Hallo zusammen,
Wenn in Wien ein Jugendspielplatz, der zu einer Liegenschaft mit 170 Wohungen gehört, errichtet wird, welche baurechtlichen Vorgaben gelten dann? Und muss ein Jugendspielplatz nicht eigentlich abgenommen werden und welche Behörde müsste das machen?
Vielen Dank im Voraus!
Benjamin
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