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Lieber Martin! - Baurechtsgründe (wenn in Österreich) werden doch grundsätzlich von der jeweiligen Landesregierung begeben. Zuständig ist dann die jeweilige Gemeinde (weil Baubehörde I. Instanz). Auf alle Fälle sollte es hierzu Standard-Verträge geben. Und für die Beglaubigung ist nicht unbedingt ein Notar aufzusuchen. Das macht jedes Bezirksgericht (und noch dazu billiger - nur Stempelgebühren). Rufen Sie doch am Bezirksgericht mal an. |
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Baurecht - @martin: Leider weiss ich nicht in welchem Bundesland Du ansaessig bist. Darf Dir den Link fuer NOE bekanntgeben: http://www.noe.gv.at/service/RU/RU3/Baurechtsaktion.htm
Natuerlich konnen auch Gemeinden Baurechtsgruende vergeben. Weiters kannst Du selbst um Umwidmung deines Grundstueckes als Baurechtsgrund ansuchen. Natuerlich unter bet. Vorraussetzungen, bei Deiner Landesregierung/BH anfragen. Bedenke wie viel Kosten Du ausgibst. Abwicklung Notar gibt Dir die dementsprechende Sicherheit. |
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Baurecht II - Weiters kannst Du Dir beim Notar z.B. Kombipaket aushandeln. Denn falls Du verheiratet bist, waere auch das "gegenseitige Veraeusserungsverbot" wichtig. Erstberatung Notar = kostenlos! Auch ich habe einen Baurechtsgrund. Wuensche Dir alles Gute! |
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