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Hast du eine Split Wärmepumpe oder eine monoblock? Bei Anlagen die betriebsfertig angeliefert werden gilt das nicht (monoblock). Für Anlagen bei denen der Kältemittelkreis erst vor Ort fertiggestellt werden muss schon (Split). Zumindest wenn ich die Norm richtig verstanden habe. Mfg Peter |
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verstehe ich genauso. Ich habe ein Splitgerät. mittlerweile bin ich sogar ein wenig schlauer: R410a hat einen GWP von 2090/kg. Da ich 4kg davon habe, komme ich auf einen GWP von 8.4t und somit müsste ich 1x jährlich eine Dichteprüfung durchführen (weil mehr als 5t). Aber macht das wirklich jemand? In meinem Bekanntenkreis mit LWWP LWWP [Luft-Wasser-Würmepumpe] weiß davon niemand und nicht alle haben einen Monoblock 😬 |
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Meiner Meinung nach ein Schwachsinn, was willst überprüfen ? Wäre die Anlage undicht wäre dein Kältemittel schon weg. Schau dass dein Aussenteil immer sauber ist und fertig. Eventuell könnte man die Stromaufnahme des Verdichters messen und notieren um so zu sehen ob diese aufgrund eines Schadens ansteigt. |
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ja, ist sie, europaweit. wird derzeit bei uns noch nicht exekutiert... der unterschied ob hermetisch dicht oder nicht liegt vor allem in der kompressorbauweise. auch mit kältemittelmangel läuft die anlage, nur schlechter. ein kältetechniker kann das prüfen, schauglas, abschnüffeln, ölleckagen... |
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vielen Dank für die Erklärung, ich hatte schon den Verdacht, dass das zwar lästige Pflicht ist, aber keinen wirklich juckt🤣 Ich werde eine Dichtprüfung sicher nach ein paar Jahren mal machen lassen, oder wenn ich das Gefühl habe, dass ich zuviel Strom verbrauche. Aber vom Hersteller- Abo nehme ich ertstmal Abstand. |
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JAZ bzw stromverbrauch mitverfolgen wäre der beste schritt. wenn kältemittel fehlt merkt man das an der effizienz, laufzeiten, etc... also die basiskontrolle die jeder wp-besitzer ohnehin am schirm haben sollte ... |
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Nur so nebenbei, ich würde mir das unterlassen der Prüfung zwei mal überlegen. Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20006451 Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Fluorierte Treibhausgase-Gesetz 2009, Fassung vom 09.03.2022 Strafbestimmungen § 7. (1) Wer 1. der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 oder einer in § 2 Z 1 bis 9 oder 11 genannten Verordnung zuwiderhandelt, indem er a) entgegen den Bestimmungen des Art. 3 Abs. 1 bis 3 der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 fluorierte Treibhausgase absichtlich freisetzt, keine Vorkehrungen trifft, um die unbeabsichtigte Freisetzung dieser Gase zu verhindern, nicht sicherstellt, dass Leckagen nach Feststellung unverzüglich repariert werden, oder es verabsäumt, nach der Reparatur einer Undichtigkeit diese innerhalb eines Monats von einer zertifizierten Person prüfen zu lassen, b) seine Pflicht missachtet, Anlagen oder Einrichtungen im Sinne des Art. 4 der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 in der festgelegten Art und Weise auf Dichtheit überprüfen zu lassen, c) entgegen den Verpflichtungen des Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 Leckage-Erkennungssysteme nicht einrichtet oder diese nicht vorschriftsgemäß kontrollieren lässt, d) die vorgesehenen Aufzeichnungen im Sinne des Art. 6 der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 nicht oder nicht vollständig führt, diese nicht vorschriftsgemäß aufbewahrt oder nicht der Behörde auf deren Verlangen vorlegt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe von mindestens 360 € bis zu 19 000 €, im Wiederholungsfall bis zu 38 000 € zu bestrafen. Der Versuch ist strafbar. (2) Wer der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 oder einer der darauf beruhenden Durchführungsverordnungen oder diesen Verordnungen in Verbindung mit diesem Gesetz zuwiderhandelt, begeht, wenn die Tat nicht bereits nach Abs. 1 strafbar ist, eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 9 000 €, im Wiederholungsfall bis zu 18 000 € zu bestrafen. Der Versuch ist strafbar. 1 |
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Absolut ernst nehmen bitte. Selber prüfen geht leider nicht. Ma braucht dazu mindestens Lehrgang Kat 2. Kältelehrgang |
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Ruiniert das nicht die finanzielle Sinnhaftigkeit solcher Geräte nachhaltig? Bei den Strompreisen vom letzten Jahr wären das etwa 80% von dem, was ich mit meiner glücklicherweise nicht prüfpflichtigen Sole-WPWP [Wärmepumpe] an Verbrauchskosten im Jahr habe. |
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Die 380€/a sind leider ein Kollateralschaden einer überdimensionierten WPWP [Wärmepumpe] mit nicht mehr zeitgemäßem Kältemittel... Über die Servicekosten sollte man sich schon vor der Anschaffung informieren. Ist leider jetzt schon zu spät :( |
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Naja, vielleicht gibt es ja auch einen Kältetechnik-Firma in der Nähe, die das günstiger machen kann. |
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Dem möchte ich widersprechen: Man sollte darüber vom Verkäufer informiert werden. Ich hab mich vorher wirklich intensiv mit meiner Wärmepumpe beschäftigt und leider nirgends einen Hinweis zu dieser Dichtheitsprüfung bekommen. Das tauchte zum 1. Mal bei der Inbetriebnahme auf. Hätte ich das vorher gewusst, wäre es wohl ein Monoblock geworden oder ein System mit anderem Kältemittel. Meine LWWP LWWP [Luft-Wasser-Würmepumpe] ist laut Heizlastberechnung sogar zu klein, die Praxis zeigt jetzt, sie ist immer noch zu groß gewählt. Ich habe die kleinere Pumpe übrigens gegen den Rat meines Installateurs auf eigene Gefahr einbauen lassen, aber das ist eine ganz andere Geschichte. Ich werde mir das mit der jährlichen Überprüfung nochmal durch den Kopf gehen lassen, danke für eure unterschiedlichen Meinungen. Momentan tendiere ich noch dazu, es drauf ankommen zu lassen. Wenn ich 3 Jahre damit durchkomme, ist die Stafe für Ersttäter vermutlich schon kleiner als die Kosten für die Überprüfung 😜 |
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WPWP [Wärmepumpe] bei -14° nur mit 50% moduliert... Eine passende WPWP [Wärmepumpe] wäre mit weniger als 3kg Kältemittel ausgekommen. |
Ja, in einem anderen Thread hast du geschrieben, dass die
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