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·gelöst· Grundbuch Einsicht

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  •  coisarica
  •   Gold-Award
9.5. - 10.6.2022
38 Antworten | 16 Autoren 38
38
hallo,

wird eigentlich protokolliert, wer im grundbuch einsicht nimmt, d.h. kann ich nachverfolgen, wer sich für mein grundstück einen auszug geholt hat?

  •  Bauwerber
9.5.2022  (#1)
Nein, das kann man nicht nachvollziehen.

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
9.5.2022  (#2)
Nein - kann man nicht sehen. Die Abfrage erfolgt i.d.R. elektronisch über einen Anbieter (z.B. Manz). Die Verrechnung erfolgt dabei über das Bundesrechenzentrum.
Auch bei einer persönlichen Abfrage direkt beim Grundbuchsgericht gibt es keine Erfassung der Legitimationsdaten des Interessenten.

Abgesehen davon: 1) das Grundbuch ist ein öffentliches Verzeichnis - insofern kann jeder (falls er die KG-Nummer hat und gleichzeitig die Einlagezahl hat u./o. die Grundstücksnummer kennt) die Abfrage durchführen, und 2) hätte das Grundbuchsgericht (wenn es ein "Tracking" gäbe) dir gegenüber ein Datenschutzproblem, wenn Daten der "Abfragenden" geliefert würden.

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  •  coisarica
  •   Gold-Award
9.5.2022  (#3)
alles klar, danke.

habe gelesen, dass bspw. in deutschland aufgezeichnet wird, wer sich einen gb-auszug holt. in ö. ist das also nicht der fall.

edit: aber es muss ein begründetes interesse glaubhaft gemacht werden, nicht? kann somit überhaupt eine beliebige privatperson einsicht nehmen bzw. unter welchen konkreten voraussetzungen könnte sie das?

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  •  andi102
9.5.2022  (#4)
Das grundbuch ist öffentlich. Jeder hat zugang, auch wenn er nur neugierig ist. Lg

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  •  mikezwgr
  •   Bronze-Award
9.5.2022  (#5)

zitat..
coisarica schrieb: aber es muss ein begründetes interesse glaubhaft gemacht werden, nicht? kann somit überhaupt eine beliebige privatperson einsicht nehmen bzw. unter welchen konkreten voraussetzungen könnte sie das?

jeder kann in Östrreich ins Grundbuch schauen (ist ja öffentlich) - online kostetet das ein paar € aber das wars dann auch schon - hier ein Bespiel https://auszug.at/grundbuch 
aber es gibt viel Anbieter 

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
9.5.2022  (#6)

zitat..
coisarica schrieb: aber es muss ein begründetes interesse glaubhaft gemacht werden, nicht?

nein - vor allem wem gegenüber soll das begründete Interesse glaubhaft gemacht werden? Es handelt sich um ein öffentliches Verzeichnis.

zitat..
coisarica schrieb: kann somit überhaupt eine beliebige privatperson einsicht nehmen bzw. unter welchen konkreten voraussetzungen könnte sie das?

jeder kann Einsicht nehmen - das Grundbuch unterliegt in Ö dem Publizitätsprinzip, somit kann jeder ohne Angaben von Gründen Einsicht nehmen.

Man muss aber unterscheiden: das Personenverzeichnis (die reine Suche mit Namen und Geburtsdatum) steht nur einem eingeschränkten Kreis (z.B. Banken) zur Verfügung. 

Sobald man aber KG, EZ u/o Grundstücksnummer hat, kann jederman einen Auszug generieren.

Hast du Bedenken in die eine oder andere Richtung?

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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
9.5.2022  (#7)
Wie schon erwähnt kannst du dir das easy binnen weniger Stunden / Tage ziehen lassen. 
Teilweise muss man das sogar für bestimmte baurechtliche Vorgänge...


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  •  mattmein
  •   Silber-Award
9.5.2022  (#8)
Man kann einfach online (NÖ Atlas, Wien Stadtkarte etc.) die KG und Grundstücksnummer/EZ herausfinden und einen Auszug machen, und sieht laufende Kredite, Wohnrechte, Servitutsrechte etc.

Das Grundbuch ist aber eh noch eins der moderateren öffentlichen Verzeichnisse, was Privatsphäre angeht. Im Melderegister kann auch jeder eine Auskunft verlangen und so den Hauptwohnsitz jeder beliebigen Person herausfinden.

Auf  https://edikte.justiz.gv.at/edikte/edikthome.nsf
sieht man alle (Privat)Insolvenzen und Zwangsversteigerungen, alles öffentlich.

