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Hausverkauf - Absicherung über Bürgschaft?

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  •  alfonso32
14.3.2022
5 Antworten | 4 Autoren 5
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Hallo,
wir verkaufen gerade unser Haus und haben einen Kaufibteressenten gefunden. In dem Fall hat nicht der Vertragspartner das Geld sondern ein naher Familienangehöriger. Sie haben uns einen relativ späten Zahltermin angeboten, bis dahin sei das Geld über eine Bürgschaft des Familienangehörigen mit Auskunft der Bank über die Kreditwürdigkeit des Bürges gesichert. Mir wäre ja lieber das Geld fließe früher und ist bis zum Grundbuchseintrag beim Treuhänder hinterlegt..

Ich weiß nicht was ich davon halten soll. Ich weiß dass Bankgarantien und Zahlungsgarantien eine gute Absicherung sind, wenn jmd erst später zahlt. Ob das bei Bürgschaften auch der Fall ist weiß ich nicht. Hat jemand Erfahrungen damit? Wir finanzieren uns damit einen neuen Hauskauf und wollen keine bösen Überraschungen erleben. Dass eine Finanzierung immer mit einem Risiko behaftet ist, ist mir bewusst (Unfall, Tod, Pleiten etc), deswegen möchte ich den Zahltermin eigentlich so kurz als möglich halten.

  •  LiConsult
  •   Gold-Award
14.3.2022  (#1)
Ich würde hier nicht mit Bürgschaften arbeiten, sondern ausschließlich eine treuhändige Abwicklung vornehmen.

Der Treuhänder ist dafür verantwortlich, dass das Eigentumsrecht für den Käufer erst intabuliert wird, wenn die Kaufpreisvaluta auf dem Treuhandkonto liegt - unabhängig davon, wer diese eingezahlt hat.

zitat..
alfonso32 schrieb: Wir finanzieren uns damit einen neuen Hauskauf

Dann umso mehr.

Bürgschaften, Garantien, etc. sind gut und schön, jedoch kann der rechtliche Aufwand bei Nichterfüllung beträchtlich sein.

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
14.3.2022  (#2)
Kann mich dem Kollegen nur anschließen und die treuhändische Abwicklung empfehlen. Ich kenn das auch grundsätzlich nicht anders in der Praxis. Warum hier ein Konstrukt über eine Brügschaft in Erwägung gezogen wird, ist mir ein Rätsel. Vermutlich um Kosten zu sparen.

Mit einer treuhändischen Abwicklung sind beide Vertragsparteien auf der sicheren Seite.

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  •  alfonso32
14.3.2022  (#3)
Ich habe mich etwas missverständlich ausgedrückt. Es soll sehr wohl über einen Treuhänder gehen, allerdings wurde vorgeschlagen, dass die Zahlung an den Treuhänder erst relativ spät fließt. Und bis dahin wird halt die Bürgschaft angeboten.

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
14.3.2022  (#4)
Ah - OK - habe ich falsch verstanden.

In diesem Fall wäre wie du geschrieben hast, die Bankgarantie ein geeignetes Instrument. Ein alternativer Vorschlag ist, dass dir der Käufer ein Pfandrecht auf die bestehenden Immobilie einräumt, das erst mit vollständiger Kaufpreiszahlung erlischt. Oder du unterfertigst den Kaufvertrag erst, nachdem das Geld am Treuhandkonto liegt.

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  •  stefan4713
14.3.2022  (#5)
wenn die bonität des bürgen auch sichergestellt ist?
banken sichern sich bei schlechter bonität des einzelnen durch das bürgen eines zweiten auch ab

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