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Jetzt nur mal hypothetisch, weil es mich interessiert. Nehmen wir mal an jemand schickt vorab wirklich die Fotos vom Nachbarhaus und im nachhinein kommt man drauf dass es nicht das eigene Objekt war. Der Kredit ist ja schon ausbezahlt und alles unter Dach und Fach. Was hätte das für Konsequenzen? Deshalb habe ich mich ja gewundert dass die nicht vor der Vertragsunterzeichnung besichtigen sondern danach. Hat sich jetzt ja aber scheinbar eh geändert. |
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Wird sicher mit der sofortigen Fälligstellung geahndet und wenn' s blöd ganz hergeht, angezeigt (arglistige Täuschung). |
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Welcher allfällige Straftatbestand des bürgerlichen Rechts davon betroffen ist, kann ich nicht beurteilen (dazu müsste zusätzlich auch Vorsatz unterstellen, der bei einer "irrtümlichen" Handlung ja auch erst nachgewiesen werden müsste). Es ist auch nicht so, dass die Beibringung von Fotos bei der Krediteinreichung institutsübergreifend zwingend erforderlich ist. Wird eine Einzelfallentscheidung sein, die freilich auch unangenehm werden kann. |
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Ähem, der Kreditwerber macht das ja absichtlich und nicht zufällig. Somit ist das für mich eine arglistige Täuschung und könnte bankseitig für mein Rechtsverständnis durchaus zur Anzeige führen. Zumindest bei einer Umschuldung (Neubau geht ja nonaned, wenn Baustart erst in der Zukunft erfolgt) sollte es das mMn. aber, nämlich genau um so etwas zu verhindern. Schlussendlich führen Handlungen einzelner Spaßvögel durchaus zu - späteren - Konsequenzen für alle (z.B. zwingende Besichtigungen vor Ort, ...) |
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auch da nicht Natürlich wäre es sehr "abenteuerlich", wenn Fotos eines fremden Objektes den Unterlagen beigefügt werden - und diese dann (im Nachhinein) möglicherweise augenscheinlich unterschiedlich zum ebenfalls mit zu übermittelnden Grundrissplan sind. titan hat ja geschrieben "im Nachhinein kommt man drauf" - ich denke, das ist wirklich in die Rubrik "hypothetisch" einzuordnen. Ich habe persönlich noch nie von einem derartigen Vorfall gehört. |
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So dumm wird niemand sein. Was ich mir aber vorstellen könnte wären vielleicht "geschönte" Fotos von einem abgewohnten Objekt. Aber selbst das wäre fahrlässig wenn man im Vorfeld eh weiß dass eine Besichtigung stattfinden wird. Daher war das wirklich rein hypothetisch gemeint 😉 |
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Wie ist das ganze zu sehen wenn der tatsächliche Bau massiv vom eingereichten Bau abweicht? z.B. ich reiche 180m² ein und baue dann aber nur 140m²? Oder ich gebe an hochwertige Materialien und Markenprodukte zu verbauen und mach dann alles nur extra günstig mit billigen Herstellern? z.B. dann anstelle von Internorm Fenster, günstige aus dem Ausland oder anstelle von 50er Ziegel dann 25er Ziegel etc. |
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Hier muss man unterscheiden: bei derart gravierenden Flächenänderungen (eingereicht werden z.B. 180m² - gebaut werden 140m²) wird es für die Bank insofern problematisch, als die bankinterne Schätzwertermittlung auf dem baubewilligten Plan mit der entsprechenden Größe aufgesetzt wurde. Wenn nun im Nachhinein (ohne die Bank darüber informiert zu haben) eine Planänderung erfolgte und das finanzierte Objekt "kleiner" wurde, passt diese Wertermittlung nicht mehr und kann bei hohem Fremdmittelanteil zu einer Unterdeckung des Belehnwertes führen. Wie damit im konkreten Fall bankseitig umgegangen wird, hängt von vielen Details ab. Streng genommen entspricht dann das besicherte Objekt