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·gelöst· Netzzugangsvertrangsangebot EVN

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  •  Ulairi
  •   Bronze-Award
11.3. - 28.11.2022
10 Antworten | 6 Autoren 10
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Hallo :)

Ich habe für unsere PV Anlage die Zählpunktnummer bei der EVN beantragt und habe jetzt ein Netzzugangsvertrangsangebot bekommen.

Grundsätzlich habe ich eine Zählpunktnummer für die Einspeisung und eine für den Bezug.

Wenn ich dieses Angebot jetzt annehme, bin ich dann für die Einspeisung an die EVN gebunden? Oder ist das nur mal, damit ich überhaupt einspeisen darf?

  •  Fani
11.3.2022  (#1)
Das ist nur dein Netzzugang, wem du deinen Strom dann verkaufst ist davon unabhängig. 

Wie auch beim Bezug, selbes Prinzip.

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  •  ck
11.3.2022  (#2)
Ich bin sicher dass der Vertrag nicht von der "EVN" ist, sondern von "Netz NÖ", damit sollte die Frage auch beantwortet sein.

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  •  Ulairi
  •   Bronze-Award
11.3.2022  (#3)
Super danke für die schnellen Antworten 😁

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  •  rchrisi
27.11.2022  (#4)
Hallo, wie lange hat man Zeit das Angebot anzunehmen, Anlage wird erst nächstes Jahr gebaut? Danke

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  •  streicher
  •   Gold-Award
27.11.2022  (#5)
Normalerweise 1 Jahr, sollte aber eh drinnen stehen.

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  •  Fani
27.11.2022  (#6)
Glaube aber das war ein Jahr ab Ahnnahme des Angebotes, weil erst dann die Kapazität fuer dich reserviert wird? 

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  •  Stoffal02
  •   Silber-Award
27.11.2022  (#7)
Mein Vertragsangebot war glaub ich 2 oder 4 Wochen gültig. Sollte aber auch km Vertragsangebot stehen

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  •  rchrisi
28.11.2022  (#8)
Steht leider nicht drinnen. Steht nur "ab Annahme 1 Jahr gültig". Bin nur unsicher, wie schaut es eigentlich aus wenn sich bei der Annahme von dem Angebot der Wechselrichter ändert, ist das noch möglich? Keine Ahnung was in ein paar Monaten verfügbar ist. Danke

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  •  Stoffal02
  •   Silber-Award
28.11.2022  (#9)
Hab gerade nachgesehen, bei mir Stand es nicht im Vertrag, sondern in einer Erinnerungsemail

Am 05.10. Vertrag erhalten, am 21.10. Erinnerung erhalten, dass noch nicht angenommen wurde und da stand dann folgendes drinnen: 
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie das Angebot zu Ihrem Netzzugangs-Vertrag noch nicht angenommen haben. Aufgrund der Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung müssen wir den Antrag in 14 Tagen, beginnend mit heute, löschen. Nach Ablauf dieser Frist müssen Sie einen neuen Antrag stellen.

Wenn sich nur der WR WR [Wechselrichter] ändert ist das normal kein Problem, es sei denn, er ist größer als beantragt. Kleiner ist ebenfalls kein Thema

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  •  rchrisi
28.11.2022  (#10)
Hab jetzt mit Netz Nö telefoniert, Angebot gilt für 4 Wochen ab erhalt. Danke für die Infos.  LG

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