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Frage zu Ömag Wechsel

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  •  summersplah
13.6. - 16.6.2022
5 Antworten | 4 Autoren 5
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Hallo,

eventuell könnt ihr mir weiterhelfen.
Ich habe am 18.05. einen Marktpreisantrag mit Wechselzeitpunkt 01.07.2022 (Wechselvollmacht) erstellt und habe bis jetzt aber noch nichts von Ömag gehört.
Mein Problem ist, dass ich 2 Wochen Kündigungsfrist bei meinem Netzbetreiber habe. 
Soll ich jetzt auf gut Glück den Vertrag beim Netzbetreiber mit 01.07. kündigen ohne zu wissen ob der Ömag Vertrag bis dahin erstellt ist?
Was ich auf keinen Fall will, ist ohne Liefervertrag da zu stehen.
Ich habe zwar versucht bei der Ömag anzurufen, bin aber leider nicht durchgekommen.

lg,
Markus

  •  wiwi
15.6.2022  (#1)
Hallo Markus,

Bei deinem Netzbetreiber (VNB - kann man sich nicht aussuchen) hast du wohl keine zwei Wochen Frist, du meinst dein derzeitiges EVU (kann man sich aussuchen). Deinen Netzanschluss willst du ja noch behalten.

Die Ömag stösst die Ablesung des Zählers bei deinem VNB als Messstellenbetreiber an. Wenn du bis jetzt keine Bestätigung von der Ömag hast wird sich ein Wechseltermin zum 1.7. nicht mehr ausgehen. Die 4 Wochen Mindestfrist kann die Ömag aufgrund des Ansturmes derzeit nicht einhalten.

Solltest du bei deinem derzeitigen EVU einen kombinierten Bezugs-/Einspeisetarif musst du dir sowieso einen neuen Bezugstarif bei einem beliebigen (oder gleichen) EVU suchen (siehe e-control Rechner).

Den Wechselprozess auf diesen neuen Bezugstarif kannst du jetzt schon einleiten, mit Stichtag 1.8.2022. Sollte die Ömag dir doch noch die Umstellung zum 1.7.2022 bestätigen, zahlst du im ungünstigsten Fall für Juli eventuell einen anderen Bezugstarif bei deinem derzeitigen EVU da gleichzeitig die Einspeisung über die Ömag laufen würde.

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  •  Chriss
15.6.2022  (#2)
Mit Wechselvollmacht sollte eigentlich die Ömag die Kündigung übernehmen,  dafür gibst du ja die Vollmacht oder nicht?

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  •  joho78
  •   Bronze-Award
15.6.2022  (#3)

zitat..
Chriss schrieb:

Mit Wechselvollmacht sollte eigentlich die Ömag die Kündigung übernehmen,  dafür gibst du ja die Vollmacht oder nicht?

Dieses Thema gab es hier schon ein paar Mal. Ich sehe das genau so und bei mir war dies zumindest bei der EnergieAG auch kein Thema (also problemlose Kündigung und Wechsel mittels Wechselvollmacht). Manche in diese Forum berichten aber von Stromanbietern, die separat ein Kündigungschreiben vom Kunden selbst verlangen, was meiner Meinung nach aber vertragsrechtlich nicht durchgehen würde, da man ja mittels Wechselvollmacht eh jemand anderen beauftragt hat. 




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  •  Chriss
16.6.2022  (#4)
Ich hab letzte Woche den Antrag abgeschickt und warte mal ab.

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  •  VWG40
  •   Gold-Award
16.6.2022  (#5)
21.05.22 beantragt und gestern 15.06.22 den Vertrag von der ÖMAG erhalten.

Wechselvollmacht?
WO wäre diese gewesen? 

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