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
9.5.2022  (#9)

zitat..
mattmein schrieb: Man kann einfach online (NÖ Atlas, Wien Stadtkarte etc.) die KG und Grundstücksnummer/EZ herausfinden und einen Auszug machen, und sieht laufende Kredite, Wohnrechte, Servitutsrechte etc.

Laufende Kredite sieht man nicht. Diesbezügliche Pfandrechte sind sehr wohl sichtbar - diese sagen aber nichts über die aushaltende Kreditsumme aus, oder ob der Kredit überhaupt noch existent ist.


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  •  mattmein
  •   Silber-Award
10.5.2022  (#10)

zitat..
LiConsult schrieb:

Laufende Kredite sieht man nicht. Diesbezügliche Pfandrechte sind sehr wohl sichtbar - diese sagen aber nichts über die aushaltende Kreditsumme aus, oder ob der Kredit überhaupt noch existent ist.

Stimmt, ich meinte eh das Pfandrecht, anhand des Datums und der Höhe (meist ja ca. 120%) kann man aber schon ganz grob einschätzen um welche Summe es ca. geht bzw. gegangen ist.

Ich hab immer angenommen die Löschung des Pfandrechts wird nach kompletter Rückzahlung bankseitig in die Wege geleitet und man muss mit einem Wisch oder so nurnoch zum Notar gehen?

Machen das echt nicht alle Leute, bzw. vergessen so viele drauf? Ich persönlich würde die Bank nicht noch jahrelang im Grundbuch stehen haben wollen. Ist aber wahrscheinlich in Wahrheit eh wurscht, da sie ja keine Forderungen mehr erheben können, wenn es dann keine offene Kreditsumme mehr gibt.

1
  •  Casemodder
  •   Gold-Award
10.5.2022  (#11)

zitat..
mattmein schrieb: Stimmt, ich meinte eh das Pfandrecht, anhand des Datums und der Höhe (meist ja ca. 120%) kann man aber schon ganz grob einschätzen um welche Summe es ca. geht bzw. gegangen ist.

Naja...wir haben den Erlös der Wohnunsverkaufs auch vorfinanzieren müssen weshalb bei uns eine "utopische" Summe eingetragen ist/war...aushaftenden Summe war aber nie so hoch...

Wir haben viele Grundbuchauszüge angefordert (>50) bei der Grundstückssuche. Sind einfach in der Gegend herum gefahren und haben uns die "schönen" Grundstücke aufgeschrieben, Auszüge beantragt und die Besitzer gefragt ob sie verkaufen würden. Besitzer waren nicht immer "freundlich", geb ich zu, die meisten aber schon bzw. haben uns sogar Tipps gegeben wer eventuell verkaufen würde. 

So sind wir auch am Ende zu unserem Grundstück gekommen 😁 .

Waren natürlich auch auf der Gemeinde usw. aber die Grundstücke die dort angeboten wurden (von Privat) waren vom Preis her meist dermaßen überzogen so nach dem Motto "ich probiers mal, Geld brauch ich eigentlich eh nicht". 

Achja, vielleicht als Info, auch Kaufverträge sind öffentlich zugänglich! Kann man alles abfragen, also falls jemand nicht sagen möchte was für das Haus bzw. den Grund bezahlt wurde, kann man einfach nachsehen wenn man weiß wann ungefähr gekauft wurde. Hab ich auch schon ein paar Mal gemacht um ungefähr zu wissen für wie viel die Grundstücke/Häuser weg gehen... 

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
10.5.2022  (#12)

zitat..
mattmein schrieb: Ich hab immer angenommen die Löschung des Pfandrechts wird nach kompletter Rückzahlung bankseitig in die Wege geleitet und man muss mit einem Wisch oder so nurnoch zum Notar gehen?

Bankseitig wird nach Bezahlung der Restschuld lediglich die Löschungserklärung an den (ehemaligen) Kreditnehmer ausgestellt. Diesem obliegt es, für die Löschung zu sorgen.

zitat..
mattmein schrieb: anhand des Datums und der Höhe (meist ja ca. 120%) kann man aber schon ganz grob einschätzen um welche Summe es ca. geht bzw. gegangen ist.

eher um welche es ging (bzw. wie beschrieben im Falle einer Zwischenfinanzierung ist auch dieser Betrag nicht aussagekräftig). Über die aktuellen Verbindlichkeiten sagt die Eintragung wie erwähnt gar nichts aus - ist für private Abfragende auch irrelevant.

zitat..
mattmein schrieb: Machen das echt nicht alle Leute, bzw. vergessen so viele drauf?

