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Wohnanlage - E-Ladestation TG nachträglich - rechtliche Situation

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  •  TheGroo
18.3. - 15.12.2022
15 Antworten | 8 Autoren 15
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Hallo, wir haben eine einige Jahre alte Wohnanlage, mit 1x TG Platz pro Einheit (24 Einheiten). Wir planen jetzt eine Ladestation an unseren TG Platz hinten an die Wand zu machen -> wäre technisch einfach machbar, E-Verteiler und Zähler sind eine Wand und 8m entfernt. Also fast daneben. Soweit so gut, ich habe Angebote eingeholt für 3 Varianten

1) Steckdose 230V/C16A mit Schloss
2) Kraftsteckdose 400V/3xC16A mit Schloss
3) Ladestation 11KW komplett

Der Elektriker meint, es ist kein Problem das nachzurüsten, ich sehe das aber problematisch, da uns die Hausverwaltung gesagt hat, es muss rechtlich, wenn ich Variante 2 oder 3 wähle (eine 230V 1-Phasige STeckdose darf ich wohl einfach machen lassen und damit tun was ich möchte).
Aber sobald das zB 3 Phasig ist muss das von den Eigentümern abgesegnet werden. bzw. keine Widersprüche ab 07/2022. Weder der Elektriker noch die Hausverwaltung konnte uns da genaues und verbindliches sagen, was ich darf oder nicht. Im Endeffekt sehe ich nämlich so, ich bezahle das, geht auf meinen Zähler und wird an meinem TG Platz montiert.

Der Gegenpol ist aber, dass wohl wenn in X Jahren eine "Allgemeinlösung" angestrebt wird, mir nach 5 Jahren die Nutzung meiner privaten Ladestation untersagt werden kann. Kennt sich da jemand im Forum aus, wie das genau ausschaut? Wäre sehr verbunden :)

  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
18.3.2022  (#1)
Wird wohl mit der gesamt-möglichen Stromstärke eures Blocks zusammenhängen. 

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  •  TheGroo
18.3.2022  (#2)

zitat..
MalcolmX schrieb:

Wird wohl mit der gesamt-möglichen Stromstärke eures Blocks zusammenhängen.

die Wohnanlage ist von 2017 - noch nicht E-Car Ready, aber sonst alles auf Stand, gibt ja auch ne dicke PV am Dach. Es sei eine rein gesetzliche Sache, wieso das nicht einfach geht. Laut Elektriker können wir ja auch eine komplette Wallbox installieren, aber die Hausverwaltung meinte wie oben geschrieben, geht nicht einfach so, bin deswegen auf der Suche nach jemandem, der sich ggf da rechtlich auskennt :)

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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
18.3.2022  (#3)
Ich würde mal nach der Rechtsgrundlage für diese Auskunft fragen.
Also Gesetzesmaterie, Paragraph. 

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  •  rocco81
  •   Gold-Award
18.3.2022  (#4)
Da war doch mal was.
https://www.electrive.net/2021/06/18/oesterreich-gesetz-erleichtert-einbau-privater-ladestationen-in-mehrparteienhaeusern/

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  •  heislplaner
  •   Gold-Award
18.3.2022  (#5)
Eine normale Kraftsteckdose dürfte eigentlich kein Problem seim. Und dann einfach einen Juicebooster dranhängen - wer lange fragt...

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  •  Equity
  •   Bronze-Award
18.3.2022  (#6)
Die Kernfrage ist zunächst mal ob es sich um eine Eigentumswohnung handelt oder Miete?

Es klingt nach Eigentum. Dann ist die Zustimmung aller Eigentümer notwendig, was in der Praxis eben nicht trivial ist. Mit der bereits erwähnten Änderrung des WEG (siehe Link) ist es aber deutlich einfacher geworden, es gibt mittlerweile die Zustimmungsfiktion (vereinfacht, wer nicht widerspricht, stimmt nach 2 Monaten automatisch zu. Und ja, Gemeinschaftsanlagen haben unter bestimmten Umständen Vorrag, auch wenn sie erst später installiert weren (ebenso im Link).

https://360.lexisnexis.at/d/gesetzgebung/weg_novelle_2022/h_80002_429571764553556852_e8af346fda?origin=adhoc&podorigin=Zivilrecht

Außerdem würde ich noch in den Kaufvertrag schauen wenn die Wohnung recht neu ist. Bei uns ist die nachträgliche Installation einer Ladestation da explizit geregelt (und erlaubt).

