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Aus meiner Sicht schwierig, denn die Bank hat damals eine Kreditzusage ausgesprochen, die die pfandrechtliche Sicherstellung im ersten Geldrang als Bedingung hatte. Wenn sie zum damaligen Zeitpunkt gewusst hätte, dass eine Förderung beantragt wird (und sie dann i.d.R. zweitrangig besichert ist), wäre das natürlich einfacher und auch unproblematisch gewesen. Zum jetzigen Zeitpunkt allerdings müsste die Bank dem Land gegenüber einen pfandrechtlichen Vorrang (mittels Vorrangeinräumungserklärung) einräumen und der Kreditbetrag müsste um die geplante Förderhöhe reduziert werden (was auch wieder im Kreditvertrag mittels Sideletter dokumentiert würde). Im Endeffekt bedeutet das ein Aufschnüren den kompletten Vertragswerks. Ob das deine Bank macht bzw. ob die spezifischen Förderkriterien das auch zulassen, kann ich nicht beurteilen. Am besten mal dort nachfragen. Freilich - auch einen fixverzinsten Kredit brauche ich nicht gänzlich abrufen. Wenn die Mittel nicht benötigt werden, dann ist das so. Das kann beim fixverzinsten Kredit leicht möglich sein - speziell wenn die Forderung bankintern bereits abgesichert wurde. auch das ist möglich - halt zu den aktuellen Konditionen (die etwa um den Faktor 2-3 je nach Bank teurer sind als noch zu Jahresbeginn). Die Sinnhaftigkeit kann leider erst im Nachhinein beurteilt werden - aktuell geht´s jedenfalls nach oben .... entlang der gesamten Zinskurve und angekündigt auch bei den "kurzen" Zinsen. |
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