Ja - ist keine Seltenheit. Auch Banken vergessen oft auf die Ausstellung der Löschungserklärung. Es gibt auch viele Fälle, bei denen ehemalige Kreditnehmer aus irgendeinem Grund den Eintrag bewusst drinnenstehen lassen.

zitat..
mattmein schrieb: Ist aber wahrscheinlich in Wahrheit eh wurscht, da sie ja keine Forderungen mehr erheben können, wenn es dann keine offene Kreditsumme mehr gibt.

Solange man die Liegenschaft nicht für eine neuerliche Kreditaufnahme als Besicherungsobjekt benötigt, ist es "egal". Die Besicherung ist dinglich - wenn es keine Forderung seitens des Kreditinstitutes mehr gibt, so kann das Pfandrecht auch nicht exekutiert werden.

zitat..
Casemodder schrieb: Wir haben viele Grundbuchauszüge angefordert (>50) bei der Grundstückssuche. Sind einfach in der Gegend herum gefahren und haben uns die "schönen" Grundstücke aufgeschrieben, Auszüge beantragt und die Besitzer gefragt ob sie verkaufen würden. Besitzer waren nicht immer "freundlich", geb ich zu, die meisten aber schon bzw. haben uns sogar Tipps gegeben wer eventuell verkaufen würde.

Standardvorgehen vieler Immobilienmakler bei der Grundstücks- bzw. Wohnungsakquise.

zitat..
Casemodder schrieb: Achja, vielleicht als Info, auch Kaufverträge sind öffentlich zugänglich! Kann man alles abfragen, also falls jemand nicht sagen möchte was für das Haus bzw. den Grund bezahlt wurde, kann man einfach nachsehen wenn man weiß wann ungefähr gekauft wurde. Hab ich auch schon ein paar Mal gemacht um ungefähr zu wissen für wie viel die Grundstücke/Häuser weg gehen...

Ja - zumindest die "offiziellen" Transaktionspreise sind via Kaufvertrag sichtbar. Auch in der Urkundensammlung enthalten sind beispielsweise auch Pfandurkunden, Scheidungsbeschlüsse, Servitutsverträge, etc..

Das Grundbuch ist eben öffentlich.

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Hallo LiConsult, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können.
  •  jayjay
10.5.2022  (#13)

zitat..
mattmein schrieb:

Machen das echt nicht alle Leute, bzw. vergessen so viele drauf? Ich persönlich würde die Bank nicht noch jahrelang im Grundbuch stehen haben wollen. Ist aber wahrscheinlich in Wahrheit eh wurscht, da sie ja keine Forderungen mehr erheben können, wenn es dann keine offene Kreditsumme mehr gibt.

Die Löschung kostet eben auch, ich weiß nicht was da der Notar dann wieder mitschneidet.


zitat..
coisarica schrieb:

edit: aber es muss ein begründetes interesse glaubhaft gemacht werden, nicht? kann somit überhaupt eine beliebige privatperson einsicht nehmen bzw. unter welchen konkreten voraussetzungen könnte sie das?

Das ist in Deutschland so.


zitat..
mikezwgr schrieb:

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coisarica schrieb: aber es muss ein begründetes interesse glaubhaft gemacht werden, nicht? kann somit überhaupt eine beliebige privatperson einsicht nehmen bzw. unter welchen konkreten voraussetzungen könnte sie das?
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jeder kann in Östrreich ins Grundbuch schauen (ist ja öffentlich) - online kostetet das ein paar € aber das wars dann auch schon - hier ein Bespiel https://auszug.at/grundbuch 
aber es gibt viel Anbieter

Ich würde https://www.firmenbuchgrundbuch.at/ empfehlen mit 25 Euro einmaliger Anmeldegebühr kostet ein Auszug mit Steuern 5€ und ein Dokument, wie Kaufvertrag, ca. 2€ (1,836).




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  •  hielvis
10.5.2022  (#14)

zitat..
jayjay schrieb:

Ich würde https://www.firmenbuchgrundbuch.at/ empfehlen mit 25 Euro einmaliger Anmeldegebühr kostet ein Auszug mit Steuern 5€ und ein Dokument, wie Kaufvertrag, ca. 2€ (1,836).

Billiger gibts einzelne Auszüge zb. auf https://justizonline.gv.at/jop/web/grundbuchabfrage
Keine Anmeldegebühr und pro Auszug € 3,76

Früher bzw. für Urkundensammlung (Kaufverträge) hab ich auszug.at verwendet, auch sehr günstig.