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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
18.3.2022  (#7)
Es gilt das right to plug - das ist eine 3,7 kW CEE 3pol. blau (und natürlich Schuko).
Dafür braucht es keine Zustimmung der Eigentümerversammlung mehr, das Recht hat man. 
Aber mehr nicht.

https://infothek.bmk.gv.at/right-to-plug-ladestationen-in-mehrparteienhaeusern-werden-erleichtert/


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  •  rocco81
  •   Gold-Award
18.3.2022  (#8)
Vom Elektriker eine CEE 16A blau montieren lassen, jedoch gleich mit einer 5 poligen Zuleitung.
Von den 3 Phasen wird halt nur eine angeschlossen. 
Das Ganze in einen versperrbaren Blechkastl (Elektro Aufputz Verteilerkasten mit Schloss) in welchem dann auch die mobile Wallbox (Go-e, Jucebooster, whatever) vor der Allgemeinheit geschützt untergebracht ist.
Soweit sogut, das darfst du ja rechtlich abgesichert.
Falls dein Auto dann 3 Phasig laden kann und du die Ladeleistung auch brauchst, lässt sich die 3 polige Steckdose dann einfach gegen eine 16A CEE rot 5 polige auswechseln welche dann 11kW spendet. 

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  •  hubert34
13.12.2022  (#9)
Hallo, ich habe diesen Thread hier gefunden und möchte ihn gerne wiederbeleben, ich hoffe das ist kein Problem.

Ich bin aktuell Mieter in einem neu gebautem Mehrparteienhaus und möchte auf meinem TG Stellplatz (bzw. an der Wand) eine Wallbox installieren.  Leider findet man immer wieder nur Informationen zu der Situation wenn man Eigentümer ist. Auch lese ich aus der Quelle von Gemeinrat im letzten Post nicht raus, dass ich ohne Probleme eine 3,7 kW installieren könnte. Aber ich würde sowieso gerne schneller laden können.
Weiß hier nun eventuell jemand was als Mieter zu tun ist? Klar zuerst mal mit dem Vermieter reden, aber ich habe fast die Befürchtung, dass ihm das zuviel Aufwand sein wird, alle Eigentümer anzuschreiben usw. Kann ich das eventuell auch irgendwie übernehmen?
An 3 Stellplätzen sehe ich bereits versperrbare Steckdosen, das scheinen aber nur normale Schukosteckdosen zu sein (grauer Würfel).

Vielleicht hat hier ja jemand Erfahrung und kann mir weiterhelfen :)

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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
13.12.2022  (#10)
Die 3,7 kW "right to plug" gelten ja (OGH), aber es braucht natürlich die Zustimmung der Hausverwaltung / Eigentümers usw. 
Ich würde also die Hausverwaltung kontaktieren und dort fragen, was zu beachten ist. 
Die Kosten für die Errichtung muss sowieso der Mieter tragen (auch den Rückbau, falls es dazu kommen sollte / muss). 
Würde es aber gut finden, wenn hier "Betroffene" direkt berichten könnten, da ich kein Mieter bin.


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  •  hubert34
13.12.2022  (#11)
Die Hausverwaltung wurde bereits kontaktiert, die hat keine Ahnung :D Die hatten bis jetzt noch nichts damit zu tun.

Hast du eine Quelle bei der Hand für das right to plug. Ich finde das leider immer nur im Zusammenhang mit Eigentum. Und was ist wenn die Hausverwaltung/Eigentümer was dagegen haben? Oder meinst du nur den Eigentümer meiner Wohnung und nicht alle Eigentümer?

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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
13.12.2022  (#12)
Aber die Hausverwaltung bzw. der Eigentümer der Liegenschaft muss das erlauben!?
Ihm gehört das ja. 
Gute Frage, ob andere Mieter da überhaupt ein Mitspracherecht hätten - es gehört ihnen ja nicht. 
https://www.austriatech.at/de/das-wichtigste-zum-neuen-right-to-plug-fuer-e-ladestationen/ 
oder 
Wie lade ich mein Elektroauto? Band 02 - BMK
https://www.bmk.gv.at › dam › aufladen_band2_ua
Da gehts auch um Mieter im weiteren Teil:


2022/2022121316981.png


2022/20221213466609.png




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  •  hubert34
14.12.2022  (#13)
So, kann jetzt wieder antworten. Wer hat sich den bitte ausgedacht, dass man nur eine gewissen Anzahl an Beiträgen innerhalb von 24 Stunden verfassen kann? 🙃 Da gibt es ja Maßnahmen welche weniger einschneidend sind und ähnlich effektiv.

zitat..
Gemeinderat schrieb: Aber die Hausverwaltung bzw. der Eigentümer der Liegenschaft muss das erlauben!?
Ihm gehört das ja.

Das verstehe ich nicht. Warum sollte mir der Vermieter etwas erlauben, nur weil es ihm gehört? Vor allem muss es ja die Gemeinschaft erlauben.
Andere Mieter haben da natürlich kein Mitspracherecht, sondern nur die Eigentümer.

Aber danke für die Links, bzw. Bilder.

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  •  fudi6489
  •   Silber-Award
14.12.2022  (#14)

zitat..
hubert34 schrieb:

Hallo, ich habe diesen Thread hier gefunden und möchte ihn gerne wiederbeleben, ich hoffe das ist kein Problem.

