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Hallo nala, die Höchstbetragshypothek für die 100K sind ja bereits eingetragen und somit vergebührt worden. Bei der Aufstockung werden somit nur mehr die 200K vergebührt, in Summe also 300K. Die finanzierunde Bank muss wissen, dass es eine WBF gibt. Denn diese wird vor den Bankdarlehen vorangig im Grundbuch eingetragen (das ist Auflage der WBF-Stelle). Diese Rochade ist gängige Praxis. Wenn sich die Bank werthaltig an deiner Liegenschaft besichern kann, sollte auch eine gute/top- Kondition drin sein. |
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Bitte um Beachtung, dass im Grundbuch ein strenges Rangprinzip herrscht. Das bedeutet, dass die Bank nicht "automatisch" in den zweiten Rang "rutscht", sondern es hierfür erforderlich ist, dass die Bank dem Land den Vorrang (mittels Vorrangeinräumungserklärung) vor ihrem bestehenden Pfandrecht gewährt. Der Rangwechsel selbst kostet nichts (außer die Eingabegebühr und die Pfandrechtsgebühr vom Förderdarlehen). Für die zusätzlichen EUR 200.000 Bankkredit wird pfandgebührenrechtlich standardmäßig 1,2% - somit EUR 2.400 - verrechnet. |
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Oder 1,44% wenn die finanzierende Bank 120% einträgt. |
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ja klar, je höher die Nebengebührensicherstellung, desto höher die Gerichtskosten. Die 1,2% sind volumenabhängig gottseidank nicht gestaffelt. |
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Danke für eure rasche wie üblich kompetente Antwort :) |
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