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Keine Förderung wegen WR-Lieferengpass

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  •  Krapfenamteller
19.5.2022
3 Antworten | 3 Autoren 3
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Liebe Forumsmitglieder, ich hoffe hier kann mir jemand mit einem Problem weiter helfen. Wir haben letztes Jahr ein Angebot für eine PV unterschrieben und im März wurden uns die Module dafür aufs Dach gelegt. Ursprünglich hat es geheißen, ca. 2 Wochen danach würde der Elektriker kommen und den WR WR [Wechselrichter] sowie Speicher anschließen. Daraus wurde bis heute nichts und wir wurden wiederholt vertröstet. Anscheinend sind die WR WR [Wechselrichter] derzeit nicht lieferbar, was ja kein großes Geheimnis sein dürfte. Ok, sow weit so gut, da kann der Solateur natürlich per se nix dafür. Allerdings wurde uns letztes Mal gesagt, dass wir um die komplette Förderung umfallen, wenn der WR WR [Wechselrichter] nicht in den kommenden Wochen geliefert wird, weil anscheinend zwischen Baubeginn und Inbetriebnahme der Anlage nur eine gewisse Zeit liegen darf, damit wir die Förderung bekommen!? Ist das eine legale Vorgehensweise der Firma? Immerhin beinhaltet das unterschriebene und bereits angezahlte Angebot auch eine Pauschale für die Firma zur Förderabwicklung. Meiner Ansicht nach ist die Firma dann am Verlust der Förderung Schuld, weil sie hätten ja noch nicht mit dem Bau beginnen müssen, wenn sie den WR WR [Wechselrichter] noch nicht verfügbar haben!? Weiß jemand, was man da machen kann? VKI hat am Telefon gemeint, da wäre es für uns schwer, weil im Angebot keine Fristen für Baubeginn oder -Ende stehen. Aber das war doch schon grob fahrlässig, mit dem Bau von etwas zu beginnen, wenn ich die Teile gar nicht habe!? Gibts vielleicht alternative Möglichkeiten, die Förderung zu bekommen, wenn man mit den momentanen Lieferverzögerungen die Bauzeit argumentiert?

  •  Sundance
19.5.2022  (#1)
Da deine Anlage letztes Jahr beauftragt wurde, dürfte die neue Übergangsförderung von KLIEN was für dich sein:
https://www.klimafonds.gv.at/call/photovoltaik-anlagen-uebergangsbestimmungen/

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  •  KS23
19.5.2022  (#2)
Nur meine Meinung dazu - bin kein Jurist:

Wenn im AUFTRAG keine Fristen für Beginn und Ende der Arbeiten stehen ist nichs da, was die Firma zum Handeln zwingt, außer dass es sich um einen erträglichen / angepassten Zeitraum handeln muss. Grob fahrlässig ist es jedenfalls mitnichten. Vielmehr hat der Errichter im guten Glauben beliefert zu werden mit den Arbeiten begonnen. Der Zusammenbruch der Lieferketten denke ich, ist wegen Unvorhersehbarkeit als höhere Gewalt einzustufen. Dies wirkt natürlich auf den angemessenen Errichtungszeitraum.

Anders verhält es sich, wenn die Förderabwicklung mitBEAUFTRAGT wurde. Damit sind dem Errichter die Rahmenbedingungen bekannt. Hier entsteht ja dem Auftraggeber ein geldwerter Nachteil, welcher auch vom Errichter absehbar ist. Inwieweit dies unter Verweis auf höhere Gewalt auf den Errichter abzuwälzen ist, wird nur ein Richter entscheiden können. 1:1 würde ich mal vermuten sicher nicht. 

Ich denke es gibt auch andere Wechselrichter, ggf. um mehr Geld. D.h. eine schriftliche Aufforderung im Bezug auf die bekannten Rahmenbedingungen der Förderung das Gewerk abzuschließen, zusammen mit einem Einigungsangebot einen Teil der durchaus argumentierbaren Mehrkosten zu übernehmen, wäre mein nächster Schritt.
Parallel dazu Anfrage bei der Förderstelle nach Aufschub mit Verweis auf die nicht Verfügbarkeit von Anlagenbestandteilen wegen höherer Gewalt. Allerdings wird man auch hier beweisen müssen technisch mögliche Alternativen geprüft zu haben.

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  •  Solarbuddys
19.5.2022  (#3)
Wurde dir schriftlich zugesagt dass du die Foerderung GARANTIERT bekommst oder zahlst du nur fuer die Foerderabwicklung ?

Foerderung ist zeitaufwendig, Zeit = Geld, dafuer hast du eine Pauschale bezahlt
Steht nirgend dass du die Foerderung GARANTIERT dafuer erhaelst zahlst du ja nur den Aufwand (Zeit) 

Keine Foerderung ist jemals garantiert - wurde hier die letzten Wochen sehr oft diskutiert 

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