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  •  coisarica
  •   Gold-Award
10.5.2022  (#15)

zitat..
LiConsult schrieb: Hast du Bedenken in die eine oder andere Richtung?

ich vermute, dass jemand mit dem grundbuchauszug unseres gst. bei der verwandschaft hausieren geht. da stehen natürlich erstmal horrende zahlen drinnen - die gerüchteküche ... ihr wisst schon.
über die weitergabe von informationen hinsichtlich meines fin. vermögens würde ich gerne selber entscheiden. das sollte nicht über dritte mittels halbwahrheiten erfolgen.
es wäre schon interessant gewesen, wer sich da ggf. so mühe gibt.

ich frage mich allerdings schon, warum die abfrage trotzdem über einen dienstleister erfolgen muss. wenn das gb derart öffentlich ist, könnte man es ebenso im netz zur freien einsicht bereitstellen, nicht?

zitat..
LiConsult schrieb: hätte das Grundbuchsgericht (wenn es ein "Tracking" gäbe) dir gegenüber ein Datenschutzproblem, wenn Daten der "Abfragenden" geliefert würden.

und der abgefragte? ist der vom datenschutz ausgenommen?




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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
10.5.2022  (#16)

zitat..
coisarica schrieb: über die weitergabe von informationen hinsichtlich meines fin. vermögens würde ich gerne selber entscheiden.

dein finanzielles Vermögen ist im Grundbuch auch nicht sichtbar - lediglich, dass du Eigentümer(in) einer Einlage bist.

zitat..
coisarica schrieb: ich frage mich allerdings schon, warum die abfrage trotzdem über einen dienstleister erfolgen muss.

muss sie nicht - du kannst auch selbst zum Grundbuchsgericht gehen und Auszüge anfordern.

zitat..
coisarica schrieb: wenn das gb derart öffentlich ist, könnte man es ebenso im netz zur freien einsicht bereitstellen, nicht?

Ja - aber dann könnte die Republik keine Gebühren verlangen.
In den USA beispielsweise kann man sich die immobilienseitigen Eigentumsverhältnisse inkl. die durch das jeweilige County für die Bemessung der property tax kalkulierte Bewertung kostenlos ansehen.

zitat..
coisarica schrieb: und der abgefragte? ist der vom datenschutz ausgenommen?

im Falle der Grundbuchsabfrage: ja (weil Publizitätsprinzip)

zitat..
jayjay schrieb: Die Löschung kostet eben auch, ich weiß nicht was da der Notar dann wieder mitschneidet.

Mit der Löschungserklärung kann man auch selbst zum Grundbuchsgericht gehen. Diese verrechnet im elektronischen Rechtsverkehr EUR 47 bzw. ansonsten EUR 66 für die Löschung. Die Kosten für die Löschungserklärung selbst werden von der ehemals finanzierenden Bank verrechnet.

Details zur Gebührenstruktur bei Grundbuchsabfragen:

https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_wohnen_und_umwelt/grundbuch/Seite.600340.html

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  •  coisarica
  •   Gold-Award
10.5.2022  (#17)

zitat..
LiConsult schrieb: dein finanzielles Vermögen ist im Grundbuch auch nicht sichtbar - lediglich, dass du Eigentümer(in) einer Einlage bist.

mir ist das ja klar. aber einem unbedarften halt nicht.

zitat..
hielvis schrieb: Billiger gibts einzelne Auszüge zb. auf https://justizonline.gv.at/jop/web/grundbuchabfrage
Keine Anmeldegebühr und pro Auszug € 3,76

ok, danke. kannte ich nicht. hatte immer bei jusline.at zu deutlich höherem preis bestellt 😤.


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  •  rocko567
  •   Bronze-Award
10.5.2022  (#18)
ich hol mir auch immer mal wieder auszüge und kaufverträge einfach aus interesse & neugier 😂
gut, dass es nicht mitprotokolliert wird..
ich machs übrigens immer bei registerauszug... sehr übersichtlich

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  •  coisarica
  •   Gold-Award
10.5.2022  (#19)
ja, manchen muss scheinbar unfassbar langweilig sein 🤣

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  •  tomsl
  •   Bronze-Award
10.5.2022  (#20)

zitat..
coisarica schrieb: über die weitergabe von informationen hinsichtlich meines fin. vermögens würde ich gerne selber entscheiden. das sollte nicht über dritte mittels halbwahrheiten erfolgen.
es wäre schon interessant gewesen, wer sich da ggf. so mühe gibt.

Die wollen genauso wenig dass jemand weiß wie oft die nachfragen, wie du nicht willst dass die über dein Vermögen Bescheid wissen.

Ich wäre ja für eine Transparenzpolitik wie in Schweden, damit diese unsägliche Geheimniskrämerei ein Ende hat.

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  •  stefano
  •   Bronze-Award
10.5.2022  (#21)
Was ist der günstigste Anbieter wenn ich nur Urkunden abfragen will?

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