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Leerstandsabgabe in der Steiermark beschlossen

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  •  samoth
  •   Gold-Award
27.4. - 11.8.2022
22 Antworten | 12 Autoren 22
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Nachdem diese Woche in der Steiermark die Leerstandsabgabe beschlossen wurde, wird es nicht lang dauern, bis auch andere Bundesländer nachziehen.... Gemeinden brauchen Geld.

Es geht hier um € 10,00 pro m² und Jahr.

Frei nach Ö3 möcht ich mal in die Runde fragen: "Is des wurscht, oder Wahnsinn"?

  •  bloom
  •   Gold-Award
27.4.2022  (#1)
Ich finde es gut. Hier bei uns stehen einige Häuse leer und Leute warten nur darauf dass die Preise höher hinauf gehen. Gleichzeitig suchen viele Leute Häuser / Grundstücke und damit die dann was bekommen werden Felder zugepflastert. 

Ja es sollte jeder entscheiden können was er mit seiner eigenen Immobilie macht aber Wohnungen / Häuser sollten zum wohnen da sein und nicht um damit zu spekulieren. Landverbrauch durch unnötige Stadterweiterungen geht uns alle etwas an, jede weitere Straße jeder weitere Kanal macht die Abgaben teurer und jeder Fleck Erde der unnötig verbaut wird kostet uns irgendwann das Leben. 

Ich finde 10€ / qm eigentlich viel zu niedrig wenn man sich ansieht wie die Preise steigen, wird bei vielen Rechnungen trotzdem noch besser sein die Wohnung zu halten und einfach in 5-10 Jahren zu verkaufen. Der gewünschte Lenkungseffekt wird damit wohl nicht eintreten. 

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Hallo samoth,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Leerstandsabgabe in der Steiermark beschlossen

  •  derLandmann
  •   Gold-Award
27.4.2022  (#2)
Wäre doch vor allem in Wien schön wenn die ganzen leeren Spekulationsobjekte wieder belebt werden?
War doch erst kürzlich im ORF eine Doku dazu wieviel Wohnungen benötigt werden und wieviel leer stehen... horrende Zahlen.


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  •  Maxi183
  •   Bronze-Award
27.4.2022  (#3)
Ich finde es gut, Häuser/ Wohnungen sind zum wohnen da und nicht zum spekulieren

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  •  samoth
  •   Gold-Award
27.4.2022  (#4)

zitat..
Maxi183 schrieb: Häuser/ Wohnungen sind zum wohnen da und nicht zum spekulieren

naja, es geht ja nicht immer nur um Spekulation. Zweitwohnsitze/Ferienwohnungen werden eh zum Wohnen genutzt, nur nicht 100% das ganze Jahr über.

Ich persönlich spiele ja schon des längeren mit dem Gedanken eine Ferienwohnung an meinem langjährigen Urlaubsort zu kaufen, und die auch regelmäßig zu nutzen... aber eben nicht als Hauptwohnsitz. Und dafür zu den ohnehin vorhanden Abgaben nochmal on top mit einem Betrag bestraft zu werden, dafür, dass du dir was geschaffen hast, widerstrebt mir schon irgendwie.

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
27.4.2022  (#5)
Bin da bei bloom. Verbrauchte Fläche sollte auch genutzt werden. Auch wenn es das Problem nicht lösen wird (dafür ist die Abgabe viel zu niedrig), bringt es den Gemeinden wenigstens etwas Geld für die Bereitstellung der Infrastruktur.

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  •  Cleudi
  •   Gold-Award
27.4.2022  (#6)
In OÖ gibt's ja schon seit 2018 die tolle "Freizeitwohnungspauschale", für "Tourismusgemeinden" entwickelt für "potenziell verwertbare Tourismus-Objekte". De facto zahlt die jeder, auch wenn die "tourismusrelevante Freizeitwohnung" abbruchreif ist und an einer dreckigen Durchzugsstraße steht wo keiner freiwillig Urlaub macht... und ja, so gut wie jede Gemeinde hebt den Maximalsatz ein ^^

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  •  Maxi183
  •   Bronze-Award
27.4.2022  (#7)

zitat..
samoth schrieb: naja, es geht ja nicht immer nur um Spekulation.

da gebe ich dir recht, nicht jeder spekuliert mit seinem Eigentum.

zitat..
samoth schrieb: Zweitwohnsitze/Ferienwohnungen werden eh zum Wohnen genutzt, nur nicht 100% das ganze Jahr über.

da Frage ich mich immer, ob sich eine Ferienwohnung auszahlt, da diese ja auch einiges an Arbeit benötigt. Aber dass muss jeder für sich entschieden.

so wie chrismo geschrieben hat, verbrauchte Fläche sollte auch genutzt werden.