nicht jenem, das vertraglich vereinbart wurde. Je nach Unterdeckungsgrad wird es der Bank dann freistehen, zusätzliche Sicherheiten einzufordern oder überhaupt den Kredit fällig zu stellen, da ein wesentlicher Vertragsbestandteil einseitig unabgestimmt nicht eingehalten bzw. abgeändert wurde. Der Wechsel von Lieferanten unterschiedlicher Gewerke ist keine Seltenheit. Hier müssen nicht zwangsläufig jene Firmen beauftragt werden, die im Rahmen der Kreditbeantragung eingemeldet wurden. Wichtig ist lediglich, dass der Finanzierungsplan auch mit alternativen Anbietern eingehalten wird. Ob jetzt Internorm oder andere Fenster (jedenfalls mit CE-Kennzeichnung), wird in der Gesamtbetrachtung unerheblich sein. Wenn das Objekt in seinen grundlegenden Eigenschaften zu stark vom Plan abweicht (beispielsweise Holz-Fertigteilbau versus Ziegelmassiv, Fussbodenheizung versus Konvektorheizung, Bodenplatte statt Keller, etc.), wird das jedenfalls problematisch. |
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Hallo LiConsult, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können. | ||
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Das heißt im Umkehrschluss, dass wenn die Wohnfläche (oder Bruttofläche?) mindestens so groß wie eingereicht auch tatsächlich errichtet wird und auch die restlichen grundlegen Eigenschaften wie eingereicht ausgeführt werden, ist dies für die Bank kein Problem, da die Bewertung ja sogar höher ist als vereinbart. Soweit korrekt? |
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Was würde man in so einem konkreten Fall machen? Also wenn die Bank mir einen Betrag fällig stellt den ich einfach nicht aufbringen kann? Zur nächsten Bank gehen und dort zu aktuellen (schlechteren) Konditionen einen neuen Kredit nehmen um den alten zu tilgen? Die werden ja auch fragen warum der Kredit fällig gestellt wurde oder verkauft man, dass dann als "Umschuldung"? Kann im Worst-Case eine Ablehnung von den anderen Banken passieren der mich zum Zwangsverkauf zwingt damit ich den fällig gestellten Kreditbetrag aufbringen kann? |
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Ich hab ja schon Bammel da or, dass unsere Bank das geplante (aber vermutlich nie gebaute) Carport einfordern wird... Wenn zwischen Kreditbewilligung und Baustart viel Zeit vergeht, könnte man vielleicht mit stark gestiegen Preisen die kleinere Wohnfläche wegargumentieren? |
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Bei der Bewertung wird von der Wohnfläche ausgegangen. Wenn das Objekt wie flächenmäßig geplant auch errichtet wird, wird es keine Probleme geben. So schnell wie möglich eine Umschuldung anstreben. Wird aber auch ein zeitliches Thema werden, per wann abgedeckt werden muss. richtig - ist immer noch besser, als das eigene Objekt zwangsversteigern zu lassen. Hier bleibt (wie so oft) nur über, mit offenen Karten zu spielen. Die neue Bank wird ebenfalls eine Bewertung (auf Basis des tatsächlich errichteten Objektes) erstellen, und den gemäß Beleihungs- und Schuldendienstquote maximal möglichen Finanzierungsbetrag erheben. Freilich - wenn das Objekt nicht den Wert des offenen Saldos "hergibt" und diese Differenz nicht mit anderen Mitteln abgedeckt werden kann. |
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Hm wir mussten nie irgendwelche Fotos machen lassen. Ist das nur wenn's fraglich ist ob das Haus die Kredithöhe auch wert ist ? |
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Einige Institute fordern Fotos - andere nicht. Ist jedenfalls keine allgemeingültiges Erfordernis. |
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Man darf nicht vergessen, dass seit der KIM-V generell die (meisten) Banken generell strenger bzw. genauer bewerten. |
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