« Hausbau-, Sanierung  |

Ab wann ist Dachboden Wohnfläche?

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  schwedenhaus
1.3. - 5.3.2022
5 Antworten | 3 Autoren 5
5
Hallo,

wir sind noch am Planen und haben uns überlegt statt einen Keller, den Dachboden als Kellerersatz herzunehmen.
Verwendundungszweck ist Lagerraum und ein Trainingsraum (Hantelbank, Gewichte).
Bei einem Keller würde sich ja gar nicht die Frage stellen und es wäre Nutzfläche, wie gestaltet sich das bei einem Dachboden (begehbar über eine normale Treppe).
Ab wann gilt etwas als "Wohnfläche" und wie sieht das ganze aus Perspektive der Feuerpolizei aus? Habe zu dem Thema das gefunden:
https://www.ris.bka.gv.at/VwghRechtssatzkette.wxe?Abfrage=Vwgh&Dokumentnummer=JWR_2016050005_20180626L02

Standort: Niederösterreich

Vielen Dank!

  •  schwedenhaus
5.3.2022  (#1)
hat wer eine Idee? 

1
  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
5.3.2022  (#2)
Wir haben eine Dachgalerie als Wohnraum genehmigt bekommen. Hängt halt von allem davon ab ob Dachform und Bauklasse die Bauhöhe hergeben denke ich.
Bei uns wird das Dachgeschoss Homeoffice und Fernsehzimmer,  das Dach ist Hälfte Dachterrasse und Hälfte der Dachgeschossraum...
Wo siehst du die feuerpolizeilichen Probleme wenn es Wohnraum ist?

1
  •  Amateur
  •   Bronze-Award
5.3.2022  (#3)
Grundsätzlich ist in Erfahrung zu bringen, ob Dachgeschoß überhaupt ausgebaut werden darf....siehe Regelung Bebauungsplan.

Wohnfläche bei Dachschrägen wird ,glaub ich, ab 2m Raumhöhe gerechnet.

Ob das bei dir seine Richtigkeit hat, kann ich nicht sagen. Bei mir wäre das so. Ich durfte das Dachgeschoss nicht zu wohnzwecken nutzen.

1


  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
5.3.2022  (#4)
Genau,  das ist im Bebauungsplan festgelegt bzw falls es den nicht gibt, muss man mit der Gemeinde das Einvernehmen suchen. Für mich ist es bis heute quasi ein Wunder dass unser Plan akzeptiert wurde 😆
In 4 Wochen geht's endlich los :)

1
  •  schwedenhaus
5.3.2022  (#5)

zitat..
Amateur schrieb:

Grundsätzlich ist in Erfahrung zu bringen, ob Dachgeschoß überhaupt ausgebaut werden darf....siehe Regelung Bebauungsplan.

Wohnfläche bei Dachschrägen wird ,glaub ich, ab 2m Raumhöhe gerechnet.

Ob das bei dir seine Richtigkeit hat, kann ich nicht sagen. Bei mir wäre das so. Ich durfte das Dachgeschoss nicht zu wohnzwecken nutzen.

Im Bebauungplan steht Bauklasse 1-2, offene Bebauung und 40% Bebauungsdichte. Mehr gibt es nicht.

Warum durftest du dass Dachgeschoss nicht zu Wohnzwecken nutzen?

Ich verstehe den Unterschied nicht warum ein Keller für exakt die gleichen Zwecke als "Nutzfläche" gerechnet wird und das Dachgeschoss soll als "Wohnfläche" eingetragen werden muss um es nutzen zu dürfen? Oder hab ich das falsch verstanden?

1


Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen

 Kostenlos registrieren [Mehr Infos]

Nächstes Thema: Wandanschluss Dampfbremse Fliesenwand