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
27.4.2022  (#8)

zitat..
samoth schrieb: meinem langjährigen Urlaubsort zu kaufen, und die auch regelmäßig zu nutzen... aber eben nicht als Hauptwohnsit

Dafür haben schon einige Bundesländer eine Zweitwohnsitzabgabe eingeführt. Finde ich genauso gerechtfertigt wie eine Leerstandsabgabe. Die Infrastruktur muss das ganze Jahr über bereitgestellt werden, auch wenn viele Wohnungen nur wenige Monate genutzt werden.

Hat Kärnten schon seit vielen Jahren, weil es in den Tourismusgemeinden tlw. mehr Zweit- als Hauptwohnsitze gibt.


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  •  derLandmann
  •   Gold-Award
27.4.2022  (#9)

zitat..
samoth schrieb: Ich persönlich spiele ja schon des längeren mit dem Gedanken eine Ferienwohnung an meinem langjährigen Urlaubsort zu kaufen, und die auch regelmäßig zu nutzen...

Dafür gibt es doch sicher Regelungen wie häufig ein Objekt genutzt werden muss um nicht als "Leerstand" zu gelten? Wie ist das in der Steiermark geregelt?

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  •  samoth
  •   Gold-Award
27.4.2022  (#10)

zitat..
chrismo schrieb: Dafür haben schon einige Bundesländer eine Zweitwohnsitzabgabe eingeführt

deswegen habe ich ja

zitat..
samoth schrieb: Und dafür zu den ohnehin vorhanden Abgaben nochmal on top mit einem Betrag bestraft zu werden

geschrieben.... 

Die Zweitwohnsitzabgabe gibt´s in der Steiermark ja ohnehin schon.... das mit dem Leerstand kommt ja, soweit ich das verstanden hab, noch mal oben drauf.

Etwas weiter und um´s Eck gedacht, wäre das dann ja das gleiche, wie wenn der Billa für seinen Kundenparkplatz außerhalb der Öffnungszeiten eine Abgabe zahlen müsste weil er eben leer steht... somit müssten dann, um der Abgabe zu entgehen, die Geschäfte 7/24 offen haben.... ob das so gewollt war?

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  •  Stoffal02
  •   Silber-Award
27.4.2022  (#11)
Das ist ja mal etwas gar weit hergeholt. Ich wohne in einem Touristengebiet und unsere Gemeinde hat sehr damit zu kämpfen, dass sie die gesamte Infrastruktur zur Verfügung stellen muss und von den ganzen Wiener Zweitwohnsitzern nichts bekommt. Ichbfinde, dass dies schon vor langer Zeit hätte eingeführt werden sollen

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  •  Rotkehle
  •   Bronze-Award
27.4.2022  (#12)

zitat..
samoth schrieb: Etwas weiter und um´s Eck gedacht, wäre das dann ja das gleiche, wie wenn der Billa für seinen Kundenparkplatz außerhalb der Öffnungszeiten eine Abgabe zahlen müsste weil er eben leer steht... somit müssten dann, um der Abgabe zu entgehen, die Geschäfte 7/24 offen haben.... ob das so gewollt war?

Naja der Vergleich hinkt aber gewaltig, da müsste ich mich ja auch 24 Stunden im Haus aufhalten damit es als bewohnt gilt. Anonsten finde ich es gut, wenn verfügbarer Wohnraum auch auf den Markt kommt. Es wir jedenfalls zwischen Zweitwohnsitz und Leerstand unterschieden, weshalb es entweder oder ist aber nicht beides gemeinsam.