Ich bin aktuell Mieter in einem neu gebautem Mehrparteienhaus und möchte auf meinem TG Stellplatz (bzw. an der Wand) eine Wallbox installieren.  Leider findet man immer wieder nur Informationen zu der Situation wenn man Eigentümer ist. Auch lese ich aus der Quelle von Gemeinrat im letzten Post nicht raus, dass ich ohne Probleme eine 3,7 kW installieren könnte. Aber ich würde sowieso gerne schneller laden können.
Weiß hier nun eventuell jemand was als Mieter zu tun ist?

zitat..
, alle Eigentümer anzuschreiben usw. Kann ich das eventuell auch irgendwie übernehmen?
An 3 Stellplätzen sehe ich bereits versperrbare Steckdosen, das scheinen aber nur normale Schukosteckdosen zu sein (grauer Würfel).

Vielleicht hat hier ja jemand Erfahrung und kann mir weiterhelfen :)

Mir hat letztes Jahr ein Arbeitskollege erzählt dass er in Linz selbiges vorhatte. War aber nicht privat vermietet sondern über eine Genossenschaft und zumindest seine Wohnung im Eigentum bzw Mietkauf.
Bei ihm war es so dass die gesamten Hausparteien zustimmen müssten damit er es durchführen dürfte. Die Kosten waren mit über 5000€ auch exorbitant.

Laufen denn die Steckdosen auf deinem Stellplatz über deinen eigenen Zähler oder über den Gemeinschaftszähler? Sonst sehe ich da ein weiteres Problem, auch wenn man es mit einem Unterzähler berechnen könnte.

zitat..
hubert34 schrieb: Klar zuerst mal mit dem Vermieter reden, aber ich habe fast die Befürchtung, dass ihm das zuviel Aufwand sein wird

Am besten du fragst mal nach bevor du mutmaßt. Kann ja auch sein dass er ganz anders zu dem Thema steht.

zitat..
hubert34 schrieb: Das verstehe ich nicht. Warum sollte mir der Vermieter etwas erlauben, nur weil es ihm gehört? Vor allem muss es ja die Gemeinschaft erlauben.
Andere Mieter haben da natürlich kein Mitspracherecht, sondern nur die Eigentümer.

Eigentum ist es ja vom Vermieter. Wenn du jetzt für die Installation was "zerstören" musst (Löcher, Wanddurchdringungen etc.) wäre das im Falle eines Rückbaus natürlich mit Kosten verbunden die am Vermieter hängen bleiben.

Ich würde mich um eine gemeinsame Lösung umschauen, da dieses Thema vielleicht in ein paar Jahren je nach Anschlussleistung ein Lademanagement erfordert, da wärt ihr auf der sicheren Seite. Da dieses Thema aber sehr emotional ist, wird das bestimmt kein einfaches Unterfangen.


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  •  hubert34
15.12.2022  (#15)

zitat..
fudi6489 schrieb: Laufen denn die Steckdosen auf deinem Stellplatz über deinen eigenen Zähler oder über den Gemeinschaftszähler? Sonst sehe ich da ein weiteres Problem, auch wenn man es mit einem Unterzähler berechnen könnte.

Das sind nicht meine Steckdosen, sondern Steckdosen von anderen Stellplätzen die bereits beim Bau mitgemacht wurden. Laut dem Hauselektriker wurde bereits alles vorbereitet (wegen einer Bestimmung im WEG) für Ladestationen, nur die Kabel fehlen z.B. für mich noch. Da frage ich mich jedoch was vorbereitet wurde, weil ich habe ein Angebot von ihm für die Installation von ca. 2300€ (mit der Easee Wallbox).. Luftlinie ist der Verteilerraum keine 15 Meter entfernt, man sieht auch schön den Verlauf der Kabeltasse.
Dort kann aber alles an meinen Zähler angeschlossen werden.


zitat..
fudi6489 schrieb: Am besten du fragst mal nach bevor du mutmaßt. Kann ja auch sein dass er ganz anders zu dem Thema steht.

Nach ein paar weniger aufwendigen Vorhaben kenne ich ihn gut genug um zu sagen, dass er nicht gerade der motivierteste ist und Aufwand scheut. Aber ich habe mit ihm wohl einen Termin in 2 Wochen, möchte mich nur darauf vorbereiten welche Optionen ich sonst noch habe, weil ich müsste das Auto noch im Dezember bestellen und ohne WB kein Auto.


zitat..
fudi6489 schrieb: Eigentum ist es ja vom Vermieter. Wenn du jetzt für die Installation was "zerstören" musst (Löcher, Wanddurchdringungen etc.) wäre das im Falle eines Rückbaus natürlich mit Kosten verbunden die am Vermieter hängen bleiben.

Ja aber ich darf nicht einfach was zerstören, ohne die Eigentümergemeinschaft zu fragen. Und ich komme ja nicht einmal an die Adressen, weil ich nicht der Eigentümer bin. Deswegen eben die Frage nach Möglichkeiten wenn der Vermieter nicht mitmacht.




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