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Grundsätzlich Grundbuchauszug holen, da würde es drinnen stehen. Ansonsten ist bei den Angaben jeweils von nein auszugehen, keine Spekulationsfrist, kein Vorkaufsrecht durch Mieter und Teilanwendungsbereich des MRG (d.h. Marktmiete und weder Richtwert noch sonst eine Regelung). Trotzdem eben unbedingt Blick ins Grundbuch und ggf. ein paar Hunderter in professionelle Beratung investieren, lohnt beides. Beim Wissensstand - aber das ist nur eine Vermutung - könnte auch ein Steuerberater vorab eine gute Idee sein. |
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Wenn der jetzige Eigentümer damals beim Kauf Mieter der Wohnung war, ist die Wohnung aus dem WGG draußen, ansonsten bleibt sie ewig im WGG |
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