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  •  Maxi183
  •   Bronze-Award
28.4.2022  (#13)

zitat..
samoth schrieb: Etwas weiter und um´s Eck gedacht, wäre das dann ja das gleiche, wie wenn der Billa für seinen Kundenparkplatz außerhalb der Öffnungszeiten eine Abgabe zahlen müsste weil er eben leer steht... somit müssten dann, um der Abgabe zu entgehen, die Geschäfte 7/24 offen haben.... ob das so gewollt war?

Unser Haus wird auch nicht 24 Stunden am Tag bewohnt. es geht hier ja um die Leerstandsabgabe und nicht wie lange sich jemand in 24 Stunden in einem Haus/Gebäude/... aufhält. dann müssten ja alle eine Leerstandsabgabe bezahlen wenn sie mal das Haus/Wohnung verlassen 🤣


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  •  supernova
  •   Silber-Award
30.4.2022  (#14)
Ich glaube nicht, dass es sonderlich viel Leerstand aus Spekulationsgründen gibt. Viel öfter wird der emotionale Wert des Hauses/Grundes einfach deutlich höher sein, als das was man als Verkaufspreis vielleicht bekäme. 

Wenn man etwas kaufen/besitzen darf, dann sollte man mMn auch mit seinem Eigentum machen können was man will. 
Wenn man will, dass Leute gezwungen sind (ungenutzte) Immobilien zu verkaufen, dann müsste man eher hohe Erbschaftssteuern einführen...

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  •  berhan
  •   Gold-Award
1.5.2022  (#15)
Ich glaube bei der Leerstandsabgabe geht es eher ums vermieten als ums verkaufen.

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  •  supernova
  •   Silber-Award
2.5.2022  (#16)
Vermieten ist aber für viele Eigentümer überhaupt keine Option. Nicht jeder will Vermieter sein/werden. 

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  •  berhan
  •   Gold-Award
2.5.2022  (#17)
Ja verständlicherweise, ist aber trotzdem ein Versuch mehr Mietobjekte in den Markt zu bringen. Wären die Mietgesetze nicht so mieterfreundlich, würde es vermutlich auch mehr Mietobjekte geben und dann würde es keine Leerstandsabgabe brauchen.

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  •  SomeoneNew
  •   Bronze-Award
2.5.2022  (#18)
Es geht darum, dass die Steuereinnahmen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden aufgeteilt werden. Bei der Verteilung spielt die Anzahl Hauptwohnsitze eine ganz wesentliche Rolle.
Zweitwohnsitze hingegen werden Nicht bei der Aufteilung der Steuereinnahmen berücksichtigt. Grund ist insbesondere, dass jeder von uns unendlich viele Zweitwohnsitze anmelden kann, jedoch nur einen Hauptwohnsitz. 

Das heißt, dass die Gemeinde für jeden Hauptwohnsitz einen kleinen Teil von den bundesweiten Steuereinnahmen bekommt. Für einen Nebenwohnsitz gibt es nichts.
Die Gemeinde muss aber auch für die Nebenwohnsitze die Infrastruktur (Wasser, Kanal, Straße inkl. Winterdiest, teilweise touristische Infrastruktur, Abfall....) bereitstellen und erhalten.

Dabei dürfen aber bei den Gebühren und Tarifen keine Unterschiede gemacht werden (Gleichheitsgrundsatz).

Damit die Infrastruktur für die Einheimischen bei leistbaren Gebühren und Tarifen erhalten werden kann, muss sich auch der, der "nur" einen Zweitwohnsitz hat beteiligen. 

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  •  supernova
  •   Silber-Award
3.5.2022  (#19)
Man könnte ja auch den Finanzausgleich endlich mal anpassen....

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  •  sandboden
  •   Bronze-Award
3.5.2022  (#20)
Also soll es bei der genannten Leerstandsabgabe in der Steiermark eine Unterscheidung geben ob "nur Zweitwohnsitz" oder "Zweitwohnsitz und leerstehend"?  Soll es auch Hauptwohnsitze geben können die leer stehen?  Ist ein Zweitwohnsitz  zwingend leerstehend auch wenn durchgehend jemand drinnen wohnt?  
Wie sollen die leer stehen definieren??  Sehr spannend

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  •  supernova
  •   Silber-Award
8.5.2022  (#21)
https://tirol.orf.at/stories/3155393/
In Tirol hat gerade ein Gericht die finanziellen Forderungen von Gemeinden als zu hoch eingestuft...


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