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Ist zumindest beim Wechsel von variabel auf fix keine gängige Praxis. Im umgekehrten Fall wären die 1% kundenfreundlich. da gilt dann vermutlich jene Zinsanpassung, die im ursprünglichen Vertrag verankert ist. Bei nur mehr 10 Jahren geplanter Restlaufzeit wird das keinen großen Unterschied machen. Bei der bank99 könntest du ohne Bearbeitungsgebühr im besten Fall einen 10 jährigen Fixzinssatz in deinem Fall von 0,90% bekommen. Unter Berücksichtigung der Pfandrechtskosten, Beglaubigung, Schätzung, etc. würde vielleicht ein kleines Plus herauskommen. |
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Weshalb? die 1% verlangen die ja anscheinen da was umgestellt wird für die Bearbeitung |
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Das ist Frage wie das vertraglich formuliert ist. Wenn es im Vertrag als vereinbart gilt, dass die Änderung der Verzinsungsart eine Gebühr von 1% auslöst, dann ist das so. Wenn nicht, dann wird man drüber reden müssen. |
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