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Leider wirst du da nicht viel erreichen, befürchte ich. 50m2 sind ärgerlich, aber tröste dich: mein Vorbesitzer hat 300m2 abtreten müssen (Eckgrundstück). Nutzen von öffentlichen Gut ist oft gemeindeabhängig: Ein Auto regelmässig dort zu parken sollte kein Problem sein. Einen Hänger ohne Zugfahrzeug ist normalerweise nicht zulässig, ebenso wie Autos ohne Nummerntafeln (das ist allerdings keine Gemeindesache, sondern Polizei). Hecke sollte auch ok sein (der Grundstückbesitzer ist je nach Gemeinde verpflichtet den Streifen zu pflegen und auch Schnee zu räumen ==> Achtung Haftung!) Bei Bäumen wird es heikel: wer schneidet sie zurück, wenn sie groß sind? Wer haftet wenn sie umfallen? Was mit ziemlicher Sicherheit nicht gehen wird: eine Gartenhütte/Carport/überdachtes Holzlager/... auf öffentlichem Gut aufstellen. Temporär Baustoffe dort lagern ist normalerweise auch kein Problem (kommt darauf an ob du in einer aufgelockerten Siedlung oder mitten in einer Kleinstadt neben der Bundesstrasse bist.). Brennholz ohne Unterstand dort deponieren sollte auch gehen, solange sich niemand beschwert. Am besten mit Gemeinde reden + mit Nachbarn. |
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Du solltest uns da sagen, was genau du unter "Nutzung" verstehst, bevor wir uns da in Spekulationen verlieren. Ja, so is es. Nein, kannst vergessen. Nein, das sind 2 verschiedene Dinge: einerseits die Abtretungsverpflichtung, andererseits die (mögliche) Vereinbarung über die weitere Nutzung. Du vermischt da offensichtlich etwas bzw. musst auseinanderhalten: Es gibt die "Vereinbarung" über die Grundabtretung (alternativ zu einem Bescheid) und es gibt davon unabhängig die Vereinbarung über eine allfällige weitere Nutzung der abgetretenen Fläche. |
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@Karl10 Danke für die schnelle Antwort. Unter Nutzen verstehe ich, dass im Zuge des Bauvorhabens der Streifen nicht von mir (auf meine Kosten!) auf jetziges Straßenniveau nivelliert wird(werden muss) sondern ich dort eine optisch ansprechende Grünfläche anlegen kann. Oder dass ich mir vorerst den Bau einer permanenten Einfriedung an der Straßenfluchtlinie sparen kann und an der jetzigen Grenze zB eine Hecke (bzw. nicht "permanente" Einfriedung pflanzen kann. Mit "Vereinbarung" meinte ich tatsächlich Abs. 2a (Vereinbarung als Bescheidalternative). Ich frage mich nur ob es, so wie du geschrieben hast, nach Einlangen eines Bescheides noch eine Vereinbarung über die Nutzung zu treffen, wenn dies im Bescheid bereits reguliert ist. Ich wollte eigentlich wissen, wann am besten ich mit der Gemeinde die Vereinbarung als Bescheidalternative nach 2a treffen sollte? Vor der allfälligen Einreichung eines Teilungsplan oder Antrages auf Baubewilligung, oder gemeinsam mit diesen Dingen. (Ich möchte mit der Vereinbarung dem Bescheid nämlich zuvorkommen und diesen verhindern) LG |
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Nach der Abtretung ist ja die Gemeinde Eigentümer dieser Fläche - also obliegt es der Gemeinde ein für die künftige Nutzung (Straße/Bankett/Gehsteig/Grünfläche....) entsprechendes Niveau herzustellen - das ist nicht deine Aufgabe. Deine Verpflichtung ist es, die Fläche frei von Bauwerken, Gehölzen und Materialien zu übergeben. Die Gestaltung einer künftigen dauerhaften und nicht nur jetzt kurzfristigen optisch ansprechenden Bodengestaltung ist niorgendwo im Gesetz geregelt. Das bespricht man ganz einfach zwanglos mit der Gemeinde (oft reicht dazu der Ortsvorsteher) und das war´s. Keine juristische Wissenschaft draus machen, sondern ganz einfach drüber rreden. Hab ich dir ja schon beantwortet! Und warum glaubst du es nicht?? Im Abtretungsbescheid wird nichts über eine allfällige Nutzung geregelt/bestimmt/"reguliert". Der Bescheid enthält nur die Verpflichtung, dass du und was du abtreten musst. Weiters allenfalls die Festlegung der Straßenfluchtlinie und das Niveau entlang der Straßenfluchtlinie. Die Nutzungsvereinabrung ist ein davon unabhängiger Vorgang. Es ja viel mehr so, dass du logischerweise zuerst abtreten musst und dadurch ja erst eine Nutzung (des abgetretenen) Grundes überhaupt denkbar ist. Wo ist das Problem? Geht ja gar nicht anders. Du brauchst ja zunächst die Vereinabrung über die Abtretung mit der Gemeinde. Die Gemeinde muss das ja nicht machen, sie "darf" laut Gesetz die Abtretung mittels Vereionbarung abhandeln. Also musst du zunächst abklären, ob das überhaupt mittels "Vereinbarung" akzeptiert wird. Und dann musst du den genauen Inhalt dieser Vereinbarung kennen/vorliegen haben, also die genaue Lage und das Ausmaß der Abtretungsfläche und allenfalls den genauen Verlauf der Straßenfluchtlinie und deren Niveau. Und nur dann, wenn das vorliegt ("vereinbart" ist), dann kannst du einen darauf aufbauenden Teilungsplan machen lassen. Wie schon gesagt: versteh die Angst vor dem Bescheid nicht. Und verhindern kannst du ihn nur, wenn du die Möglichkeit der "Vereinbarung" in Anspruch nehmen willst. Da musst ganz einfach zur Gemeinde gehen und sagen, dass du die Grundabtretung im Wege einer Vereinabrung gem. Abs. 2a abwickeln willst. Und dann wirst sehen, was sie darauf sagen (wie gesagt: sie müssen nicht, sondern sie "dürfen" das so machen). Und wenn ihr euch auf diesen Weg mit Vereinbarung der Grundabtretung einigt, dann könnt ihr in diese Abtretungsvereinabrung auch schon eine spätere vorübergehende weitere Nutzung ergänzend vereinbaren. Wird aber der Weg mit Abtretungsbescheid gewählt, dann macht ihr die Nutzungsvereinbarung eben in einem getrennten Schritt. Eins noch: Ist ja Unsinn, an der jetzigen Grenze eine Hecke zu pflanzen und die dann postwendend nach der Abtretung gleich wieder entfernen zu müssen. |
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@Karl10 Vielen Dank für die sehr ausführliche Antwort. Alles verstanden. Meine Idee zum letzten Punkt war nur diese: Wenn vereinbart ist, dass die Fläche weiter in definiertem Ausmaß genutzt werden kann, dann würd ich halt eine Hecke hinpflanzen, dass dürfte kein Problem sein, werde die erst entfernen müssen, wenn die Gemeinde das möchte und es nach der Vereinbarung geboten ist. |
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