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hast du keine genaueren Bebauungsbestimmungen ? und der Gebäudebestimmung? Ist es Eigenheim oder ein WEG Objekt? |
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Hallo mycastle, danke für deine Antwort. Unser Haus befindet sich im Niederösterreich, welche Bebauungsbestimmungen und Gebäudebestimmungen hier gelten hab leider keine Ahnung. Bevor ich im Gemeinde anrufe wollte ich vorerst mich gut erkundigen. Es ist ein Eigenheim. Liebe Grüße |
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Schwer zu verstehen und vorzustellen, was du da jetzt wirklich hast?! Sind das jetzt 3 für sich eigenständige Bauwerke ("3 Häuser nebeneinander") und wie passt das zum Begriff "Einfamilienhaus"? Und wie stellst du dir da vor, dass man dir eine Antwort geben kann (ohne Hellseher zu sein)? Im Titel sprichst du von "aufstocken" - es soll also oben noch ein "Stock" drauf kommen? Dann schreibst du aber davon, dass im Nachhinein auf das Flachdachgebäude ein "Dach" nachgebaut werden soll. Also was jetzt? Soll das jetzt ein vollertiges Stockwerk werden, oder nur ein Dachgeschoßausbau? Wieviel willst du aufmauern? Welche Gebäudehöhe wirst du dann erreichen? Da brauchts schon mehr Details, um Antworten zugeben können. Sollte deine Frage aber nur darauf abzielen, ob es grundsätzlich zulässig ist, auf ein Flachdachgebäude nachträglich ein Dach aufzubauen, dann ist die Antwort ganz einfach: was soll schon generell dagegen sprechen?? Was schwebt dir da vor?? Um aber zu beantworten, wie dieses Dach im DetaiI ausgestaltet werden darf, dazu wirds genauerer Angaben bedürfen....... |
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