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Ist es eine Schutzzone oder ein Altortgebiet? Selbst wenn ist eine Bauanzeige und keine Bewilligung erforderlich. |
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Jetzt bin ich auf die Antworten von Profis bzw dem Profi gespannt 😇 Rein auf PV bezogen lese ich es so, dass es nicht mal Anzeigepflicht ist (im Normalfall)...Könnte aber trotzdem wohl als Bauwerk ausgelegt werden und dann wäre die Anlage Einreichpflichtig... |
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Es könnte aus meiner Sicht nur im Rahmen des Verfahren zur Bauanzeige die Notwendigkeit einer Baubewilligung entstehen: Soll die Photovoltaikanlage an einem Bauwerk montiert werden, so ist zu prüfen, ob durch die Abänderung des Bauwerks die Standsicherheit tragender Bauteile oder der Brandschutz beeinträchtigt werden. Zutreffendenfalls ist eine Baubewilligung von der Baubehörde für die Abänderung des Bauwerks zu erwirken. In diesem Fall sind mit der Planung und Berechnung des Vorhabens Fachleute zu betrauen, die dafür gewerberechtlich oder als Ziviltechniker befugt sind. Sollte es ausserhalb des Ortsgebietes sein, so ist eine Bewilligung nach dem Naturschutzgesetz erforderlich. Aber warum nicht einfach auf der Gemeinde fragen, warum sie der Meinung sind es sei eine Bewilligung erforderlich und auf den konkreten § in der Bauordnung hinweisen lassen. Dann weiss man eh schnell ob das ne fundierte Aussage sein kann. |
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Da ist ja der Hund begraben. Die Anlage wäre auf den Erdboden hinter den Presshaus/ wiese am 2. Grund vorm Ortsende montiert. Man würde sie nicht mal von der Strasse sehen. Diese würden wir beschweren oder langen Schrauben am Erdboden montieren. Nur die Gemeinde meint, das muss man mit einen Einreichplan einreichen wie ein Bauwerk, was doch ein Blödsinn ist. Da ist kein Ortskern. Da ist keine Schutzzone nix.. |
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Naja dann zeigt ihnen den entsprechenden Paragraphen in der Bauordnung und schau was dann die Gemeinde dazu sagt und wie sie Ihre Forderung nach einer Baubewilligung begründen. |
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Welche Widmung hat den das Fleckal ? Wir arbeiten selbst grad an so einem Setup fuer 2 ca 1MW Anlagen (Eigene bzw Kunde) nur das Thema Freiflaeche is gaaaanz speziell. 2 Partner die nur MW-Anlagen bauen greifen das Thema gar nicht an da der Widmungsprozess laut deren Infos schnell mal 1-2Jahre dauern kann bis es eine PV-Widmung hat. Unsere Anlage waere auf Gruenland was Industriegebiet werden soll, umzingelt von Beton und Asphalt fuer Autos - da waer a bissal gruen schon nett 😂 Haben uns auch das Aerocompact mit den Schraubankern angesehen, gefaellt uns gut in der Theorie weil nicht zu hoch, aber hoch genug dass der Rasenmaehrobotor durchschwanzeln koennte darunter. Erster Schritt ist immer die Widmung , und da die erste Anlaufstelle die Gemeinde. |
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klar aber bei 1MW würd ichs in Rammtechnik machen mit 540er Panele. So machens wir mit den Energy 3000, der hat das Know How, die UK(aus Ungarn, ist viel billiger als das Aerocompact Rammsystem), die Panele, macht alles, und du hast darunter so 1m Platz. Billig und schnell. Dann bist so bei 650euro am kwp kwp [kWpeak, Spitzenleistung] |
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ja wir müssen eh reden. Sollte Bauland sein, und darüber Ackerland |
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Die Anlage hat vermutlich weniger als 50 kW Engpassleistung? Wenn kleiner als 50 kW, dann einfach aufstellen. Bei Nachfrage der Baubehörde einfach auf § 17 14. verweisen. Bei <50 kW ist die Widmungsart povidl, da es sich dabei um ein bewilligungs-, anzeige- und meldefreies Vorhaben handelt. Ob das jetzt die Allgemeinheit, die Baubehörde und der Sachverständige gut findet, tut nix zur Sache.... steht so in der Bauordnung. |
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ja VL VL [Vorlauf] 15kw oder 20 Beim Land NÖ meinten sie gerade, wenn es kein Schutzgebiet ist und das Ortsbild nicht verändert, dann sollte es eigentlich Problemlos sein. Ka was die Gemeinde dafür für Unterlagen fordert. Weil einfach aufstellen wollen wir als Firma nicht und dann hat einer Probleme. Aber ich werde meinen Nachbarn den Tipp mit den Paragraf 17 geben. ISt das jetzt 17 oder 14? Wo kann man das nachlesen? In der Bauordnung? Wegen den genauen Text |
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Hab das mal für dich gegoogelt: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20001079 |
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NÖ Bauordnung 2014 § 17 Bewilligungs-, anzeige- und meldefreie Vorhaben Bewilligungs-, anzeige- und meldefreie Vorhaben sind jedenfalls: 14. die Aufstellung von Photovoltaikanlagen oder deren Anbringung auf Bauwerken, soweit sie nicht § 15 Abs. 1 Z 2 lit. e (die genannte 50 kW Grenze) oder Z 3 lit. b (nur für Schutzzonen bzw. Altortgebiete) unterliegen, die Aufstellung von thermischen Solaranlagen oder deren Anbringung an Bauwerken sowie von TV-Satellitenanlagen oder deren Anbringung an Bauwerken, soweit sie nicht § 15 Abs. 1 Z 3 lit. b unterliegen, weiters die Aufstellung von Batteriespeichern; Aufgestellt wird es vielleicht von einer Firma, die Verantwortung gegenüber der Baubehörde trägt der Eigentümer und der kann einfach auf die genannte Stelle in der NÖ BO 2014 verweisen. |
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Super Danke fuer den Tipp - sind zwar auch seit kurzem auch bei E3000 aber dass die das machen wusst ich nicht - stehen aber auf der Welser Messe fast gegenueber von uns , da werd i mal anlaeuten 🤟 |
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