Hallo Leute,
ich wende mich mit einer Frage an euch. Wir habe vor ein Einfamilienhaus am Grundstück meiner Eltern, das in Niederösterreich liegt, zu errichten. Das Grundstück ist zirka 1400m² groß und grenzt an der Hinter- und an der Vorderseite an eine Straße. Das Elternhaus steht vorne und wir würden unser Haus an die andere Straßenseite bauen, mit eigener Zufahrt usw. Unser Plan ist, dass wir das Grundstück als eine Parzelle bestehen lassen und mit den Eltern einen Baurechtsvertrag oder Nutzwertgutachten machen. Das Elternhaus wurde 1986 erbaut. Damals konnte nachgewiesen werden, dass auf diesem Grundstück schon einmal ein Haus gestanden ist und somit wurde keine Aufschließung bezahlt!
Jetzt meine Frage: Müssen wir für die gesamten 1400m² die Aufschließungsabgabe nachbezahlen oder ist nur eine Ergänzungsabgabe fällig?
LG Udo
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