezogen... (so interpretiere ich jetzt die Antwort).
Danke.

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