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ImmoESt abschreibbar?

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  •  Holzmade
5.2. - 17.4.2022
3 Antworten | 3 Autoren 3
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Hallo!
Vielleicht befindet sich ein Steuerprofi unter den Leser/Innen.
Ich habe vergangenes Jahr mein Elternhaus verkauft und an das Finanzamt 4,2% Immobilienertragssteuer bezahlen müssen.
Nun wollte ich online den bezahlten Betrag beim Steuerausgleich beantragen, finde am Formular keine Zeile/Spalte wo ich dies tun könnte?
Ist die ImmoESt abschreibbar?
Meine Frau meinte sogar das die ImmoESt wie z.B.: Spenden automatisch aufliegen und daher berücksichtigt werden? Ich sehe das eher skeptisch.

Wäre für eine Antwort sehr dankbar.
lg Harry

  •  chrismo
  •   Gold-Award
5.2.2022  (#1)

zitat..
Holzmade schrieb: Ist die ImmoESt abschreibbar?

Nein, natürlich nicht. Denn die Immobilienertragssteuer ist ja selbst eine Einkommenssteuer. Nämlich die Besteuerung deiner Einkünfte durch den Verkauf der Immobilie (erzielter Gewinn). Wie auch z.B. die Kapitalerstragssteuer gibt es dafür aber einen fixen Steuersatz, der nicht der Progression unterliegt.

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  •  Holzmade
6.2.2022  (#2)
Danke

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  •  mycastle
  •   Gold-Award
17.4.2022  (#3)
aber es gibt die Möglichkeit nach Tarif zu versteuern und nicht die Pauschalierung anzuwenden. Kann manchmal vorteilhafter sein. Du meintes offenbar bei abschreibbar, als Vorauszahlung anzurechnen.
Denn abschreibbar heißt zu den Anschaffungskosten zuzurechnen, und verteilt über die Nutzungsdauer abzusetzten = abschreiben.......
Daher eine Begriffsverwirrung .
Die ImmoEst wird nicht automatisch in Deine Veranlagung, so wie bestimmte Spenden und Kirchenbeitrag oder Lohnzettel eingespielt, nicht aber die Immoest

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